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Verluste aus Knock Out / Verrechnungstopf

Weissbierkobold

War schon mal da
Hallo Zusammen,
Ich habe vor 2 Wochen Verluste mit knock outs gemacht. Bin also in den knock out gelaufen. Komischerweise werden mir diese Verluste bislang nicht im verlustverrechnungstopf „Derivate“ angezeigt. Leider erhalte ich vom TR* Support seit 8. November keine Antwort mehr per Mail. Nach meinem Verständniss nach müssten diese Verluste doch in diesem Verlusttopf aufgeführt werden oder nicht?
Wenn ja, wie komme ich denn weiter wenn TR nicht mehr antwortet?

danke euch
 

MF.LDividenden

Kennt sich aus
Moin, grundsätzlich werden Verluste aus Optionen in den von dir genannten VT gebucht, es sei denn das du deinen FSA, falls vorhanden, verwendet hast, dann wird dir der Verlustbetrag auf deinen Freibetrag gutgeschrieben und solltest du gar Guthaben im VT Quellsteuer besitzen und aus diesem partizipiert haben würde dieser Umsatz zuerst gegengerechnet werden. Ich hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich erklären konnte. Bitte prüfe einmal deine Summen im Freistellungsauftrag und im VT Quellsteuer.
 

Weissbierkobold

War schon mal da
Hallo
Erst mal danke für die Antwort. So ganz klar ist es nicht. Ich habe zwischenzeitlich jetzt auch Antwort von TR* bekommen. Ich habe insgesamt ca 500 Euro Verlust mit den Optionsscheinen gemacht. Aber nur in Summe ca 125 Euro Steuerrückerstattungen bekommen. Eigentlich würde ich erwarten dass ich die anderen 375 Euro im Verlustverrechnungstopf finden sollte. Siehe anbei, da ist aber 0 Euro…

Folgendes war die Antwort
Bitte beachten Sie, dass nur Verluste und Gewinne miteinander verrechnet werden können. Sie können Verluste nicht mit Steuerbeträgen verrechnen.

Ein Gewinn wird mit 25 % Kapitalertragssteuer multipliziert, und wenn Sie eine Steueroptimierung aufgrund eines Verlustes erhalten, beträgt diese ebenfalls etwa 25 % Ihres Verlustes.

In diesem Fall hatten Sie einen Verlust von 500 EUR und erhielten eine Erstattung von 125 EUR Kapitalertragssteuer (25%).

danke
 

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EpicShares

Dauergast

Aber das passt doch alles. Und ausnahmsweise ist die Antwort von TR* hier tatsächlich hilfreich.

Du hast 500€ Verluste gemacht. Diese Verluste wurden vollständig mit Gewinnen verrechnet, deshalb ist auch nichts im Verrechnungstopf gelandet. Durch die Verlustverrechnung hast du die Steuern zurückerstattet bekommen, die du ursprünglich für den Gewinn in Höhe von 500€ bezahlt hast, das sind 125€ (25% + Soli + ggf. KiSt). Warum denkst du, dass dir jemand den gesamten Verlust in Höhe von 500€ erstattet? Wer soll das tun und warum?
 

Weissbierkobold

War schon mal da
Ah sprich mit zuvor erfolgten Gewinnen wurde es verrechnet? Ich dachte lediglich Gewinne die nach diesem Verlust gemacht wurden, werden verrechnet.
Danke
 

EpicShares

Dauergast
Ja klar. Wieso hättest du sonst eine Steuererstattung bekommen sollen? Die Verluste werden direkt mit vorhandenen Gewinnen verrechnet. Nur wenn der Verlust die Gewinne übersteigt, landet die Differenz im Verlusttopf. Es können aber immer nur Gewinne aus demselben Jahr verrechnet werden. Die Verluste im Verlusttopf werden dagegen automatisch mit ins nächste Jahr übernommen. Und dann gibt es ja noch die grundsätzliche Einschränkung, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können, während sich sonstige Verluste mit allen Gewinnen verrechnen lassen.
 

EpicShares

Dauergast
Letztendlich kann es ja aber gar nicht anders sein. Du kannst Verluste ja auch durch das Finanzamt mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen lassen. In diesem Fall interessiert das Finanzamt ja auch nur, die Höhe der Gewinne und Verluste die im entsprechenden Jahr insgesamt entstanden sind. Die wollen von dir ja keine Aufstellung haben, was bei welcher Bank in welcher Reihenfolge genau passiert ist.

Wichtig ist nur zu verstehen, was TR hier richtigerweise geantwortet hat: Durch die Verlustverrechnung werden nicht die Verluste selbst erstattet, es kommt nur zu einer Erstattung der Steuern auf Gewinne in gleicher Höhe.

Wenn keine Gewinne verrechnet werden können, dann würde erstmal der volle Verlust (in deinem Fall 500€) in den Verlusttopf eingestellt. Bei einer späteren Verrechnung kommt es dann aber natürlich auch wieder nur zu einer Erstattung von 25% (+ Soli und KiSt). In deinem Fall würde sich aber erstmal der verfügbare Freistellungsauftrag wieder auf 500€ erhöhen. Erst wenn der Freistellungsauftrag wieder komplett verfügbar ist, werden überhaupt Verluste in den Verlusttopf eingestellt. Außer es handelt sich um Aktienverluste, dann würde der Teil des FSA der für sonstige Gewinne genutzt wurde bestehen bleiben weil in diesem Fall keine Verrechnung möglich ist.
 

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