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Verluste aus Derivaten mit Gewinnen aus Aktien/ETFs verrechnen

andy123

War schon mal da
Hallo zusammen, leider war ich sehr gierig und habe hohe Verluste durch Optionsscheine erlitten.
Ich habe im Verlusttopf für Etfs und Derivate aktuell 26.000€ Verlust

Jetzt möchte ich meine Anlagestrategie ändern und wie ein seriöser Mensch normal in ETFs und Aktien investieren.

Kann ich die zukünftigen ETF-/Aktien-Gewinne dann mit den Verlusten in diesem Topf verrechnen, und mir so auf Jahre die Steuer sparen? Oder muss ich dafür bei Optionsscheinen bleiben?

Ich habe auch gelesen, dass Optionsscheine, die wertlos ausgebucht werden, als Termingeschäfte gelten und nicht mit Aktiengewinnen verrechnet werden können, ist das noch aktuell? Wie handhabt TR das? Ich habe die meisten Optionsscheine zwar verkauft, bevor sie liquidiert wurden, aber ich sehe da keine Unterscheidung im Verlusttopf. Weiß hier jemand näheres?
 
Ich lese hier im Forum gerade auch, dass es öfter irgendwelche Problemchen bei Abrechnungen gibt und bei Verlusttöpfen,
würdet ihr das alles bei TR lassen oder zu einem anderen Broker umziehen? Oder eine Verlustbescheinigung in der Steuer angeben und das alles darüber selber verrechnen?
 
Hallo @andy123

Ja, das geht. Dieser Verlusttopf kann mit allen Gewinnen verrechnet werden (Derivate, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne von Fonds/ETFs, Vorabpauschale auf Fonds/ETFs und auch mit Veräußerungsgewinnen von Aktien). Es gibt nur eine Einschränkung bei der Verlustverrechnung, nämlich dass Verluste im Verlusttopf Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können. Das betrifft dich aber nicht, da deine Verluste im allgemeinen Verlusttopf sind und es hier keine Einschränkungen gibt.

Zur wertlosen Ausbuchung kann ich nichts sagen, da ich nicht weiß ob und wie das aktuell geregelt ist. Wenn die Verluste aber in den Verlusttopf eingestellt wurden, dann können sie auch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Das unschöne an der ganzen Sache ist die Reihenfolge der Verrechnung. Alle Erträge werden immer erst mit dem Verlusttopf verrechnet. Das heißt solange du noch etwas im Verlusttopf hast bleibt dein Freistellungsauftrag unangetastet und du verschenkst jedes Jahr den Freibetrag von 1.000 €. Von daher wäre es evtl. sinnvoll mit mehreren Brokern zu arbeiten. Bei einem Broker wird ein FSA erteilt und idealerweise dann Erträge in Höhe von genau 1.000 € erzielt um den FSA komplett auszunutzen, aber möglichst nicht mehr sonst werden Steuern fällig. Beim anderen Broker liegt dann der Verlusttopf und dort werden die restlichen Erträge erzielt, die dann durch den Verlusttopf steuerfrei bleiben bis dieser komplett aufgebraucht ist.

Sobald das Finanzamt ins Spiel kommt hast du diese Möglichkeit nicht mehr. Wenn du die Verluste durch das Finanzamt verrechnen lässt, dann kann der FSA nicht genutzt werden. Wenn du den FSA bereits in Anspruch genommen hattest, dann wird der Betrag nachträglich vom Finanzamt auf die Verluste angerechnet und der Freibetrag verfällt dann ungenutzt für das entsprechende Jahr.
 

Danke, das ist ein guter Hinweis. Ich hatte jetzt eher überlegt, ob ich überhaupt die 26000€ wieder reinholen kann, und dabei nicht an den FSA gedacht. Aber das ist unbegrenzt nach Jahren oder? Dann geht das bestimmt schon und der FSA wird da schon einen Unterschied machen, nämlich bis zu 250€ pro Jahr dann
 
Ja, die Verluste können ohne zeitliche Befristung in den Folgejahren verrechnet werden.

Es können sogar mehr als 250 € pro Jahr sein, die du so sparst. Idealerweise hältst du deine ausländischen Dividenden-Aktien bei dem Broker, bei dem du den FSA erteilt hast. Dort fällt dann die Quellensteuer an, und diese ist je nach Land ganz oder teilweise auf die deutsche Steuer anrechenbar und wird im Quellensteuertopf gesammelt. Sobald der FSA aufgebraucht ist, sind die zusätzlichen Erträge steuerpflichtig. Die Steuer wird dann aber erstmal mit dem Quellensteuertopf verrechnet, so dass faktisch keine Steuer zu entrichten ist. Erst wenn der Quellensteuertopf komplett aufgebraucht ist, müssen tatsächlich Steuern entrichtet werden. Bei dem Broker, bei dem du den Verlusttopf führst, kann keine Quellensteuer angerechnet werden weil du dort in den nächsten Jahren keine steuerpflichtigen Erträge haben wirst. Die anrechenbare Quellensteuer kann auch nicht in Folgejahre übertragen werden und verfällt dann ungenutzt zum Jahresende.
 

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