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Frage zur Quellensteuer USA und Quellensteuertopf

Andi85

War schon mal da
Ich habe eine Frage zur Quellensteuer.

Wenn man eine USA Aktie kauft, die eine Dividende ausschüttet, sagen wir 1 Euro. Dann werden 15cent Quellensteuer laut Abrechnung abgezogen und man bekommt nur 85cent raus. Eigentlich wären es ja 30cent Abzug aber nun ja nur die 15 wegen des reduzierten Quellensteuersatzes, mit der USA, was der Broker direkt umsetzt, ist das korrekt? Die anderen 15% von den 30% werden doch demnach wie ich es verstehe direkt mit dem Freistellungsauftrag oder den Verlusten im Depot verrechnet?

Nun landen diese 15cent im Quellsteuerverrechnungstopf wo steht "Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer, die mit der Kapitalertragssteuer verrechnet wird." Ich denke das sind diese, die in der Abrechnung aufgeführt sind?

Was ich irgendwie nicht wirklich verstehe, was passiert damit? Spielt es eine Rolle, wenn im Depot auch Verluste vorhanden sind, also im Verlustopf? Spielt ein Freistellungsauftag eine Rolle? Kriege ich diese 15cent zurück oder muss man sich diese zurückholen?
Sollten diese 15cent dann nicht mit dem Freistellungsauftrag oder den Verlusten verrechnet werden?

Ich hoffe meine Frage ist irgendwie nachvollziehbar und es kann mir jemand erklären?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Andi85,
Steuerthemen sind immer komplex, aber ich versuchs mal, das hier einfach zu halten und Licht ins Dunkel zu bringen.

Die jeweilige Quellensteuer( hier USA 30%) wird immer eingezogen
(da unterscheiden auch sich die FA im Ausland nicht 🤑)

Die Bank/Broker muss im Falle der USA bei der US-Steuerbehörde IRS als „Qualified Intermediary“ registriert sein,
erst dann gilt der Steuervorteil im DBA( Doppelbesteuerungsabkommen).
TR* ist registriert, deshalb werden auch nur 15% abgezogen(y).
Hast du noch Verluste im Topf "sonstige" wird hier erst gegengerechnet
danach vom Freibetrag aus dem Freistellungsauftrag.
(Verluste aus dem Aktienverlusttopf werden nur mit Gewinnen aus Verkäufen von Aktien verrechnet! Greift hier also nicht!)

Sollte der Freibetrag aufgebraucht sein, dann musst du zwar dafür die 25% Kap + Soli abführen,
aber hier wird dann automatisch der Quellensteuerverrechnungstopf mit angerechnet.

Beträge im Quellensteuerverrechnungstopf lassen sich nicht in das nächste Jahr mitnehmen und verfallen.

Also:
Wenn du deinen Freibetrag nicht ausschöpfst, musst du trotzdem "(Quellen)-Steuer" zahlen.
Tipp:
Zweitdepot ohne Freistellungsauftrag und darin die ausländischen Dividenzahler sammeln,
dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht!

Ach und noch ein Hinweiß:
In der TR Abrechnung lässt man sich schnell falsch leiten
Dividende in Höhe von x in Dollar
15% Quellensteuer auf Dollarbasis (ok einfach) auf den Ausgangswert (ist ja in Dollar)
dann erfolgt vom Rest Umrechnung zum Kurs xy in Euro
dann erscheint die 10% Kap+ Soli (hier dran denken vom Ausgangswert und nicht vom umgerechneten Zwischenwert)
hier bin ich anfänglich auch voll ins Fettnäpfchen getreten und hab das nicht verstanden
Aber wenn man's weis, ist es plötzlich plausibel:ROFLMAO:

Gruß
 

Andi85

War schon mal da
Oh man ist das Kompliziert :D
Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

Also: wenn ich keinen Freistellungsauftrag drin hab, wird die Quellensteuer die jetzt in dem Topf ist angerechnet und ich komme das, was in der Abrechnung abezogen wurde zurück? Aber dafür werden doch dann die 25%Kap+ Soli vom gesamten abgezogen, das kommt doch dann aufs gleiche als wenn ich einen FSA drin hätte rein rechnerisch?

Also hätte ich jetzt weder FSA noch Verluste irgendwo, würden von meinem 1 Euro Dividende, würde ich in der Abrechnung nur 0,73cent (da -Kap und Soli) bekommen. (Taucht dann hier etwas im Quellsteuertopf auf?)

Hätte ich einen FSA würden 15% in der Abrechnung abgezogen, somit bekomme ich 0,85cent, da die anderen 16,irgendwas% vom FSA abgezogen werden. (Taucht dann hier etwas im Quellsteuertopf auf?)

Wenn ich keinen FSA habe und Verluste, dann würde ich auch 0,85cent bekommen da der Rest ebenfalls vom Verlust in dem Fall abgezogen wird. (Taucht dann hier etwas im Quellsteuertopf auf?)

Wenn ich einen FSA habe und Verluste, gilt dann im Prinzip das gleiche wie im vorherigen Fall?

Und im Quellensteuerverrechnungstopf ist das Geld, was unser Finanzamt quasi noch bekäme, wenn es nicht auf den FSA oder einen Verlust angerechet wird?

Wäre das dann so korrekt zusammengefasst oder hab ich es doch falsch verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:

Roliboli

Forenmaskottchen

Hi Andi85,

oh, statt Klarheit nur noch mehr Fragen 😭
ok, dann noch mal einen großen Schritt zurück!

Du musst das immer auch in den zeitlichen Kontext des Jahres sehen

als 1. musst du unterscheiden:
das amerikanische Finanzamt zieht für nicht in Amerika steuer ansässige erstmal die Quellensteuer ein
Du als "Steuerdeutscher" musst an das deutsche FA Steuern abführen und kannst natürlich nur deine dt. Steuerlast verringern,
indem du deinen Freibetrag ausschöpfst oder aufgrund des DBA, mit dem die ausländische Quellen-Steuer gegengerechnet wird.
Grundsätzlich sind ja Kapitalerträge immer steuerpflichtig, das DBA soll nur eine Doppelbesteuerung vermeiden/verringern.
Das kleine Problem daran, du kannst leider erst gegenrechnen, wenn du auch Steuern abführst. (passiert natürlich alles automatisch)
Das heißt, solange du deinen Freibetrag nutzen kannst, füllst du den Quellensteuertopf mit den 15% auf.
Wenn dein Freibetrag verbraucht ist, wird deine normale Kapsteuer fällig und der Quellensteuertopf kann gegen diese, solange verrechnet werden, bis dieser auf 0 ist. Auch wenn das für dich rechnerisch erst mal dasselbe ist, sehen die beiden FAs das etwas anders🤑
Auch wenn dann dein Freibetrag aufgebraucht ist und der Quellenst.-Topf leer und du vermeintlich deine 25% Kapsteuer abgeführt wird,
sind darin immer die 15% Quellensteuer der Amis enthalten.

Ansonsten muss ich mir deine Fragen morgen nochmal in Ruhe durchlesen, da raucht mir irgendwie auch der Kopf;)
 

Andi85

War schon mal da
Ganz vielen Dank für deine Zeit und deine Hilfe erstmal!

Also, die 15% werden mir von den US ja direkt abgezogen, wodurch ich keine Chance habe, dass diese mit dem deutschen Freistellungsauftrag verrechnet werden können (nicht jedoch erstattet weil sie nicht über 15% liegen) weil der ja nur für deutsche gilt. Somit gehen die erstmal in den Verlusttopf, wodurch mir eigentlich die Chance gegeben wird, wenn ich z.B. den Freistellungsauftrag rausnehme oder er aufgebraucht ist, ihn gegen andere z.B. nachfolgende Dividenden zu verrechnen. Ist das so korrekt?
Ich bekomme z.B. 1 Euro Dividende, 15cent gehen in den Quellensteuertopf und ich muss weitere vereinfacht 10% also 10cent an das deutsche Finanzamt zahlen. Nun werden mit den 10cent die 15cent aus dem Verlusttopf gegengerechnet, hab ich das nun korrekt verstanden? Falls ja, dann hab ichs begriffen :D

Wie ist es mit den Verlusttopf aus Aktien und den sonstigen? Diese werden dann auch zuerst benutzt, zur Gegenrechnung, genau wie der FSA, bis diese beide leer sind und dann kommt als letztes erst der Quellsteuertopf oder?
Somit würde es Sinn machen, für die Dividendenaktien ein Depot ohne FSA und auch ohne vergangene Verluste zu nehmen oder, weil sonst die 10% des deutschen FA immer von meinen Verlusten zuerst abgezogen werden, bis diese aufgebraucht sind?
 

Al-Bert

Dauergast
Es wäre ja vielleicht eine Idee, dich mit so komplizierten Steuerfragen an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. Meine Erfahrung ist, dass das meist der beste Weg ist, und die Mitarbeiter dort in der Regel kompetent sind.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Andi85,
im Speziellen kann dir sicherlich nur ein Steuerberater helfen, aber ich glaube, du willst/musst ja erstmal die Grundlagen verstehen.
Und nur das versuche ich ja hier, was hier so in diesem Rahmen möglich ist.

Ganz wichtig ist aber auch, dass du nichts durcheinander wirfst, sondern dir Stück für Stück und nach und nach Klarheit verschaffst.
Daher zurück zu den Grundlagen;)

Wichtig: der Quellensteuertopf ist kein Verlusttopf! (wird zum 31.12. immer auf 0 gesetzt)
und wir sprechen erstmal über Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen!
Viel mehr, sagen wir ein Vormerktopf in dem diese bereits gezahlte ausländischen Steuern gesammelt werden
die nicht verrechnet werden konnten, weil du noch keine deutsche Steuer abführst, solange dein FSA nicht verbraucht ist.
Erst wenn bei dir(FSA verbraucht) ganz normal die Abgeltungssteuer abgeführt wird, kann ja was gegengerechnet werden.
Die Quellensteuer fällt immer an, wird direkt an der Quelle abgezogen. (wird aber im Quellensteuertopf vermerkt)
Nur durch das DBA soll doppelte Besteuerung vermieden werden....

Ansonsten ist viel tiefer und weitergehend hier beschrieben:
 

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