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TR macht wieder mal Mist und wieder mal muss (wahrscheinlich) mein RA eingreifen.
Hier meine Nachricht an TR:


Betreff: Unrechtmäßiger Steuerabzug bei BYD-Kapitalmaßnahme – Letzte Aufforderung zur Rückerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme der BYD Company Ltd. haben Sie Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von meinem Depot einbehalten. Dies erfolgte rechtswidrig und in eklatanter Verkennung der geltenden steuerlichen Vorschriften (§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG).

Es handelt sich hierbei um einen klaren Pflichtverstoß Ihrerseits. Mehrere Banken haben den Vorgang bereits korrigiert und die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge ihren Kunden vollständig erstattet. Dass Sie diese Selbstverständlichkeit bislang verweigern, ist inakzeptabel.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig und mit Nachdruck auf,

1. den unrechtmäßig einbehaltenen Steuerbetrag vollumfänglich zu erstatten,

2. mir eine korrekt ausgestellte Steuerbescheinigung auszustellen und zur Verfügung zu stellen.

Ich setze Ihnen hierfür eine nicht verlängerbare Frist von 3 Werktagen ab Zugang dieses Schreibens.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werde ich ohne weitere Ankündigung:

• Strafanzeige wegen Verdachts auf Untreue (§ 266 StGB) sowie Steuerhinterziehung zu meinen Lasten erstatten,

• zivilrechtlich Klage gegen Sie einreichen, um die Rückzahlung sowie Schadensersatz durchzusetzen,

• die zuständigen Aufsichtsbehörden (BaFin und Bundeszentralamt für Steuern) über Ihr Fehlverhalten informieren.

Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Andernfalls müssen Sie mit erheblichen rechtlichen und reputativen Konsequenzen rechnen.

Mit unmissverständlichen Grüßen
*Darth Vader*
 
Hallo @ibracadabra,

Sie schreiben "von mehreren Banken" die den Vorgang bereits korrigiert haben. Ich selbst konnte bisher nur das Statement von Flatex / Österreich finden, die ihre Ersteinschätzung korrigiert haben und nun ohne Steuern einbuchen. Bereits im Vorfeld dieser Entscheidung bestätigte Flatex, dass für seine Kunden in Deutschland auch keinerlei Steuern anfallen würden.
Könnten Sie bitte die weiteren Ihnen bekannten Banken / Broker benennen.
P.S.: Ich bin schon länger auf der Suche nach Erfahrungen von Investoren aus anderen EU -Staaten um deren Erfahrungen mit diesem BYD Chaos zu erfragen. Schließlich gibt es ja nicht nur Deutschland und die Kapitalmaßnahme von BYD gilt weltweit.

Grüße und ein schönes Wochenende
 
BYD-Kapitalmaßnahme 2025 und Steuer

Nachdem TR mir jetzt auch Steuern abgezogen hat, habe ich noch mal versucht das zu verstehen. Sehr ärgerlich, aber wohl rechtlich schwer / nicht angreifbar ... und was passiert, wenn der Emittent sich nicht darum schert, was die Ausgestaltung einer Kapitalmaßnahme steuerlich bei den Aktionären anrichtet.

BYD hat also seine Aktienanzahl verdreifacht (1:3). Auf den ersten Blick ein klassischer Aktiensplit – doch steuerlich:
• Juni 2025: 12 neue Aktien je 10 alte – aus Kapitalrücklagen. Das gilt steuerlich als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln → steuerfrei.
• Juli 2025: 8 neue Aktien je 10 alte – aus Gewinnrücklagen. Das wird steuerlich wie eine Sachdividende behandelt → steuerpflichtig.

Das Absurde daran: Als Anleger habe ich wirtschaftlich keinen tatsächlichen Zufluss – mein Depotwert blieb gleich, nur die Stückzahl der Aktien hat sich verändert. Trotzdem gilt der zweite Teil der Maßnahme (Bonusaktien aus Gewinnrücklagen) in Deutschland als steuerpflichtige Sachdividende. Das heißt: Steuern zahlen, ohne Geld bekommen zu haben.

Im Überblick:

Juni 2025
Maßnahme: 12 neue Aktien je 10 alte
Herkunft: Kapitalrücklagen (Umwandlung in Grundkapital)
Steuerliche Einordnung: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, wirtschaftlich wie ein Aktiensplit
Steuerpflicht: ❌ steuerfrei
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG

Juli 2025
Maßnahme: 8 neue Aktien je 10 alte
Herkunft: Gewinnrücklagen (thesaurierte Gewinne)
Steuerliche Einordnung: Sachdividende in Form von Aktien
Steuerpflicht: ✅ steuerpflichtig (Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer)
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Viele Banken haben beide Vorgänge wohl auch noch vermischt oder falsch verbucht, was für weitere Verwirrung sorgte.
 

BYD-Kapitalmaßnahme 2025 und Steuer

Nachdem TR mir jetzt auch Steuern abgezogen hat, habe ich noch mal versucht das zu verstehen. Sehr ärgerlich, aber wohl rechtlich schwer / nicht angreifbar ... und was passiert, wenn der Emittent sich nicht darum schert, was die Ausgestaltung einer Kapitalmaßnahme steuerlich bei den Aktionären anrichtet.

