Hallo,
Ich habe am 1April. eine Zinszahlung in Höhe von 170€ erhalten, darauf wurden Kapitalertragsteuer usw. abgeführt, obwohl mein Freistellungsauftrag(bzw .Betrag) noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde(47€ verbleibend)
Versteh ich hier was falsch, bzw. müsste der Freibetrag nicht erst komplett ausgeschöpft werden, sprich die 47€ und der Rest versteuert werden? Oder liegt es daran, dass die Zinszahlung den Rest-Freistellungsbetrag übersteigt`?
VG
ALEX
Ich habe am 1April. eine Zinszahlung in Höhe von 170€ erhalten, darauf wurden Kapitalertragsteuer usw. abgeführt, obwohl mein Freistellungsauftrag(bzw .Betrag) noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde(47€ verbleibend)
Versteh ich hier was falsch, bzw. müsste der Freibetrag nicht erst komplett ausgeschöpft werden, sprich die 47€ und der Rest versteuert werden? Oder liegt es daran, dass die Zinszahlung den Rest-Freistellungsbetrag übersteigt`?
VG
ALEX
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