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stefan

Administrator
Teammitglied
Es geht doch auch um Transparenz, wenn Ich weiß, dass eine Auszahlung eine Woche und länger dauern kann, stelle ich mich darauf ein.
Das stimmt natürlich @Gerdi77, sollte man auf Fall besser kommunizieren. Von letzten Mittwoch (Auszahlung von mir am späten Abend eingereicht) bis heute sind grob gerechnet 4 Bankarbeitstage vergangen. Für mich kein Weltuntergang, aber definitiv länger als die angegebenen 3.
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo zusammen, mal eine andere Frage zum Thema Auszahlung, habt ihr schon mal was gelesen im Help Center, ob es eine Beschränkung der Auszahlung gibt. Bei manchen Banken kann man aus "Sicherheitsgründen" z.B nur 3000€ oder 10000€ vom Verrechnungskonto zum Referenzkonto überweisen.
 

slater

War schon mal da
Bei Scalabe hatte ich am 06.02. um 16:25 Uhr einen Betrag auf mein Referenzkonto überwiesen.
Der Betrag ging heute morgen bei der comdirect* ein.
Bei Scalable* in Verbindung mit der Baader Bank klappt das jedenfalls besser als bei TR*.
 

Waldsterben

Forenmaskottchen

Hallo @slater, das ist nur subjektiv bei dir so, hängt auch von der abgehenden/empfangenden Bank ab, bei mir ist SC* in beiden Richtungen immer mindestens eine Tag langsamer.

der TR* Support hat sich außerdem gemeldet, es gibt bei ein und Auszahlungen angeblich keine Beschränkungen, na ja.
 

Torstens

War schon mal da
Zunächst mal, mein Geld war dann gestern auf meinem Konto.
Auch wenn der Service bei TR* idR sehr günstig (1 € je Trade etc.) ist, rechtfertigt das nicht dieses Gebaren.
Zudem TR das Geld nicht mit den Trade-Gebühren verdient, sondern darüber, dass die Kurse des Marketmaker idR nicht die besten sind, vor allem dann, wenn außerhalb der Börsenöffnungszeiten gehandelt wird. Da steigt das GAP zwischen Einkaufs- und Verkaufskurs deutlich. Von dieser Different bekommt TR einen gehörigen Anteil.
Wenn ich 20 T€ überweise, erwarte ich einfach, dass das Geld am nächsten Tag da ist. Bei 20 T€ sind das im Jahr 400 € Zinsen, also je Tag 1,11 €. Bei 5 Tagen sind das schon 5,55 €.
Ich bin niemand, der wegen sowas die Bafin einschaltet, aber ich denke, da bekommt TR gerade Stress mit unzufriedenen Kunden - zumal die Antworten des Helpdesks nichts taugen.
 

Delphin67

Kennt sich aus
Hallo@Torstens,

Ich bin auch keiner, der wegen dieser Vorkommnisse die BaFin einschaltet.
Finde es aber richtig und legetim, wenn es gemacht wird.
Wichtig auch um auf Missstände aufmerksam zu machen.

Wir möchten doch alle unsere Transaktionen unkompliziert abwickeln.
Es gibt ja noch genug andere Dinge mit dem sich der Ottonormalbürger abgeben muss, wie die Grundsteuer, etc.😤

Letztendlich ist die Frage, ob Trade Republic* sich es auf Dauer leisten kann, mit seinen Kunden so umzugehen.

Grüße vom Delphin
 
Zuletzt bearbeitet:

Lubenau

Einmalposter
Ich habe letzten Freitag eine Überweisung von 3100 Euro auf mein Verrechnungskonto bei TR getätigt. Bis heute kein Zahlungseingang! Ist mein Geld jetzt verloren oder was? Ich bin stinksauer
 

MagicBerlin

Kennt sich aus
Ist bedauerlich! Bitte bedenkende, das dabei mindestens 2 Institutionen beteiligt sind.
Und wenn der Überweisungsauftrag erst am Freitag bei dir raus gegangen ist, wurden er wahrscheinlich erst am Montag von der überweisenden Bank bearbeitet. Weiterhin kann es auch noch eine Nachfrage zur Herkunft des Geldes geben!

