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TeamLenzner

War schon mal da
Guten Abend,
Ich hab mal eine Frage zum Verlusttopf...
Ich habe viele (für mich zumindest) Anteile einer Aktie, die insolvent gegangen ist und Ach einiger Zeit wurde die Aktie bei TR* rausbekommen und ich konnte meine vorhandenen Aktien nicht mehr verkaufen. Irgendwann gab es die Aktie auch nicht mehr bei mir im Portfolio. Alles schön und gut, hab ich den Zong gezogen, weil ich meine Aktie nicht mit Verlust verkauft habe und mein Minus Word nicht verrechnet von den Steuern?
Die aktienanteile waren am Ende über 260€ noch wert, aber ich konnte sie wie gesagt nicht mehr verkaufen, weil sie nicht mehr auf dem Markt bei TR war.aber das ganze minus was mir die Aktien gegeben haben sehe ich such nirgends... muss ich da etwas beachten oder beantragen oder habe och echt Pech? Weil ich nicht verkauft habe?
LG und einen schönen 1. Advent an alle.
LG TeamLenzner
 

t.klebi

Stammuser
Ich habe viele (für mich zumindest) Anteile einer Aktie, die insolvent gegangen ist und Ach einiger Zeit wurde die Aktie bei TR* rausbekommen und ich konnte meine vorhandenen Aktien nicht mehr verkaufen. Irgendwann gab es die Aktie auch nicht mehr bei mir im Portfolio.
Wenn eine Gesellschaft in Insolvenz geht, treten die Gesellschafter (hier die Aktionäre) an die letzte Stelle nach allen Gläubigern. Erst wenn alle vollständig (!) hinsichtlich ihrer Forderungen befriedigt wurden, wird der etwaige Rest an die Gesellschafter ausgekehrt. Regelmäßig bekommen aber noch nicht mal die Gläubiger ihr Geld vollständig zurück. Für die Gesellschafter ist dann natürlich gar nichts mehr übrig.

Den Verlust kannst du natürlich in deiner Steuererklärung gelten machen bzw. wird den TR auf deiner Erträgnisaufstellung für dich mit berücksichtigen. Dieser Verlust kann aber nur mit Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Sind nicht genügend Erträge in einem Jahr vorhanden, wird der Verlust unbegrenzt vorgetragen.
Aber es sind natürlich 100% vom Geld weg, während die Steuerersparnis nur rund 26,4% beträgt.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi @TeamLenzner,

bis 2020 war ein solcher Verlust ein Totalverlust(steuerneutrale Ausbuchung)
Seit dem kann eine Ausbuchung wegen Insolvenz zumindest steuerlich geltend gemacht werden.
Lies mal z.B. hier:
 

t.klebi

Stammuser
@Roliboli
Das verlinkte Urteil schafft ja gerade die Grundlage, dass es für Altfälle mit Erwerb 2009-2019 NICHT zum steuerneutralen Verlust innerhalb der privaten Vermögenssphäre kommt, weil es die Regelungslücke im Wege der Rechtsprechung schließt.

Ab 2020 wurde das Gesetz diesbezüglich geändert (§ 20 (6) S. 6 EStG).


PS:
Ich hasse diese Forensoftware.
 

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