Hi
@Al-Bert ,
eigentlich stimme ich dir ja zu, aber in den Bedingungen zu Zinsen stand:
Wenn du Geld einzahlst und nichts davon investierst behält sich TR* vor das Geld wieder zurück zu überweisen!
Damit wollte ich dem Thema proaktiv entgegenwirken um den max. Zins auszuschöpfen.
Ich wollte dir den Abschnitt zeigen, musste aber eben feststellen,
dass diese "Zins"-AGB nicht mehr so hinterlegt sind
und in der aktuellen allgemeinen Kundenvereinbarung(Version No.06.02 DE-de) steht zu Zinsen nur unter:
Rahmenvertrag Online Brokerage 3.4.
Trade Republic* kann von der jeweiligen Treuhandbank Zinsen für Guthaben auf dem Treuhandsammelkonto erhalten.
Der Kunde und Trade Republic treffen die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§
675, 667 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden “BGB”), § 384 des Handelsgesetzbuchs (im Folgenden “HGB”))
abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen Trade Republic auf Herausgabe der Zinsen nicht
entsteht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Trade Republic etwaige Zinsen vereinnahmt und behalten
darf. Ohne diese Vereinbarung müsste Trade Republic - die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf
die Leistungen von Trade Republic unter diesem Vertrag unterstellt - die Zinsen an den Kunden herausgeben.
Entscheidet sich Trade Republic ungeachtet dieser Vereinbarung gleichwohl für eine vollständige oder teilweise
Herausgabe der Zinsen dem Anteil des Kundenguthabens am gesamten Guthaben entsprechend, werden Umfang und
weitere Modalitäten der Herausgabe in der Applikation oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekanntgegeben.
Soweit keine Bekanntgabe erfolgt, verbleibt es bei der Vereinbarung zwischen Kunde und Trade Republic, dass die
Zinsen nicht herauszugeben sind. Eine Herausgabe von Zinsen an den Kunden stellt keinen Verzicht auf das Recht von
Trade Republic dar, etwaige Zinsen behalten zu dürfen, und begründet keinen Anspruch des Kunden für die Zukunft.
Trade Republic ist jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Herausgabe der Zinsen zu beenden.
Trade Republic behält sich zudem vor, dem Kunden den durch sog. Negativzinsen (Verwahrentgelt der jeweiligen
Treuhandbank) entstehenden Aufwand nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB ganz oder teilweise in Rechnung zu
stellen. Dieser wird jeweils rechtzeitig im Voraus in der Applikation oder im Preis- und Leistungsverzeichnis
bekanntgegeben.