Antwort vom TR Support:
danke für Deine Nachricht. Wir bieten aktuell keine Möglichkeit an, eine Vollmacht für eine dritte Person einzurichten.
Jeder Kunde handelt mit seinem Wertpapierdepot auf eigene Rechnung. Eine Ausnahme wäre, wenn der Depotinhaber verstirbt. Dieser Fall ist in unserer Kundenvereinbarung unter Absatz 5.3. beschrieben. Hier heißt es sinngemäß, dass der Erbe unter Vorlage seiner Rechte einen Depotübertrag bzw. eine Auszahlung der Gelder veranlassen kann.
Die Kundenvereinbarung kannst Du im Menü “Deine Unterlagen” in Deinen Profileinstellungen auch noch einmal nachlesen.
ich habe hier den Auszug der Kundenvereinbarung Absatz 5.3 ( Verfügungsberechtigung nach dem Tod )
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, Trade
Republic seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen und
an diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung
(Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist. Dies gilt nicht, wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn
Trade Republic dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.