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ETF-Vorabpauschale falsch berechnet

etranger

Einmalposter
Hallo liebe Trade Republic* Community,

ich habe von Trade Republic diese Berechnung erhalten.

Ich bin gar nicht sicher, ob die Vorabpauschale richtig berechnet wurde.
Stimmt es mit 201 €? Falls ja, warum wurde die komplette Vorabpauschale vom Freistellungsbetrag abgezogen?

Laut diese Artikel: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/vorabpauschale/ soll eigentlich nur Steuer von Vorabpauschale abgezogen werden (25%, ich zahle keine Kirchensteuer).

Vielen Dank!!
 

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t.klebi

Stammuser
Falls ja, warum wurde die komplette Vorabpauschale vom Freistellungsbetrag abgezogen?
Weil immer (!) die jeweiligen Bemessungsgrundlagen vom Freistellungsauftrag abgezogen werden und niemals die resultierende Steuer.
Die aktuelle Vorabpauschale beträgt 70% von 2,55% ermittelt aus der Wertsteigerung deines Aktien-ETF.
Erst wenn tatsächlich Steuer aus der Vorabpauschale entsteht (der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist), kommt es zur Teilfreistellung von weiteren 30%.
 

walter365

War schon mal da
Erst wenn tatsächlich Steuer aus der Vorabpauschale entsteht (der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist), kommt es zur Teilfreistellung von weiteren 30%.
Der letzte Teil ist meines Erachtens so nicht ganz richtig. Die Teilfreistellung wird angewendet BEVOR die Bemessungsgrundlage mit dem Freistellungsbetrag verrechnet wird. Würde die Bemessungsgrundlage von Aktienfond-Gewinnen (oder Vorabpauschalen) zu 100% (und nicht zu 85% oder 70%, wie sie später versteuert werden) mit dem Freistellungsbetrag verrechnet, würde ja ein Ungleichgewicht zu Zinsen oder anderen Erträgen ohne Teilfreistellung entstehen und je nach Reihenfolge der Erträge unterschiedliche Zinsforderungen entstehen.
 

t.klebi

Stammuser

Der letzte Teil ist meines Erachtens so nicht ganz richtig. Die Teilfreistellung wird angewendet BEVOR die Bemessungsgrundlage mit dem Freistellungsbetrag verrechnet wird.
Nein. Es sind zwei Schritte.

Schritt Nr. 1 = Berechnung der Vorabpauschale = Rücknahmewert Jahresbeginn * Basiszins * 0,7
Das ist aber noch nicht die Steuerlast.

Im Schritt 2, wird von der von der Vorabpauschale zunächst eine Teilfreistellung von 15% (bei Rentenfonds oder Mischfonds mit Aktienanteil von unter 50%) bzw. von 30% bei Fonds mit Aktienanteil von über 50% in Abzug gebracht.

thesaurierender ETF mit Rücknahmewert von 10.000 Euro per 02.01.2023 und keine Änderung in 2023
Vorabpauschale: 10.000 Euro * 2,55% * 0,7 = 178,50 Euro

Vorabpauschale vor Teilfreistellung: 178,50 Euro
Abzüglich Teilfreistellung 30% (angenommen, reiner Aktien-ETF): 53,55 Euro
Besteuerungsgrundlage nach Teilfreistellung: 124,95 Euro
KapESt + SolZ: 124,95 x 0,25 x 1,055 = 32,96 Euro.
 

walter365

War schon mal da
Das ist alles richtig, was du schreibst. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt, welchem Teil deiner Aussage ich widersprochen habe, nämlich wo in deiner Berechnung der Betrag abgezogen wird, der durch einen Freistellungsauftrag von der Steuer freigestellt ist.

Wenn du schreibst,
Erst wenn tatsächlich Steuer aus der Vorabpauschale entsteht (der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist), kommt es zur Teilfreistellung von weiteren 30%.
klingt das für mich konkret so:
Deine beispielhaften 178,50€ werden mit dem noch zur Verfügung stehenden Anteil des Sparerpauschbetrags (Beispiel: 100€ übrig) verrechnet, es bleiben also nur 78,50€ Vorabpauschale zu versteuern übrig, für die gilt:
Teilfreistellung 30%: 23,55€
Besteuerungsgrundlage nach Teilfreistellung: 54,95€
KapESt + SolZ und Kirchensteuer: 54,95 x 0,25 x 1,045 = 14,36€.

