Hallo Zusammen,
bevor ich mich unberechtigter Weise bei TR beschwere, wollte ich erstmal hier nachfragen, ob ich nicht irgendwo einen Denkfehler mache.
Ich bespare 2 ETF, für einen dieser ETF liegt mir die Abrechnung zur Vorabpauschale 2023 vor. Für den zweiten noch nicht.
Bei der Abrechnung ist mir folgendes aufgefallen: sie enthält neben der Aufführung des Produktes und der "steuerlichen Verrechnung" nur eine Zeile:
"Steuerliche Vorabpauschale: 9,53 EUR"
In der Kategorie "Steuerliche Verrechnung" ist zu sehen, dass der Betrag meines Freistellungsauftrages, der noch dazu inkorrekt ist, um genau 9,53 EUR reduziert wird.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. sehe ich es richtig, dass die 9,53 EUR nicht die eigentliche Steuerlast sind, sondern vielmehr der Betrag ist, auf den die Steuer erhoben werden sollte?
2. Wenn Frage 1 bejahrt werden kann, sollte dann nicht auf der Rechnung die konkrete Steuerlast in EUR ausgewiesen werden - unabhängig davon, ob sie nun abgeführt wird oder über den FSA abgedeckt werden?
3. ich habe in 2024 keine Verkäufe getätigt, dennoch ist mein Freistellungsauftrag ohne Berücksichtigung der oben genannten Vorabpauschale bereits um ca. 45 EUR reduziert. Die Zinsen für Januar aus dem Guthaben des Verrechnungskontos wurden ebenfalls noch nicht gutgeschrieben. Es scheint so, als ob TR den FSA zum Jahreswechsel schlicht nicht auf die ursprüngliche Höhe zurückgesetzt hat. Mache ich einen Denkfehler, oder ist das nicht schlicht falsch?
4. Der Januar endet kommende Woche und mir fehlt für den zweiten ETF noch die Rechnung zur Vorabpauschale. Habt ihr eure Rechnungen bereits vollständig vorliegen? Können mir als Anleger Probleme entstehen, sollte TR die Rechnung erst im Februar ausstellen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass Depotbanken die Steuer zwingend im Januar berechnen und an das Finanzamt übermitteln müssen.
Ich freue mich über Eure Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende.