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ETF-Vorabpauschale falsch berechnet

dgyordanov

War schon mal da
Trade Republic* hat mir gerade die Vorab-Steuer für 6 meiner ETFs geschickt. Für 3 von ihnen sieht die Berechnung gut aus. Bei den anderen 3 haben sie jedoch etwas falsch berechnet, und auf der Rechnung sehe ich negative Werte. Darüber hinaus haben sie direkt Geld von meinem Konto abgebucht für die ETFs mit negativen Werten in der Rechnung, ohne meinen Kapitalertragsteuer-Freibetrag zu berücksichtigen. Ich habe vor 6 Tagen den Kundenservice kontaktiert und habe immer noch keine Antwort. Der Kundenservice von Trade Republic ist richtig schrecklich. Hat jemand von euch ähnliche Probleme?
 

t.klebi

Stammuser
Du hast bereits heute die Vorabpauschalen für 2023 zahlen müssen?
Wie hast du den deine Vergleichsrechnung aufgebaut? Welchen Zinssatz hast du genommen, sind etwaige Dividenden berücksichtigt, stimmen die Anfangsbeständen 2023, hast du die Teilfreistellung beachtet usw.?
 

t.klebi

Stammuser

Mmh.
Das sieht wirklich etwas eigenartig aus.

Die Vorabpauschale für den IE00B5BMR087 und knapp 88 Stück müssten sich lt. meiner Berechnung auf rund 408 € und 102 € KapESt belaufen.

Das wäre immer noch von deinem Freistellungsauftrag gedeckelt. Wie die auf 11 € KapESt kommen, verstehe ich auch nicht.
Nachfragen und die Klärung abwarten.

EDIT:
Ich habe jetzt mal bei mir nachgesehen.
Da wurde bisher nur für einen der drei vorhandenen ETF eine Vorabpauschale errechnet (und vom Sparerfreibetrag 2024 abgezogen) obwohl drei ETF besser, als der Basiszins rentierten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Al-Bert

Dauergast
seltsam, bei mir wurde bei meinen iBonds eine kleine Vorabpauschale berechnet, Dokument liegt vor, aber im Freibetrag ist der Betrag fast 15-fach höher. Da muss noch ein Dokument fehlen, vermute ich jetzt erst mal
 

Al-Bert

Dauergast
Scalable* hatte ich auch mal vor Jahren getestet, die waren sehr langsam bei der automatischen Nachjustierung der Geldanlagen. Das hat mir gar nicht gefallen. Und man kann auch nicht so günstig und flexibel anlegen bzw. sparen.
 

Al-Bert

Dauergast
ich habe nun mal den Support angeschrieben mit der Bitte um Erklärung, wieso es zu dem hohen Abzug beim Freibetrag kam, obwohl die Summe lt. der Vorsteuerunterlage nur einen Bruchteil davon macht.
Bisher ist nämlich kein weiteres Dokument aufgetaucht, das diesen Abzug erklärt.
 

Al-Bert

Dauergast
mit einer Differenz von 51€? und das nach 8 Tagen? finde ich schwach. Jedenfalls hat der Support sich fix gemeldet, aber natürlich mit einer nichts erklärenden Aussage. :mad:
 

t.klebi

Stammuser
mit einer Differenz von 51€?
51 € = Basisertrag, entsprächen einem einzelnen Aktien-ETF einem Anlagewert von 4.082 €.
Das ist doch nicht viel. Hältst du einen ETF, der zum 01.01.2023 etwa diesen Anlagewert hatte? Bei einem ausschüttenden ETF müssen die Dividenden noch berücksichtigt werden.
 

Al-Bert

Dauergast

Wie hast du das denn errechnet? Wäre interessant für mein Verständnis.
Ja, mehrere. Aber es geht mir ja nicht darum, das was abgezogen wird generell. Es geht mir darum, dass das ohne Unterlagen oder Dokumente als Beleg geschieht. Das ist einfach ein No-go.
 

t.klebi

Stammuser
Wie hast du das denn errechnet? Wäre interessant für mein Verständnis.
Der Basiszins 2023 beträgt 2,55%. Die Vorabpauschale davon 70% und zusätzlich gibt es für Aktien-ETF noch eine Teilfreistellung von 30%
2,55% x 0,70 x 0,70 macht 1,2495%.
51 € / 0,012495 = 4.082 €.

Aber einen Rechenschritt könnte ich vergessen haben.
Waren die 51 € die Vorabpauschale oder bereits die Steuerbelastung (KapESt + SolZ) auf diese Vorabpauschale?
Falls es schon die Steuer war, müsste man 51 € / 0,012495 / 0,26375 = 15.475 € rechnen, um den Anlagewert am Anfang 2023 herauszubekommen.

EDIT:
Noch mal nachgedacht. Du sagtest, die 51 € wurde nur vom Freibetrag abgezogen. Damit bleibt es bei ersten Rechnung mit den 4.082 €.

PS:
Ich habe es jetzt mal bei mir nachvollzogen. Einer meiner ETF hatte (zum Glück) in 2023 keine Bewegung.
Vorabpauschale lt. TR* 34,29 €. Durch 1,2495% Prozent müsste dies einem Anlagebetrag von 2.744 € entsprechen.