Das wäre aber meines Erachtens falsch, da eine Verrechnung mit dem übrigen Sparerpauschbetrag und weiteren Erträgen (auch solchen ohne Teilfreistellung) nur Sinn ergibt, wenn sie in gleicher Gewichtung, also mit dem Betrag der tatsächlich besteuert werden würde verrechnet werden. Zurück zu den 178,50€ Vorabpauschale müsste es also heißen:
ZUERST Teilfreistellung 30%: 53,55€
Besteuerungsgrundlage nach Teilfreistellung: 124,95€
DANN ERST Verrechnung mit dem noch zur Verfügung stehenden Anteil des Sparerpauschbetrags (Beispiel: 100€ übrig): Bleiben 24,95€ Vorabpauschale zu versteuern übrig.
KapESt + SolZ und Kirchensteuer: 24,95 x 0,25 x 1,045 = 6,52€.

Welche der beiden Rechnungen ist nun richtig? Ich meine, die zweite!
 

t.klebi

Stammuser
Welche der beiden Rechnungen ist nun richtig? Ich meine, die zweite!
Nein.
Dem Sparer-Pauschbetrag (§ 20 (9) EStG) werden die Bemessungsgrundlagen (!) der KapESt auf Ebene der Einkünfteermittlung abgezogen. In diesem Fall also die Vorabpauschale ohne die Teilfreistellung.

Die Teilfreistellung erfolgt auf Ebene der Steuerermittlung durch § 43a (2) EStG i.V.m. § 20 InvStG.
 

walter365

War schon mal da
Ich bin kein Jurist und kann dir nicht sagen, dass das was in den Paragraphen steht, die du korrekt zitierst, mir Recht gibt und nicht dir...

Aber

1. Sieht (bei mir) die Praxis bei Trade Republic* anders aus. Definitiv werden nur 70% der Erträge auf den Sparerpauschbetrag angerechnet, also MIT Teilfreistellung, egal ob Vorabpauschale, Verkaufserträge oder Dividenden. Sonst wäre meine Steuerschuld viel höher als sie jetzt ist, weil der Sparerpauschbetrag deutlich schneller aufgebraucht würde.

2. Hoffe ich wirklich, dass die gesetzliche Regelung nicht so gemeint ist, wie du sagst, denn dann wäre sie sehr unklar! Wer entscheidet denn dann über die Frage, welche Erträge unter den Sparerpauschbetrag fallen und welche nicht??
Dazu ein Beispiel: Ich habe in einem Jahr 700€ Erträge aus Aktienfonds und 700€ Erträge aus konventionellen Zinsen. Dann lautet die Rechnung entweder:
a) Die vollen 700€ aus Aktienfonds und 300€ aus Zinsen fallen unter den Sparerpauschbetrag und werden deshalb nicht versteuert. Die übrigen 400€ aus Zinsen werden voll der Kapitalertragsteuer unterworfen und kosten mich 400 x 0,25 x 1,045 = 104,50€ Steuerabgaben.
ODER
b) Die vollen 700€ aus Zinsen und 300€ aus Aktienfonds fallen unter den Sparerpauschbetrag und werden deshalb nicht versteuert. Die übrigen 400€ aus Aktienfonds werden nach Teilfreistellung (30% = 120€) der Kapitalertragssteuer unterworfen und kosten mich 280 x 0,25 x 1,045 = 73,15€ Steuerabgaben.
ODER
c) irgendwas dazwischen???

Kann schon sein, dass du Recht hast und es (eigentlich! Trade Republic macht es wie gesagt anders) so gemeint ist, aber dann wäre es ein sehr schlechtes Gesetz.
 

walter365

War schon mal da
Der SolZ beträgt 5,5%.
Das ist richtig! Wollte eigentlich x 1,145 geschrieben haben, aber habe wohl konsequent 10% unterschlagen, sorry!

... dann gibt es in diesem Jahr im Zweifel gar keine Vorabpauschale.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Was hat das damit zu tun, worüber wir reden...?
Nun ja, scheinbar haben wir unterschiedliche Auffassungen davon, wie die Teilfreistellung funktioniert... Jedenfalls wendet sie Trade Republic* so an:

1.PNG

Kurs zum Vorjahresbeginn: 56,6568€
Anzahl: 3,345 (alle schon früher gekauft, keine unterjährige Veränderung)

Vorabpauschale: 56,6568€ x 3,345 x 0,7 x 2,55% = 3,38€

Vom Freistellungsauftrag abgezogen werden aber nur 70% x 3,38€ = 2,37€, also Vorabpauschale MIT Teilfreistellung.
 

t.klebi

Stammuser
Das ist richtig! Wollte eigentlich x 1,145 geschrieben haben, aber habe wohl konsequent 10% unterschlagen, sorry!
Korrekt wäre x 1,055

Das kann ich nicht nachvollziehen. Was hat das damit zu tun, worüber wir reden...?
Die Vorabpauschale greift nur, wenn die laufenden Erträge niedriger sind, als der Basiszins. Also üblicherweise bei thesaurierenden Fonds.
Wenn in deinem Beispiel bereits ein Ertrag (z.B. eine Dividende) erzielt wurde, gibt es keine Vorabpauschale.

