Hallo @Waldsterben,
dito, jetzt kann man bei SCB das bei jeder Orderabrechnung für seine Steuererklärung zusätzlich dokumentieren, aufwendig! Was ich nicht weiss ist ob diesbezüglich bei SCB schon viele Beschwerden gab und gibt damit sich im März/Apr 2023, wenn die Jahressteuerbescheinigung (ggf. Erträgnisaufstellung) für das Jahr 2022 kommt, dies verbessert wurde?! Wenn dort die Ordergebühren je Kauf/Verkauf weiterhin fehlen hast du als Kunde entsprechend Mehraufwand oder Verschenken ans FA ... ich find´s unnötig da alle anderen Banken/Broker dies steuerlich in Ihren Backend-Systemen dem Kunden korrekt anrechnen.
Zitat aus einer Antwort vom SCB-Kundenservice bezüglich Nichtanrechenbarkeit der Ordergebühren aus 2022:
Abhängig von Ihrer steuerlichen Situation können Sie die Gebühren von Scalable Capital ggf. steuerlich geltend machen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch. Vielmehr können Sie entstandene Aufwendungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Unsere Gebühren sind in Ihrer Transaktionsübersicht ausgewiesen und können so beispielsweise gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Da Sie mit dem Scalable Broker Dienstleistungen von zwei verschiedenen Unternehmen in Anspruch nehmen - die Abschlussvermittlung der Scalable Capital GmbH sowie Kommissionshandel, Konto- und Depotführung der Baader Bank AG -, rechnen diese beiden Unternehmen jeweils von ihnen erbrachten Dienstleistungen getrennt ab. In der Jahressteuerbescheinigung sind die Gebühren daher nicht aufgelistet.
Zitat Ende.
Viel Glück.
dito, jetzt kann man bei SCB das bei jeder Orderabrechnung für seine Steuererklärung zusätzlich dokumentieren, aufwendig! Was ich nicht weiss ist ob diesbezüglich bei SCB schon viele Beschwerden gab und gibt damit sich im März/Apr 2023, wenn die Jahressteuerbescheinigung (ggf. Erträgnisaufstellung) für das Jahr 2022 kommt, dies verbessert wurde?! Wenn dort die Ordergebühren je Kauf/Verkauf weiterhin fehlen hast du als Kunde entsprechend Mehraufwand oder Verschenken ans FA ... ich find´s unnötig da alle anderen Banken/Broker dies steuerlich in Ihren Backend-Systemen dem Kunden korrekt anrechnen.
Zitat aus einer Antwort vom SCB-Kundenservice bezüglich Nichtanrechenbarkeit der Ordergebühren aus 2022:
Abhängig von Ihrer steuerlichen Situation können Sie die Gebühren von Scalable Capital ggf. steuerlich geltend machen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch. Vielmehr können Sie entstandene Aufwendungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Unsere Gebühren sind in Ihrer Transaktionsübersicht ausgewiesen und können so beispielsweise gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Da Sie mit dem Scalable Broker Dienstleistungen von zwei verschiedenen Unternehmen in Anspruch nehmen - die Abschlussvermittlung der Scalable Capital GmbH sowie Kommissionshandel, Konto- und Depotführung der Baader Bank AG -, rechnen diese beiden Unternehmen jeweils von ihnen erbrachten Dienstleistungen getrennt ab. In der Jahressteuerbescheinigung sind die Gebühren daher nicht aufgelistet.
Zitat Ende.
Viel Glück.
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