Danke @CP14 für die verständliche Darstellung!
Ärgerlich und für mich nicht nachvollziehbar ist der Fakt, dass für die steuerliche Berechnung ein Kurzs von 14,50€ zugrunde gelegt wurde! Wann hat BYD zuletzt dieses Kurzsniveau gehabt? Es würde die ganze Sache erträglicher machen, wenn wenigstens ein realistischer/aktueller Kurs angewendet worden wäre! In meinen Augen eine kalte Enteignung durch die Hintertüre!
 
TR macht wieder mal Mist und wieder mal muss (wahrscheinlich) mein RA eingreifen.
Hier meine Nachricht an TR:


Betreff: Unrechtmäßiger Steuerabzug bei BYD-Kapitalmaßnahme – Letzte Aufforderung zur Rückerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Kapitalmaßnahme der BYD Company Ltd. haben Sie Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von meinem Depot einbehalten. Dies erfolgte rechtswidrig und in eklatanter Verkennung der geltenden steuerlichen Vorschriften (§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG).

Es handelt sich hierbei um einen klaren Pflichtverstoß Ihrerseits. Mehrere Banken haben den Vorgang bereits korrigiert und die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge ihren Kunden vollständig erstattet. Dass Sie diese Selbstverständlichkeit bislang verweigern, ist inakzeptabel.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig und mit Nachdruck auf,

1. den unrechtmäßig einbehaltenen Steuerbetrag vollumfänglich zu erstatten,

2. mir eine korrekt ausgestellte Steuerbescheinigung auszustellen und zur Verfügung zu stellen.

Ich setze Ihnen hierfür eine nicht verlängerbare Frist von 3 Werktagen ab Zugang dieses Schreibens.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werde ich ohne weitere Ankündigung:

• Strafanzeige wegen Verdachts auf Untreue (§ 266 StGB) sowie Steuerhinterziehung zu meinen Lasten erstatten,

• zivilrechtlich Klage gegen Sie einreichen, um die Rückzahlung sowie Schadensersatz durchzusetzen,

• die zuständigen Aufsichtsbehörden (BaFin und Bundeszentralamt für Steuern) über Ihr Fehlverhalten informieren.

Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Andernfalls müssen Sie mit erheblichen rechtlichen und reputativen Konsequenzen rechnen.

Mit unmissverständlichen Grüßen
*Darth Vader*
Mein RA hat mir mein Geld zurückgeholt - ging wieder schnell. Schade, dass es immer soweit kommen muss. TR ist und bleibt💩🤷‍♂️
 
Wow, das ging ja schnell! Wer trägt denn die RA-Kosten in so einem Fall?
Soweit ich das einschätzt, ist es TR ziemlich egal, wie die steuerliche Bewertung passiert; darum vermute ich mal, haben sie auch schnell erstattet!
Am Ende ist entscheidend, wie das Finanzamt diese Transaktion einordnet und wenn dann die steuerliche Vorauszahlung auf diese Bonusaktion fehlt, holt sich das FA spätestens beim Verkauf der Aktien seinen Anteil zurück!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist bereits das 3.x, dass ich meinen RA einschalten musste - ging dann jedesmal immer schnell.
Die Kosten übernimmt erstmal meine RS - die haben sich das Geld bei den vorherigen Malen von TR wiedergeholt.
Das FA holt sich nix zurück, da keine Steuern zu zahlen sind - siehe mein Post und Erläuterung.
 
Hallo! Super, dass du so energisch vorgehst. Was TR da abzieht ist wirklich unfassbar und eigentlich rechtswidrig.
Wie kann Flatex alles andersrum entscheiden und verbuchen? Das ist doch auch ein deutscher Broker.
Könntest du mir bitte den Kontakt zu deinem Anwalt machen.....? Man muss sich wehren.
 
Danke @CP14 für die verständliche Darstellung!
Ärgerlich und für mich nicht nachvollziehbar ist der Fakt, dass für die steuerliche Berechnung ein Kurzs von 14,50€ zugrunde gelegt wurde! Wann hat BYD zuletzt dieses Kurzsniveau gehabt? Es würde die ganze Sache erträglicher machen, wenn wenigstens ein realistischer/aktueller Kurs angewendet worden wäre! In meinen Augen eine kalte Enteignung durch die Hintertüre!
Guter Punkt. Maßgeblich müsste eigentlich der Kurs des Tages sein, an dem die Aktien eingebucht wurden – ab dann waren sie ja wirtschaftlich bei mir.

Warum TR vollständig zurückerstattet, erschließt sich mir nicht – es sei denn, ich übersehe etwas in der rechtlichen Bewertung. Wenn sie wissen, dass Steuern anfallen, müssten sie diese eigentlich auch einbehalten. Allerdings schützen sich Banken üblicherweise über die AGB und stellen klar, dass der Kunde selbst für die korrekte Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung verantwortlich ist. Damit schieben sie die Verantwortung auf den Kunden. Habe die TR AGB allerdings nicht darauf geprüft.
 
