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MagicBerlin

Kennt sich aus
Bei Todesfall erlischt eine normale Vollmacht! Also schaue dir den Typ der Vollmacht genau an. Oder lasse dich rechtmäßig beraten!

Todesfall und einhergehend Erbrecht, sind mit einige Fallstricken versehen, die man erst mitbekommt wenn die liebe Verwandtschaft auf der Matte steht!
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi @Fussistar85,

da kann nur der Support von TR* eine klare Antwort geben.
Da mich/uns die Antwort aber auch stark interessiert habe ich den TR Support direkt mal angeschrieben.
Sobald ich eine adäquate Antwort erhalten habe melde ich mich dazu hier...
 

Lev

Kennt sich aus

Da TR* an sich keine Vollmachten anbietet (zumindest ist das mein Wissensstand), dürfte sich da im Ernstfall nur was mit Erbschein machen lassen.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Antwort vom TR Support:

danke für Deine Nachricht. Wir bieten aktuell keine Möglichkeit an, eine Vollmacht für eine dritte Person einzurichten.

Jeder Kunde handelt mit seinem Wertpapierdepot auf eigene Rechnung. Eine Ausnahme wäre, wenn der Depotinhaber verstirbt. Dieser Fall ist in unserer Kundenvereinbarung unter Absatz 5.3. beschrieben. Hier heißt es sinngemäß, dass der Erbe unter Vorlage seiner Rechte einen Depotübertrag bzw. eine Auszahlung der Gelder veranlassen kann.

Die Kundenvereinbarung kannst Du im Menü “Deine Unterlagen” in Deinen Profileinstellungen auch noch einmal nachlesen.


ich habe hier den Auszug der Kundenvereinbarung Absatz 5.3 ( Verfügungsberechtigung nach dem Tod )

Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic* auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, Trade
Republic seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen und
an diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung
(Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist. Dies gilt nicht, wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn
Trade Republic dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
 

Ceaser8637

War schon mal da
Hallo an alle :)
Ich hätte eine Frage bezüglich einer Bankvollmacht.
Sagen wir mal das Konto bei TR läuft über mich und wir Sparen bis zur Rente in einen ETF Sparplan ein. Nun würde mir im Alter etwas passieren sodass ich nicht mehr Geschäftsfähig bin und zum Pflegefall werde. Dürfte meine Frau mit einer Bankvollmacht ( die dann hier zuhause liegt ) sich bei mir im Depo Anmelden um
- Teile des ETFs zu Verkaufen und Auszahlen zu lassen um die Rente aufzustocken
- Das Depo weiter nutzen

Hat jemand eine Idee ob sie das dürfte weil sie hat ja eine Bankvollmacht hier liegen.
MFg Christoph
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi @Ceaser8637 ,

wenn du danach fragst, ob ihr das offiziell dürftet, lautet leider die korrekte Antwort nein( siehe weiter oben )
Deine Frau frau wäre quasi eine dritte Person, (durch deren Zugang verstößt du/ihr gegen die AGB)
da aktuell das Depot/Konto als Einzelkonto in deiner Verantwortung auf eigene Rechnung geführt wird.

Vielleicht kommt das aber in Zukunft(Thema Gemeinschaftsdepot).
 

Waldsterben

Dauergast
Hallo @Ceaser8637,

@Roliboli, es kann sein dass TR die Vollmacht nicht dauerhaft im Konto hinterlegt, das haben sie in den AGB ausgeschlossen, aber Weisungen von jemanden der bevollmächtigt ist, muss TR folge leisten, da verlieren sie vor jedem Gericht, gibt genügend Urteile dazu, weil TR nicht die ersten sind die sich weigern.

rechtlich ist die Sache eigentlich klar,
Wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, darf der Bevollmächtigte in meinem Namen handeln.
aber:

1. ein Bankvollmacht, sollte sinnvollerweise für jede Bank namentlich erteilt werden, sonst stellen sich viele Banken von Haus aus quer
2. selbst bei einer Generalvollmacht stellen sich viele Banken quer, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
3. auch bei einer notariellen beglaubigten Vollmacht, habe ich schon Probleme mit den Banken gehabt.

Deine Frau muss dann bei TR jede Aktion schriftlich mit Vorlage der Vollmacht einreichen, dann kann sich TR nicht wehren. Sinnvollerweise wird es aber so sein, dass man nur noch den Depotübertrag auf ein anders Depot dass auf deinen Namen lautet anweist. Andere Banken sind da flexibler. Achtung Depot darf evtl. nicht auf deine Frau laufen, wegen evtl. sonst anfallender Schenkungssteuer.

Bei mir hat die Androhung juristischer Konsequenzen im Falle meiner Eltern bzw. Schwiegereltern bisher sowohl im Fall 2 als auch im Fall 3 gereicht, dass die Vollmacht von der betroffenen Bank (nicht TR) schließlich akzeptiert wurde. und sei es nur dazu das Depot zu einer anderen Bank zu übertragen.

Es gibt aber auch genügend Fälle die vor Gericht landen, und die Banken regelmäßig verlieren, aber kostet halt Zeit, Geld und Nerven.
 

Ceaser8637

War schon mal da
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bin schon am überlegen ob ich nicht um das auszuschließen mein Depo nach Scalable* Capital übertragen lasse. Da kann ich eine Vollmacht hinterlegen. 😊
 

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