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Nein.Geht das einem anderen Broker? Frage nur aus Neugier…
Gut zu wissen und danke dass Du deine Erfahrung hier weitergibst. Dann werde ich vorsorglich einen Depotübertrag zu Gunsten des Einzeldepots in Auftrag geben, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren und auf die Rückmeldung zu warten, welche sagt dass ein Gläubigerwechsel nicht mehr durchgeführt wird.Ja, beide angegeben. TR hat nochmal geantwortet, aber sie machen es eben nicht. Das ihre eigenen FAQs etwas anderes sagen, wurde gar nicht kommentiert. 3Wochen völlig umsonst gewartet
Das ist auch nur ein Teil der Wahrheit, siehe:Ich habe das ganze immer im Abstand von 3 Wochen gemacht da die BAFIN hierfür das offizielle Limit angibt.
Die Aussagen der ING sind an der Stelle nun etwas verwunderlich, denn zu der genannten Zwischennachricht hat es Anfang diesen Jahres noch eine durchaus interessante Konkretisierung der BaFin gegeben: https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver.../meldung_2024_01_29_depotuebertraege_FAQ.htmlWertpapierdienstleistungsunternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Kundenaufträge zum Depotübertrag unverzüglich auszuführen. Die BaFin hat diese Anforderung dahingehend konkretisiert, dass ein Depotübertrag innerhalb von längstens drei Wochen ausgeführt werden soll. Ist eine Ausführung innerhalb dieser Frist nicht möglich, hat das Institut dem Kunden eine Zwischennachricht zu erteilen, in der es auch den Grund für die Verzögerung darlegt.
Je nach Art der verwahrten Wertpapiere und den von der jeweiligen Bank genutzten Lagerstellen kann die Übertragung aber auch einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn neben Absender- und Empfängerbank sowie den Clearingstellen noch weitere Stellen in den Übertragungsprozess eingebunden sind und der Übertragungsprozess teilweise manuelle Bearbeitungsschritte beinhaltet. Soll der Depotübertrag über Ländergrenzen hinweg erfolgen, kann dies zu weiteren Verzögerungen führen, da die Abstimmungsprozesse zwischen Absender- und Empfängerbank in diesem Fall aufwendiger sind.
Ergo muss bei den Depotüberträgen über den Kontowechselservice der ING eigentlich nicht TR sagen, wieso es länger dauert, sondern die ING muss auf die Kunden zugehen.Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre FAQ zu den zeitlichen Vorgaben bei der Bearbeitung von Depotüberträgen konkretisiert. Sie stellt klar, welches Institut die Kundin bzw. den Kunden benachrichtigen muss, wenn sich ein Depotübertrag verzögert: nämlich das Institut, das den Auftrag entgegengenommen hat. Dies kann der bisherige Depotführer sein, aber auch der künftige. Letzteres ist dann der Fall, wenn der künftige Depotführer den Auftrag als „Depoteinzug“ erhalten hat.
Wenn der künftige Depotführer zur Zwischennachricht verpflichtet ist, die Gründe für die Verzögerung aber nicht bei ihm, sondern beim bisherigen Depotführer liegen, so muss er auf diesen Umstand hinweisen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Baader Bank AG mit Schreiben vom 17. Mai 2024 angeordnet,
Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 WpHG.
- dass sie geeignete Vorkehrungen trifft, um Kundenaufträge nach den Vorgaben des § 69 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unverzüglich auszuführen,
- dass die Bank gemäß § 69 Absatz 3 WpHG in Verbindung mit Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 den aufgetretenen Bearbeitungsrückstand bei Depotaufträgen abbaut und
- für den Fall, dass das Institut den Bearbeitungsrückstand nicht rechtzeitig abbaut, ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000 Euro angedroht.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 126 Absatz 1 WpHG.
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