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Weiß jemand zufällig, wenn ich ein Freistellungsauftrag in der TR-App hinterlegt ist, ob das auch für die Tagesgeldzinsen gilt?
Das Durchschnittssaldo bleibt auch unverändert seitdem, nur eben abzüglich der ausbezahlten Zinsen vom Vormonat - diese werden also nicht verzinst.
das Durchschnittssaldo kannst du eigentlich nicht betrachten ohne die Vormonatszinsen, denn die fließen in den Pott rein und beeinflussen das Saldo, auch wenns vielleicht nur ne winzige Summe ist.Danke für deine Antwort!
Bei mir ist’s aber so, dass der monatliche Durchschnitt dem Kontostand entsprechen müsste, da der Kontostand seit 1.12. der gleiche ist. Dementsprechend gibts ja diesen Monat kein Minimum oder Maximum.
Das Durchschnittssaldo bleibt auch unverändert seitdem, nur eben abzüglich der ausbezahlten Zinsen vom Vormonat - diese werden also nicht verzinst.
Tja. Bei mir schon.Wie in meinem Eingangspost beschrieben habe ich nachgerechnet und so herausgefunden, dass eben nicht der tägliche Saldo als Berechnungsgrundlage verwendet wurde, sondern von diesem der ausgezahlte Zinsertrag abgezogen wurde, bevor der tägliche Zins errechnet wurde.
Bei mir wird eben nicht vom höheren Saldo verzinst.
Hallo ihr zwei,
Wie kommt ihr darauf, dass es für Buchungen unter 1 Banktag Zinsen bekommt?
TR verwendet laut AGB die EZB-Tageszählungskonvetionen. aktuell/360
d.h. es zählt immer nur das Guthaben am Ende des Banktages,
Das durchschnittliche Guthaben wird berechnet über die Endsalden aller Tage geteilt durch die jeweiligen Tage für die das durchschnittliche Guthaben ermittelt wird
n = Anzahl Tage (Kalendergenau)
Kapitaldurchschnitt = (K1+K2......+Kn)/n
und dann wird der Zins berechnet
Zins = Kapitaldurchschnitt × (Zinssatz%/100) × (n/360 Tage)
ich hoffe es ist jetzt klarer
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