Alles klar, dass war ein Missverständnis.Was für einen Steuerbescheinigung hast du den 2024 bekommen ich 2023!
Ich (und imho die meisten anderen auch) benenne die Steuerbescheinigungen immer nach dem Veranlagungszeitraum, für die sie bestimmt sind.
Die 2022er Steuerbescheinigung mag üblicherweise Anfang des Kalenderjahrs 2023 erteilt werden, aber selbst wenn sie erst 2024 oder gar jetzt in 2025 erteilt wird, bleibt es trotzdem die 2022er Steuerbescheinigung.
Du müsstest nur eine Beschwerde an TR* schicken und die Bescheinigung würde dir auch noch nachträglich erteilt. Sinnvoller wäre es natürlich gewesen, du hättest im Jahr 2023 die Beschwerde eingereicht.