Moin
@Münzenzähler und
@mulrich.
Eigentlich hat TR die Vorgänge, für sich und uns als Kunden in ihren eigenen Kundenvereinbarungen Stand 05_2024 klar geregelt. Daher gibt es keinen nachvollziehbaren Grund für TR eure Wünsche nachzukommen.
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10.6. Für Finanzinstrumente, die (a) nicht mehr zum Handelsuniversum der Börsen gehören, an die Trade Republic
angeschlossen ist, oder (b) mit denen der Handel ausgesetzt ist, und die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Kündigung noch im Depot des Kunden verwahrt werden, gilt: Der Kunde muss Trade Republic beauftragen, die
Finanzinstrumente (1) entweder auf ein von ihm zu benennendes anderes Wertpapierdepot zu übertragen, (2) oder
gegenwertlos auszubuchen. Zu beidem hat der Kunde nach Wirksamwerden der Kündigung drei Monate Zeit. Erfolgt
kein Auftrag, wird Trade Republic den Kunden zur Erteilung eines Auftrags auffordern und ihm dabei das Formular
“Auftrag zur gegenwertlosen Ausbuchung von Wertpapieren” zur Verfügung stellen. Hat der Kunde einen Monat nach
Zugang der Aufforderung noch immer keinen Auftrag an Trade Republic erteilt, ist Trade Republic berechtigt, die
Finanzinstrumente gegenwertlos auszubuchen, wenn ihr Gesamtwert EUR 10.000 nicht übersteigt. Der Kunde hat in
diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen Trade Republic.
Wenn also, wie in euren Fällen TR über den Chat "Konto schliessen" mit der Aufforderung nach 10.6 (2) die vorhandenen Anteile gegenwertlos auszubuchen nicht nachkommt, was, warum auch immer, scheinbar seitens TR ignoriert wird und ggf auch eine schriftliche in Textform erfolgte Kündigung nach 10.1 an
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nicht angenommen wird bleibt euch noch die Schlichtungsstelle der BaFin.