Tatsächlich komme ich mit den Kurswerten vom 30.12.22 auf 2.722 und mit dem Kurswert vom 02.01.23 auf 2.771 €. Die Vorabpauschale von TR scheint also vollkommen korrekt berechnet zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Al-Bert

Dauergast
besten Dank für deine Berechnungen.
im Freibetrag wurden 54€ abgezogen, aber ich habe nur ein Dokument über eine Vorabpauschale i.d.H. von knapp 4€.
Mir geht es um die Differenz, die nirgendwo belegt ist.
 

t.klebi

Stammuser
im Freibetrag wurden 54€ abgezogen, aber ich habe nur ein Dokument über eine Vorabpauschale i.d.H. von knapp 4€.
Ich habe aktuell zwei Dokumente für Vorabpauschalen. Und direkt in diesen Dokumenten wurde
1. die Vorabpauschale ermittelt und
2. gleich die Verrechnung mit dem (verbliebenen) Freibetrag vorgenommen.

Und beim Freibetrag gibt es eine "Vorher" und einen "Nachher-Spalte". Dokument 1 beginnt mit 1.000 Euro und endet in der Nachher-Spalte mit Betrag X. Dokument 2 beginnt mit Betrag X und endet mit Betrag Y.
Alles völlig normal.
 

Al-Bert

Dauergast
dann hast du Glück und TR* dir die Dokumente zugestellt. so wie du beschrieben hast, ist es bei mir auch, nur das ich eben nur ein Dok habe.
 

Al-Bert

Dauergast
es wird immer kurioser, denn nun ist der verbrauchte Freibetrag erneut geändert worden und liegt nicht mehr bei 54€, sondern bei 17,64€. Aber auch diese Summe ist nicht durch Unterlagen belegt, es ist immer noch eine Differenz von knapp 14€.

Das ist echt ein Armutszeugnis, das TR das nicht auf die Reihe bekommt.
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @Al-Bert,

es kann auch positiv ausfallen, habe einen Kollegen, bei dem war in 2023 der Freistellungsauftrag definitiv verbraucht. Im Dezember haben wir beide Vale bekommen.

Bei mir war alles ok (habe keinen Freistellungsauftrag bei TR) und bei meinem Kollegen wurde keine Steuer abgezogen. Er hat mir die Abrechnung gezeigt, er hatte nur die Umrechnung des Währungskurses drauf und ansonsten Brutto = Netto und das ging schon seit November so bei Ihm. Wie sich TR aus der Nummer rauswindet keine Ahnung, aber er lacht sich im Moment natürlich ins Fäustchen.

Wenn TR dass schon nicht bei "normalen" Steuerabzügen hin bekommt, wundert mich da im Moment nichts mehr.

Vielleicht sollte ich meinen Freisteller doch zu TR übertragen. :unsure:
 

Micha El

War schon mal da
Hallo Zusammen,

bevor ich mich unberechtigter Weise bei TR beschwere, wollte ich erstmal hier nachfragen, ob ich nicht irgendwo einen Denkfehler mache. :)

Ich bespare 2 ETF, für einen dieser ETF liegt mir die Abrechnung zur Vorabpauschale 2023 vor. Für den zweiten noch nicht.

Bei der Abrechnung ist mir folgendes aufgefallen: sie enthält neben der Aufführung des Produktes und der "steuerlichen Verrechnung" nur eine Zeile:

"Steuerliche Vorabpauschale: 9,53 EUR"

In der Kategorie "Steuerliche Verrechnung" ist zu sehen, dass der Betrag meines Freistellungsauftrages, der noch dazu inkorrekt ist, um genau 9,53 EUR reduziert wird.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. sehe ich es richtig, dass die 9,53 EUR nicht die eigentliche Steuerlast sind, sondern vielmehr der Betrag ist, auf den die Steuer erhoben werden sollte?

2. Wenn Frage 1 bejahrt werden kann, sollte dann nicht auf der Rechnung die konkrete Steuerlast in EUR ausgewiesen werden - unabhängig davon, ob sie nun abgeführt wird oder über den FSA abgedeckt werden?

3. ich habe in 2024 keine Verkäufe getätigt, dennoch ist mein Freistellungsauftrag ohne Berücksichtigung der oben genannten Vorabpauschale bereits um ca. 45 EUR reduziert. Die Zinsen für Januar aus dem Guthaben des Verrechnungskontos wurden ebenfalls noch nicht gutgeschrieben. Es scheint so, als ob TR den FSA zum Jahreswechsel schlicht nicht auf die ursprüngliche Höhe zurückgesetzt hat. Mache ich einen Denkfehler, oder ist das nicht schlicht falsch?

4. Der Januar endet kommende Woche und mir fehlt für den zweiten ETF noch die Rechnung zur Vorabpauschale. Habt ihr eure Rechnungen bereits vollständig vorliegen? Können mir als Anleger Probleme entstehen, sollte TR die Rechnung erst im Februar ausstellen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass Depotbanken die Steuer zwingend im Januar berechnen und an das Finanzamt übermitteln müssen.

Ich freue mich über Eure Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende. :)
 

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