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Kurz gesagt: Kurz gesagt: Nach dem Tod des Kunden muss der Erbe ein Testament oder einen Erbvertrag vorzeigen, um seine Berechtigung zu beweisen. Trade Republic kann dann an diesen Erben auszahlen, solange keine Zweifel an seiner Berechtigung bestehen.Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic* auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, Trade Republic seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen und an diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist. Dies gilt nicht, wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn Trade Republic dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
dann schnappt sich deine Holde dein Smartfon, und schon ist sie drin....falls sie dein Smartfon entsperren kann.Kann ich meine Frau auch nicht als Mitinhaberin nachträglich eintragen?
Wie erfährt TR wann ich tot bin? Meine Frau hat ja keine Zugangsdaten
Vollkommen richtig bzgl. der "transmortalen Generalvollmacht" (über den Tod hinaus). Sollte von den Banken anerkannt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen könntest du dir die Vollmacht notariell beglaubigen lassen. Auch richtig bzgl. der Frau des Depotinhabers.Aber es gibt doch die "Generalvollmacht auch über den Tod hinaus" so die Bezeichnung und berechtigt den Inhaber der Vollmacht auch im Todesfall des Erblassers bis zur vollständigen Klärung des Erbes, an das Konto heranzukommen und weitere Verfügungen vorzunehmen?
Wird von anderen Banken auch anerkannt?
Wenn zum Beispiel die Frau des Depotinhabers so eine Vollmacht nicht hat und es gibt einen Erbstreit vor Gericht, dann wäre sie eine lange Zeit völlig mittellos, wenn sie über kein eigenes Einkommen Vermögen verfügt?
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