Ich und mit mir viele Andere können nur mitteilen, das z.B. bei Überweisungen von der ING* Bank es teilweise innerhalb von Stunden erledigt ist!
 

Wirbelwind14

War schon mal da
An sich ist eine Überweisung spätestens von einem auf den anderen Tag verbucht. Bei Überweisungen am Vormittag sollte sogar taggleich die Gutschrift auf dem Empfängerkonto verbucht sein. Bei 3.100 € gibt es sicher keine Geldwäscheprüfung;-). Abgesehen von den 2 Überweisungen vom 20.02. und 21.02.23, wo ich erst nach Supportkontakt nun heute meine Gutschriften erhalten habe, hat es immer geklappt mit der Gutschrift bei TR. Tja, ggfl. wird da mit unserem Geld zwischenzeitlich gearbeitet?;-)
 

MagicBerlin

Kennt sich aus
ist alles möglich. wenn du Zeit und Lust hast werfe mal hier einen Blick drauf bezüglich Geldwäscheprüfung:
 

OliverGarch

Einmalposter

Am Dienstag Überweisungen auf drei Referenzkonten beauftragt, heute am Freitag bisher KEINE angekommen! Wartet ihr aktuell auch so lange auf Euer Geld? Dafür geht mein TR-Zugang plötzlich nicht mehr, PUK soll aufs Referenzkonto kommen, also ganzes Wochenende ohne Kontozugang!

Auf https://www.finanzfluss.de/anbieter/trade-republic/erfahrungen/
liest man, andere Kunden warten schon 8 (!!) Bankarbeitstage! Wie unseriös kann ein Geldinstitut sein?

BaFin ist bereits vielfach eingeschaltet, kann ich jedem nur empfehlen, ganz simpel per formloser e-Mail an poststelle@bafin.de !
 

Tullux

War schon mal da
Mal eine Wasserstandsmeldung um vielleicht einigen Usern ein besseres Gefühl zu geben, wenn die Überweisung wieder viel zu lange unterwegs ist.

Habe die Auszahlung eines fünfstelligen Betrags am 6.3. frühmorgens beauftragt und der Eingang erfolgte auf dem Referenzkonto am 08.03. ebenfalls in der Früh, also ziemlich genau 48 Std später. Sicher kein Grund zum Jubeln, aber immerhin im Rahmen des eigenen Anspruchs von TR (innerhalb 3 Bankarbeitstagen).

Mein TR-Verrechnungskonto ist bei der Solarisbank und das Referenzkonto bei der ING*. Interessanterweise kam das Geld aber nicht von der Solarisbank, sondern von der Citigroup Deutschland. Da finden im Hintergrund wohl Transaktionen statt, die die Bearbeitung nicht gerade beschleunigen.
 

Gläubiger

War schon mal da
Hallo.
Ich habe am Montag, 06.03.23 zwei Auszahlungen beauftragt / gebucht...Beide sind bis heute, Freitag, 10.03 23 noch nicht auf meinem Konto eingegangen!...Echt traurig!...
 

einklang65

War schon mal da
Ich habe gestern auch einen Kommentar hier abgestellt, in dem ich angekündigt und alle dazu aufgerufen habe eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen. Mehr als 3 Tage nach einer Auszahlung das Geld immer noch nicht zur Verfügung zu haben, ist eine Beschwerde wert. Und was macht TR mit meinem Post, ja sie haben ihn gelöscht. Das war's dann für mich bei TR, ich ziehe mein 50K € Depot um. Wer so mit Kunden umgeht dem kann ich nicht vertrauen. Anstatt ihre Prozesse gesetzeskonform zu machen, gängelt TR seine Kunden, die dieses Verstöße melden. Unglaublich echt.... Wahrscheinlich werden sie auch diesen Post löschen.
 

