Das kann man auch schon früher machen, sobald man eine ofizielle Rente bezieht, also auch frühstmöglich mit 62 (vorgezogene Altersrente bei Schwerbehinderung)Lt. Gesetz kann ich mir ab 65 30% des Depotwertes auszahlen lassen
Nochmal, es fallen aktuell keine extra Verwaltungskosten oä an.Verwaltungskosten dafür anfallen.
Man weiss natürlich nicht, was in 10 jahren für neue Regierungsideen kommen oder welche die Broker dann machen im gesetzlichen Spielraum. Fakt ist, SC und höchstwahrscheinlich auch TR werden keine Kosten verlangen und wenn Sie irgendwann zb Depotkosten einführen kann man (es muss) kostenlos das AV-Depot umziehen lassen zu nem anderen Broker der günstig ist.
Die einzigen Kosten die entstehen, sieht man nicht und das sind die gleichen Kosten die heute schon in einem ETF sind und zwar
max 0,15% TER wenn man den "Standart ETF nimmt den SC vorschlägt, auch wenn der vorgeschlagene (was aber vermutlich nicht passiert) mehr TER kostet.
Sucht man sich selbst einen ETF aus oder stellt das AV aus mehreren ETF zusammen wird der normale TER der sich auch heute schon in dem ETF ist "bezahlt", selbst wenn bei mehreren der vorgeschlagene ETF von Sc dabei wäre.
Aber egal für welche Variante man sich entscheidet (ETF vom Broker aussuchen lassen oder ETF('s) selbst zusammen stellen) ist es so merkbar klein, dass man es am Kurs des ETF-Anteils gar nicht bemerkt, da es aus dem Gesamtvermögen des ETF abgezogen wird und nicht von deinem Guthaben.
Auch werden später keine Gebühren für den Auszahlplan oder für die bis zu 30% am Anfang der Auszahlungsphase genommen, es fallenn dann die jeweiligen persönlichen Steuern an.
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