ibracadabra
War schon mal da
TR macht wieder mal Mist und wieder mal muss (wahrscheinlich) mein RA eingreifen.
Hier meine Nachricht an TR:
Betreff: Unrechtmäßiger Steuerabzug bei BYD-Kapitalmaßnahme – Letzte Aufforderung zur Rückerstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme der BYD Company Ltd. haben Sie Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von meinem Depot einbehalten. Dies erfolgte rechtswidrig und in eklatanter Verkennung der geltenden steuerlichen Vorschriften (§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG).
Es handelt sich hierbei um einen klaren Pflichtverstoß Ihrerseits. Mehrere Banken haben den Vorgang bereits korrigiert und die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge ihren Kunden vollständig erstattet. Dass Sie diese Selbstverständlichkeit bislang verweigern, ist inakzeptabel.
Ich fordere Sie hiermit letztmalig und mit Nachdruck auf,
1. den unrechtmäßig einbehaltenen Steuerbetrag vollumfänglich zu erstatten,
2. mir eine korrekt ausgestellte Steuerbescheinigung auszustellen und zur Verfügung zu stellen.
Ich setze Ihnen hierfür eine nicht verlängerbare Frist von 3 Werktagen ab Zugang dieses Schreibens.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werde ich ohne weitere Ankündigung:
• Strafanzeige wegen Verdachts auf Untreue (§ 266 StGB) sowie Steuerhinterziehung zu meinen Lasten erstatten,
• zivilrechtlich Klage gegen Sie einreichen, um die Rückzahlung sowie Schadensersatz durchzusetzen,
• die zuständigen Aufsichtsbehörden (BaFin und Bundeszentralamt für Steuern) über Ihr Fehlverhalten informieren.
Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Andernfalls müssen Sie mit erheblichen rechtlichen und reputativen Konsequenzen rechnen.
Mit unmissverständlichen Grüßen
*Darth Vader*
Hier meine Nachricht an TR:
Betreff: Unrechtmäßiger Steuerabzug bei BYD-Kapitalmaßnahme – Letzte Aufforderung zur Rückerstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme der BYD Company Ltd. haben Sie Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von meinem Depot einbehalten. Dies erfolgte rechtswidrig und in eklatanter Verkennung der geltenden steuerlichen Vorschriften (§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG).
Es handelt sich hierbei um einen klaren Pflichtverstoß Ihrerseits. Mehrere Banken haben den Vorgang bereits korrigiert und die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge ihren Kunden vollständig erstattet. Dass Sie diese Selbstverständlichkeit bislang verweigern, ist inakzeptabel.
Ich fordere Sie hiermit letztmalig und mit Nachdruck auf,
1. den unrechtmäßig einbehaltenen Steuerbetrag vollumfänglich zu erstatten,
2. mir eine korrekt ausgestellte Steuerbescheinigung auszustellen und zur Verfügung zu stellen.
Ich setze Ihnen hierfür eine nicht verlängerbare Frist von 3 Werktagen ab Zugang dieses Schreibens.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werde ich ohne weitere Ankündigung:
• Strafanzeige wegen Verdachts auf Untreue (§ 266 StGB) sowie Steuerhinterziehung zu meinen Lasten erstatten,
• zivilrechtlich Klage gegen Sie einreichen, um die Rückzahlung sowie Schadensersatz durchzusetzen,
• die zuständigen Aufsichtsbehörden (BaFin und Bundeszentralamt für Steuern) über Ihr Fehlverhalten informieren.
Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Andernfalls müssen Sie mit erheblichen rechtlichen und reputativen Konsequenzen rechnen.
Mit unmissverständlichen Grüßen
*Darth Vader*