einklang65

War schon mal da
Das schreibt die BaFin:

Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?​

Regelungen über die von einem Zahlungsdienstleister zu beachtenden Ausführungsfristen für Überweisungen finden sich in § 675s Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unter den Begriff „Zahlungsdienstleister“ fallen insbesondere Banken oder E-Geld-Institute. Es gelten die folgenden Fristen für Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden:

  • 1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,
  • 2 Geschäftstage für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
  • 4 Geschäftstage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen, auch dann, wenn die Überweisung mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
  • keine Frist für Überweisungen außerhalb des EWR.
Der Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden hat den fristgerechten Eingang des Überweisungsbetrags beim Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers sicherzustellen. Der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers hat grundsätzlich den überwiesenen Geldbetrag unverzüglich dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.

Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB).

Für die Fristberechnung maßgeblich sind die sogenannten Geschäftstage. Dies sind die Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB). Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (wie an Heiligabend und Silvester) sind keine Geschäftstage. Insofern werden Tage, die keine Geschäftstage sind, bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Die Ausführungsfrist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem der Überweisungsauftrag des Kunden dessen Zahlungsdienstleister zugeht. Fällt allerdings der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nicht auf einen Geschäftstag, gilt der Überweisungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.

Beispiel bei einer Überweisung in Euro innerhalb des EWR: Der Kunde erteilt seinem Zahlungsdienstleister am Freitag den Auftrag, eine Überweisung auszuführen. Diese muss dann nicht am Samstag, sondern erst am Montag beim Zahlungsdienstleister eingehen. Bei einer Überweisung in Euro mittels Überweisungsvordrucks muss die Überweisung am Dienstag ausgeführt werden.

Die Zahlungsdienstleister dürfen zudem mit dem Kunden einen Zeitpunkt vereinbaren, nach dem eingehende Überweisungsaufträge nicht mehr am selben Tag ausgeführt werden (Cut-off-Zeitpunkt/Annahmeschluss). Dies gilt unabhängig davon, ob der Überweisungsauftrag online oder mittels eines schriftlichen Vordrucks erteilt wurde. Diese Aufträge werden behandelt, als seien sie erst am folgenden Bankgeschäftstag eingegangen (§ 675n Abs. 1 Satz 3 BGB). Die meisten Zahlungsdienstleister haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oder ihren "Sonderbedingungen für den Zahlungsverkehr" einen Cut-off-Zeitpunkt festgelegt. Er liegt überwiegend zwischen 17 und 20 Uhr.

Bei Überweisungen, die vor Wochenenden oder Feiertagen erteilt werden, können daher mehrere Tage zwischen Auftragserteilung und Gutschrift auf dem Empfängerkonto vergehen, ohne dass die gesetzliche Überweisungslaufzeit überschritten wäre.

Beispiel bei einer Überweisung in Euro innerhalb des EWR: Der Kunde erteilt seinem Zahlungsdienstleister am Donnerstagabend nach dem Cut-off-Zeitpunkt den Auftrag, eine Überweisung auszuführen. Diese muss dann nicht am Samstag, sondern erst am Montag beim Zahlungsdienstleister eingehen.

Es kann vorkommen, dass eine Überweisung verspätet ausgeführt wird. Der auftragserteilende Kunde hat dann einen Anspruch gegen seinen Zahlungsdienstleister. Demnach kann der Kunde von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, dass der zu überweisende Betrag so auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Für Folgeschäden aus der Verzögerung können dem Kunden weitere Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Zahlungsdienstleister kann die Haftung jedoch in seinen AGB der Höhe nach auf 12.500 Euro für Folgeschäden aus der Verzögerung begrenzen. Diese Haftungsbegrenzungsmöglichkeit gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ob tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Verbraucher können sich hierzu u.a. an die Schlichtungsstellen der jeweiligen Verbände wenden.

Zur Gutschrift des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto lesen Sie bitte die Frage "Mit welcher Wertstellung muss meine Bank eingehende Überweisungen gutschreiben?"
 

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