Nettes Video und gut erklärt. Letztlich bringt es uns aber nur genau dorthin, wo wir als Betroffene schon sind: Niemand weiß was.....das gab es noch nie .....also auch für den Datenlieferanten......warum entscheidet der eine Broker so und der andere genau andersrum?....und noch viele viel tiefere Fragen, die mit Anlegerschutz, Bankenrecht und steuerlichen Grundsätzen in dieser Republik zu tun haben.
Anscheinend ist der Erfüllungsgehorsam eines Brokers / Bank gegenüber einem Datenlieferanten ( privates Unternehmen!) höher, als der Schutz von Kapital der Investoren und Kunden. Das ist äußerst besorgniserregend und bedenklich. Und dass TR steuerliche Buchungen in Konten vornimmt, obwohl der Inhaber des Kontos keinerlei Umsätze getätigt und keinerlei Gewinne erzielt hat, ist eine Enteignung und grenzt an Betrug. Die Politik, BAFIN und BFM sollten hier sofort eingreifen und für Klarheit sorgen.
 
Nach Ansicht und Einschätzung der DSW ist die Kapitalmaßnahme von BYD nicht in der von TR vertretenen Form steuerpflichtig.
Nur die echte Dividendenzahlung ist zu besteuern.
Jeder Betroffene sollte daher schriftlich Widerspruch einlegen um etwaige spätere Ansprüche abzusichern.
 

Ja, je tiefer man sich das anschaut, spricht vieles dafür, auf eine Behandlung als steuerneutralen Split zu argumentieren, und das werde ich auch machen:
• kein wirtschaftlicher Zufluss,
• Depotwert blieb unverändert,
• damit fehlt nach § 20 EStG eigentlich die Grundlage für eine Steuerpflicht.

Den „Aktien-Split“ wie hier zumindest zum Teil über einen Bonus Issue aus Gewinnrücklagen (profit distribution by way of bonus shares) darzustellen, mag in HKG üblich sein – in Deutschland fällt das aber zunächst automatisch in den Topf „steuerpflichtige Sachdividende“. Wirtschaftlich macht diese Behandlung hier aber einfach keinen Sinn.

Ich habe lange im Kapitalmarktrecht cross-border gearbeitet und gehe davon aus, dass sich das System hier schlicht an dem komplexen Zusammenspiel aus Aktienrecht, Steuerrecht, Marktstrukturen, Technik, vielen Playern in der Kette – und das alles cross-border mit China – verschluckt hat. Betrug sehe ich nicht – eher die Frage, ob man so eine Aktie unbedingt im Portfolio haben muss.
 
Das Bedenklichste für mich ist - auch nach dem langen Gespräch mit dem DSW - dass es bei einer unklaren Situation und unterschiedlichen, gegensätzlichen Entscheidungen verschiedener Banken von TR weiterhin so gehandhabt wird. Mit dem Geld anderer Leute sollte man etwas vorsichtiger sein. Der Datenprovider von TR hat schon einmal seine Einschätzung geändert - was wenn er es nochmal macht?
Auf jeden Fall sorgt der BYD "Split" auch beim DSW für heißlaufende Telefone.
 
....und man kann versuchen was man will. Das Unternehmen bekommt es einfach nicht hin, den richtigen Buy-In Wert bei der BYD Aktie auszuweisen. Jeder Kontakt mit dem Support ist reine Zeitverschwendung und vergrößert den eigenen Ärger nur. Egal was einem versprochen wird; es passiert NICHTS.
 

was evtl. ein wichtiger Punkt sein könnte im o. g. Artikel

So gehen die meisten Banken und Broker vor​

Folgende steuerliche Behandlung hat sich nach unseren Recherchen bei vielen Banken und Brokern mittlerweile für die neuen Aktien durchgesetzt:

  • Abzug von Kapitalertragssteuer. Bonusaktien im Verhältnis 10:8 (für 10 gehaltene Aktien bekam der Kunde 8 neue Aktien), Einstandspreis umgerechnet rund 14,50 Euro
  • Kein Abzug von Kapitalertragssteuer. Zusatzaktien durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 10:12 (für 10 gehaltene Aktien bekam der Kunde 12 neue Aktien), Einstandspreis 0 Euro.
Die Bonusaktien, für die beim Einbuchen bereits Kapitalertragssteuer abgezogen wurde, müssten später beim Verkauf nicht mehr versteuert werden, sofern der Kurs gleich bliebe. Die zweite, zunächst steuerfreie Tranche mit Einstandspreis 0 Euro muss beim Verkauf nachversteuert werden. !!! Die ursprünglich im Depot vorhandenen BYD-Aktien haben zwei Drittel ihres Kurses eingebüßt, woraus sich ein steuerlicher Verlust ergibt, der mit Aktiengewinnen verrechnet werden kann. Die entsprechenden Rechnungen führen die Banken und Broker im Hintergrund automatisch aus.!!!
 
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