Vom Freistellungsauftrag abgezogen werden aber nur 70% x 3,38€ = 2,37€, also Vorabpauschale MIT Teilfreistellung.
Mmh. Dann werde ich mir das bei Gelegenheit noch mal anschauen.
 

walter365

War schon mal da
Korrekt wäre x 1,055
Wenn man keine Kirchensteuer zahlt, ja. Ich bin es gewohnt, mit Kirchensteuer zu rechnen, dann sind es x 1,145.
1,045 ist in jedem Fall falsch, da hast du recht!

Die Vorabpauschale greift nur, wenn die laufenden Erträge niedriger sind, als der Basiszins. Also üblicherweise bei thesaurierenden Fonds.
Wenn in deinem Beispiel bereits ein Ertrag (z.B. eine Dividende) erzielt wurde, gibt es keine Vorabpauschale.
Das ist richtig. Aber natürlich kann man in einem Depot beides parallel haben, ausschüttende Fonds, die Erträge generieren und thesaurierende Fonds, die trotzdem per Vorabpauschale versteuert werden.
Außerdem nimmt das ja nichts von der Logik des Beispiels weg: Es macht einfach keinen Sinn, Erträge bei der Verrechnung mit dem Sparerpauschbetrag anders zu behandeln als bei der tatsächlichen Versteuerung, völlig unabhängig ob es Vorabpauschalen sind oder Dividenden. Wenn irgendwann 30% Teilfreistellung abgezogen werden sollen, muss es vorher passieren.
 

Lukez

War schon mal da
Hey @Al-Bert, bist du immer noch ohne vollständige Dokumente? Ich jedenfalls schon und ich habe langsam das Gefühl, dass ich mit meinem Problem ganz allein dastehe…
 

Al-Bert

Dauergast

Moin, ich habe ein Dokument für eine Vorabpauschale und natürlich Zinsen, die den Freibetrag schmälern. Hinzu kommt noch eine Dividende. Insgesamt entspricht das der vom Freibetrag abegzogenen Summe. Ich habe für die Vorabpauschale und auch die Zinsen + die Dividende Abrechnungen erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

walter365

War schon mal da
Hey @Al-Bert, bist du immer noch ohne vollständige Dokumente? Ich jedenfalls schon und ich habe langsam das Gefühl, dass ich mit meinem Problem ganz allein dastehe…
Allein dastehen tust du auf jeden Fall nicht. Bei mir stimmen zwar bisherige Abrechnungen mit den Abzügen vom Freibetrag überein, habe aber auch erst bei 1 von 6 ETFs im Depot die Vorabpauschale berechnet bekommen.
 

Muschelschubser

War schon mal da
Ihr seid nicht die einzigen. In meinem Falle sind nur 2 Bescheinigungen im Depot vorhanden, der Rest fehlt, und die beiden Bescheinigungen erklären nur einen Teil der jetzt vollständigen Inanspruchnahme des Freistellungsauftrages.

TR* hat mir heute auf mein Ticket vom 6.2. eine hirnverbrannte Antwort zurückgeschrieben, dass sie auch nur die beiden von mir genannten Dokumente finden, ich aber nochmal schauen soll, ob es nicht weitere Dokumente in meinem Depot gibt, die den Rest erklären können… Was soll man dazu noch sagen…?
 

A.Wesker

War schon mal da
Ihr seid nicht alleine. Ich habe noch nicht ein Dokument für irgendeine Steuer erhalten, aber bereits 290 Euro vom Freibetrag abgezogen bekommen. Auf meine Email vom Januar kam in dieser Woche die Antwort mit der Aussage dass TR* keine Steuerberatung macht...eine automatisch erstellte Antwort wohl bemerkt. Hat ca. 5 Wochen gedauert bis ich diese automatische Antwort erhalten habe. Der TR Support ist einfach nur ein witz...nicht mal das, einfach nur nicht existent.
 

Al-Bert

Dauergast
hast du denn schon Zinsen bekommen? Die werden nämlich auch vom Freibetrag abgezogen!

und mal ne Frage in die Runde:
hat schon wer die Jahressteuerbescheinigung seitens TR* erhalten? bei der ING* sind die immer fix, die kam gestern.
 

A.Wesker

War schon mal da
Zinsen und Dividenden habe ich bekommen, belaufen sich aber auf minimale Beträge...also in keiner Weise Richtung 290 Euro.
 

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