Trade Republic hat sich mit einem konsequent günstigen Gebührenmodell etabliert: kostenlose Depotführung und gebührenfreie ETF-Sparpläne gehören seit Jahren zum Konzept. Es liegt daher nahe, dass das Unternehmen diese Preisstrategie auch beim geplanten Altersvorsorgedepot weitgehend beibehält. Denkbar wäre lediglich eine geringe jährliche Verwaltungsgebühr im Bereich von etwa 0,00 bis 0,20 %, um den zusätzlichen Aufwand für staatliche Förderungen und steuerliche Abwicklung abzudecken. Hinzu kommen wie üblich die laufenden Fondskosten (TER) der ausgewählten ETFs, die je nach Produkt meist zwischen 0,07 und 0,50 % pro Jahr liegen.
Sollte sich dieses Gebührenmodell bestätigen, dürfte Trade Republic im Marktvergleich zu den günstigsten Anbietern zählen. Gerade bei einer langfristigen Geldanlage wirken sich selbst kleine Kostenunterschiede erheblich auf das Endvermögen aus. Wer beispielsweise über 30 Jahre hinweg monatlich 200 € investiert, durchschnittlich 7 % Rendite erzielt und statt 0,9 % nur 0,2 % jährliche Depotkosten zahlt, kann am Ende rund 25.000 € zusätzliches Vermögen aufbauen. Dieses Kapital bleibt investiert und trägt weiter zum Vermögenswachstum bei, anstatt durch laufende Gebühren aufgezehrt zu werden.
Das Altersvorsorgedepot wird ab 01.01.2027 staatlich gefördert und ersetzt für Neuabschlüsse die bisherige Riester-Rente. Die Förderung erfolgt über staatliche Zulagen, deren Höhe sich nach den eigenen Einzahlungen richtet. Für die ersten 360 € Jahresbeitrag beträgt die Zulage 50 %, für den darüber hinausgehenden Sparbetrag bis zu 1.800 € jährlich werden 25 % gewährt. Dadurch sind Grundzulagen von bis zu 540 € pro Jahr möglich. Für Familien mit Kindern kommen zusätzlich Kinderzulagen hinzu. Darüber hinaus bleibt die steuerliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug mit anschließender nachgelagerter Besteuerung der Auszahlungen bestehen. (Deutscher Bundestag)
Auch für bestehende Riester-Sparer gibt es eine interessante Option: Ab dem 1. Januar 2027 können vorhandene Riester-Verträge freiwillig in die neue Fördersystematik des Altersvorsorgedepots überführt werden. Eine automatische Umstellung erfolgt jedoch nicht – wer mit seinem bestehenden Vertrag zufrieden ist, kann ihn unverändert weiterführen. Wer hingegen von den flexibleren Anlagemöglichkeiten und den häufig niedrigeren Kosten eines ETF-basierten Altersvorsorgedepots profitieren möchte, kann sein vorhandenes Riester-Guthaben übertragen. Bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei grundsätzlich erhalten. Vor einem Wechsel lohnt sich jedoch ein Vergleich der bisherigen Vertragsbedingungen, da insbesondere ältere Riester-Verträge im Einzelfall attraktive Garantien oder Konditionen enthalten können. (Deutsche Rentenversicherung)
Sollte sich dieses Gebührenmodell bestätigen, dürfte Trade Republic im Marktvergleich zu den günstigsten Anbietern zählen. Gerade bei einer langfristigen Geldanlage wirken sich selbst kleine Kostenunterschiede erheblich auf das Endvermögen aus. Wer beispielsweise über 30 Jahre hinweg monatlich 200 € investiert, durchschnittlich 7 % Rendite erzielt und statt 0,9 % nur 0,2 % jährliche Depotkosten zahlt, kann am Ende rund 25.000 € zusätzliches Vermögen aufbauen. Dieses Kapital bleibt investiert und trägt weiter zum Vermögenswachstum bei, anstatt durch laufende Gebühren aufgezehrt zu werden.
Das Altersvorsorgedepot wird ab 01.01.2027 staatlich gefördert und ersetzt für Neuabschlüsse die bisherige Riester-Rente. Die Förderung erfolgt über staatliche Zulagen, deren Höhe sich nach den eigenen Einzahlungen richtet. Für die ersten 360 € Jahresbeitrag beträgt die Zulage 50 %, für den darüber hinausgehenden Sparbetrag bis zu 1.800 € jährlich werden 25 % gewährt. Dadurch sind Grundzulagen von bis zu 540 € pro Jahr möglich. Für Familien mit Kindern kommen zusätzlich Kinderzulagen hinzu. Darüber hinaus bleibt die steuerliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug mit anschließender nachgelagerter Besteuerung der Auszahlungen bestehen. (Deutscher Bundestag)
Auch für bestehende Riester-Sparer gibt es eine interessante Option: Ab dem 1. Januar 2027 können vorhandene Riester-Verträge freiwillig in die neue Fördersystematik des Altersvorsorgedepots überführt werden. Eine automatische Umstellung erfolgt jedoch nicht – wer mit seinem bestehenden Vertrag zufrieden ist, kann ihn unverändert weiterführen. Wer hingegen von den flexibleren Anlagemöglichkeiten und den häufig niedrigeren Kosten eines ETF-basierten Altersvorsorgedepots profitieren möchte, kann sein vorhandenes Riester-Guthaben übertragen. Bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei grundsätzlich erhalten. Vor einem Wechsel lohnt sich jedoch ein Vergleich der bisherigen Vertragsbedingungen, da insbesondere ältere Riester-Verträge im Einzelfall attraktive Garantien oder Konditionen enthalten können. (Deutsche Rentenversicherung)