SRICHTER35
War schon mal da
Auch auf die Gefahr hin, dass es hier schon Thema war.... ich habs nicht gefunden.
Wer weiß denn, wie es sich verhält, wenn mein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist
und kommende Verkäufe im Plus entsprechend automatisch von TR* versteuert werden?
Also wie sieht es dann im Falle von Verlustverkäufen danach aus. Also angenommen, Steuern
wurden bereits abgeführt und übers Jahr überragt dann doch der Verlustbetrag.
Steigt der Freistellungsauftrag dann wieder an bzw./ und muss ich dann entsprechend die zu viel gezahlten
Steuern über die Steuererklärung zurückholen?
VG
Wer weiß denn, wie es sich verhält, wenn mein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist
und kommende Verkäufe im Plus entsprechend automatisch von TR* versteuert werden?
Also wie sieht es dann im Falle von Verlustverkäufen danach aus. Also angenommen, Steuern
wurden bereits abgeführt und übers Jahr überragt dann doch der Verlustbetrag.
Steigt der Freistellungsauftrag dann wieder an bzw./ und muss ich dann entsprechend die zu viel gezahlten
Steuern über die Steuererklärung zurückholen?
VG