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Freistellungsauftrag nach Ausschöpfung/ Verluste nachträglich im Jahr

SRICHTER35

War schon mal da
Auch auf die Gefahr hin, dass es hier schon Thema war.... ich habs nicht gefunden.

Wer weiß denn, wie es sich verhält, wenn mein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist
und kommende Verkäufe im Plus entsprechend automatisch von TR* versteuert werden?

Also wie sieht es dann im Falle von Verlustverkäufen danach aus. Also angenommen, Steuern
wurden bereits abgeführt und übers Jahr überragt dann doch der Verlustbetrag.

Steigt der Freistellungsauftrag dann wieder an bzw./ und muss ich dann entsprechend die zu viel gezahlten
Steuern über die Steuererklärung zurückholen?


VG
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi @SRICHTER35,

ja, grundsätzlich
nachdem dein Freibetrag aufgebraucht ist, werden dann bei Gewinn Steuern abgeführt
und bei Verlust erfolgt unterjährig von TR* eine Steueroptimierung,
das heißt deine gezahlte Steuern werden verrechnet und danach würde sich wieder dein Freibetrag erhöhen.
Das alles passiert bei TR automatisch!
ABER: es gibt dazu leider immer noch Besonderheiten zu berücksichtigen
z.B. Aktienverkaufsverluste werden nur mit Aktienverkaufsgewinne verrechnet
Quellensteuer wird immer abgeführt, erst wenn kein Freibetrag mehr hast wird dies auf die dt. Kapst. angerechnet usw.

Über die Steuererklärung holst du dir im Normalfall nur Steuern zurück wenn du mehrere Depot/Banken hast und bei der einen am Jahresende einen Verlust, den du mit einem Gewinn bei einer andern ausgleichen willst.
Aber der Aktienverlusttopf bleibt dir (ohne Verlustverrechnung)erhalten und wird ins nächste Jahr übertragen.
Quellensteuertopf und Freibetragstopf werden zum Jahresende genullt!
 

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