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Verluste für die Steuererklärung

Spatenpaulus

War schon mal da
Hallo,
ich erstelle gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2024. Meine Jahressteuerbescheinigung von TR* ist vom 27.03.2025. In dieser werden Verluste im Sinne des § 20 Abs. 6 6 EStgG in Höhe von 2,10 Euro ausgewiesen.
Ich habe im Jahr 2024 jedoch deutlich höhere Verluste gehabt. So hatte ich u.a. einen Verlust von ca. 700 Euro bei Thyssen Krupp Aktien.
Diese Verluste tauchen jedoch nirgendwo auf. Ich hatte bereits im November 2024 eine Verlustbescheinigung bei TR beantragt, jedoch keine erhalten.
Jetzt mal ne Verständnisfrage:
Werden meine Verluste von TR automatisch mit den Gewinnen verrechnet und erhalte ich deshalb keine Verlustbescheinigung? Und wen ja, muss ich doch anhand der Bescheinigung nachvollziehen können, welche Verluste TR mit welchen Gewinnen verrechnet hat, oder etwa nicht?
Für mich ist das alles recht intransparent.
 
Hallo @Spatenpaulus

Ich habe im Jahr 2024 jedoch deutlich höhere Verluste gehabt. So hatte ich u.a. einen Verlust von ca. 700 Euro bei Thyssen Krupp Aktien.
Diese Verluste tauchen jedoch nirgendwo auf.
Es werden nur die Verluste ausgewiesen, die bisher noch nicht verrechnet wurden.

Ich hatte bereits im November 2024 eine Verlustbescheinigung bei TR* beantragt, jedoch keine erhalten.
Du erhältst auch keine Verlustbescheinigung, zumindest nicht so wie du es dir offensichtlich vorstellst. Du musst die Bescheinigung einfach nur bis spätestens Mitte Dezember beantragen, dann werden die Verlusttöpfe zum Jahresende auf 0 gesetzt und der Verlust wird im nächsten Jahr in der normalen Steuerbescheinigung auswiesen, so wie es offensichtlich auch geschehen ist. Das ist die von dir beantragte Verlustbescheinigung. Ohne den Antrag auf Verlustbescheinigung bleibt die Zeile mit dem Verlust in der Steuerbescheinigung einfach leer.

Werden meine Verluste von TR automatisch mit den Gewinnen verrechnet und erhalte ich deshalb keine Verlustbescheinigung?
Ja, die Banken verrechnen Gewinne und Verluste - soweit möglich - automatisch miteinander. Dafür gibt es die Verlusttöpfe, deren aktuellen Stand man auch jederzeit einsehen kann. Eine Verlustbescheinigung benötigst du eigentlich nur, wenn du Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei anderen Banken über die Steuererklärung verrechnen möchtest.

Und wen ja, muss ich doch anhand der Bescheinigung nachvollziehen können, welche Verluste TR mit welchen Gewinnen verrechnet hat, oder etwa nicht?
Nein, anhand der Verlustbescheinigung lässt sich das nicht nachvollziehen. Es werden hier ja auch nur Verluste bescheinigt, die noch nicht verrechnet wurden. Und nochmal, Verlustbescheinigung heißt einfach nur, dass in der Steuerbescheinigung in der Zeile mit den Verlusten ein Wert ausgewiesen wird.
 

@Spatenpaulus

Dass Verluste verrechnet wurden erkennst du daran, dass unmittelbar nachdem du einen Verlust realisiert hast, dir eine Steuererstattung auf deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben wird und/oder sich dein verfügbarer Freistellungsauftrag wieder erhöht. Beides natürlich nur sofern du bereits entsprechende Gewinne im selben Kalenderjahr hattest. Ansonsten wird der Betrag (oder der Restbetrag nach Verrechnung) für eine zukünftige Verrechnung in den Verlusttopf eingestellt. Bei einer Verrechnung mit späteren Gewinnen erkennst du es daran, dass dir keine Steuern (oder weniger Steuern als üblich) abgezogen werden bzw. dein verbleibender FSA sich nicht verringert.

Die meisten Broker* weisen diese steuerliche Verrechnung detailliert in den einzelnen Abrechnung aus. Bei TR* ist das aber leider bis heute nicht der Fall. Lediglich wenn es durch die Verrechnung zu einer Steuererstattung kommt, dann wird das in der Abrechnung als "Steueroptimierung" ausgewiesen.
 
@Spatenpaulus

falls es dich interessiert. Ich hatte das hier mal beschrieben, in welcher Reihenfolge die steuerliche Verrechnung erfolgt:

 
Ich habe jetzt noch eine Frage, da ich ja gerade an meiner Steuererklärung sitze.
Im TR Konto kann man ja nur 1000 Euro als FSA eingeben, selbst wenn man verheiratet ist so wie ich.
Ich habe die Daten der Steuerbescheinigung von TR jetzt in die Anlage KAP in die jeweiligen Zeilen überführt.
Ich habe in Zeile 16 den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag (also den FSA) in Höhe von 1000 Euro eingetragen.
Berechnet das Finanzamt dann automatisch die Steuererstattung für die Kapitalerträge, da ja eigentlich 2000 Euro FSA anzusetzen sind.
Bei anderen Banken haben wir keinen FSA, also würde das mit den 2000 Euro FSA schon passen.
 
Ja, wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, dann wird das Finanzamt 2000 € berücksichtigen. Zu viel bezahlte Steuern werden dann ggf. zurückerstattet. Der FSA ist nur dazu da, dass man die Steuern nicht vorstrecken und sie sich hinterher dann wieder vom Finanzamt zurückholen muss bzw. im Idealfall die Anlage KAP erst gar nicht ausfüllen muss.
 
@Spatenpaulus

Es kann gut sein, dass das Finanzamt die bescheinigten Verluste von 2,10 € nicht verrechnen wird. Wenn sich der Betrag hätte verrechnen lassen, dann hätte das TR bereits gemacht. Wenn du bei TR aber sogar Steuern bezahlt hast, dann müssen diese Verluste aus dem Verkauf von Aktien stammen, die sich nur mit Aktiengewinnen (und nicht mit Gewinnen von ETFs, Zinsen oder Dividenden) verrechnen lassen. Da der Rest verrechnet wurde, waren deine Aktiengewinne im letzten Jahr offensichtlich 2,10 € niedriger als die Verluste mit Aktien.

Wenn das so ist, dann kann eine Verrechnung auf Seiten des Finanzamts auch nur dann erfolgen, wenn du bei einer anderen Bank weitere Aktiengewinne hattest. Ansonsten wird sich das Finanzamt den Verlust von 2,10 € merken und so lange von Jahr zu Jahr vortragen, bis du in einem der Folgejahre weitere Aktiengewinne hast, die dann über die Anlage KAP damit verrechnet werden können. Hättest du keine Verlustbescheinigung beantragt, dann wären die 2,10 € bei TR im Verlusttopf Aktien verblieben und dort mit deinem nächsten Gewinn aus der Veräußerung von Aktien automatisch verrechnet worden.
 

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