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Tradegirl

Einmalposter
Hallo zusammen,
Ich habe im April den Depotübertrag* von der ING zu Trade Republic* beantragt. Hat auch recht zügig funktioniert. Nur die Anschaffungskosten wurden nicht übernommen. Angeblich gabs alle Aktien zum Nulltarif 🙈. Auf Anfrage wurde mir von TR* mitgeteilt, dass Ihnen keine AK vorliegen und diese erneut per Taxbox übertragen werden sollen. ING* hat mir daraufhin die Taxbox IDs zugesandt mit der Antwort die Daten wurden übertragen. TR sagt sie können mit den IDs nichts anfangen. Da ich sowohl bei TR als auch ING nur standardisierte Antworten erhalte und der Telefonservice nicht funktioniert, wende ich mich an euch. Hat jemand eine Idee? Das kann doch nicht sein. Steuerlich wäre das ja ein Desaster, wenn mir beim Verkauf meine Anschaffungskosten als Gewinne berechnet werden. Eine eigene Auflistung der Kosten habe ich leider nicht...
Danke vorab!!
 

Ratheuser

Ist öfter hier
Moin,

mittlerweile habe ich ein wenig Erfahrung mit Depotüberträgen gesammelt und es lief zwar teilweise schleppend - aber schlussendlich korrekt. Mit der ING* und TR* habe ich auch (gute) Erfahrungen gemacht. Aber das hilft Dir bei Deinem konkreten Problem natürlich nicht weiter.

Die ING ist im Gegensatz zu TR wenigstens telefonisch erreichbar und bislang hatte ich dort vernünftige Leute an der Strippe. Vielleicht ein Ansatzpunkt.

WP-Abrechnungen immer aufbewahren. Und wenn es 20 Jahre sind. Ggü. dem Finanzamt bist Du beweispflichtig.

Etwas beruhigen kann ich Dich trotzdem, denn ganz so schlimm wird es nicht. Sollten die AK tatsächlich nicht an TR übertragen werden, käme eine sog. Ersatzbemessungsgrundlage ins Spiel. Schau mal hier: Ersatzbemessungsgrundlage ist in § 43a Absatz (2), Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Da ich hier keine Steuerberatung machen darf und kann, habe ich nur mal einen Begriff und eine Norm in die Runde geworfen. Google das mal und Du wirst vermutlich auch recht beruhigende Rechenbeispiele finden.

Wenn Du die Abrechnungen aus der Anschaffung noch findest und danach eine niedrigere Steuer beim Verkauf zu zahlen wäre, kannst Du es mit dem Finanzamt klären; TR wäre da nicht der richtige Ansprechpartner.

Ich selbst mache Depotüberträge übrigens immer Stück für Stück nacheinander und schaue, dass mit jedem Übertrag nur überschaubare Werte übertragen werden - dann schmerzt es mich nicht so arg, falls tatsächlich mal was schief läuft.

Schönen Sonntag.
 

stefan

Administrator
Teammitglied
Hallo @Tradegirl hier ein Erfahrungsbericht von @Roliboli zum Depotübertrag* von der ING* zu Trade Republic* und umgekehrt… ;)


Gibt es schon Neuigkeiten bei dir?
 

BiBa86

War schon mal da

Der Beitrag scheint schon älter zu sein, hätte aber eine Frage zur Ersatzbemessungsgrundlage.
Wenn diese angewendet wurde da der neuen Bank keine Anschaffungskosten vorliegen ich selber aber auch keinen Zugriff mehr auf die tatsächlichen Anschaffungskosten habe.
Wie verhält es sich dann bei der Steuererklärung oder muss mir die alte Bank bei der das Depot* gelöscht ist trotzdem die Anschaffungskosten mitteilen?
 

Al-Bert

Forenmaskottchen
Die abgebende Depotbank muss die Daten rausgeben. Wie sonst sollte man die Steuer korrekt berechnen?
Ich habe jeden Vorgang als pdf gespeichert. Und noch kann ich bei TR sehen, wieviel plus/minus der ETF gemacht hat. Eine einfache Rechnung ist somit möglich. Ob das Finanzamt das auch so sieht??
 

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