Hallo Zusammen,
ich erwerbe mittlels monatlichem Sparplan regelmäßig auch Bruchstücke von ETF-Anteilen. Da man diese bei einem Depotübertrag* (wer weiß ob ich in 30 Jahren noch ein TR* Depot* habe) nicht übertragen kann, würde mich interessieren, ob diese Bruchstücke sich bei reglemäßigem Erwerb wieder zu vollen, übertragbaren Anteilen "zusammenfügen".
Zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel:
01.09 2023: Kauf "ETF A" 0,6 Anteile für 88,00 EUR
01.10.2023 Kauf "ETF A" 0,6 Anteile für 90,00 EUR
Hätte ich in diesem Beispiel einen vollen (übertragbaren) ETF Anteil und 0,2 Anteile in Bruchstücken? Was wäre der steuerrechtliche Anschaffungswert dieses einen ETF Anteils?
Oder ist es vielmehr so, dass sich die Bruchstücke, die man kauft, einfach summieren und ich im Beispiel Bruchstücke im Wert von 1,2 Anteilen habe, die nicht übertragbar bleiben.
Viele Grüße
Michael
ich erwerbe mittlels monatlichem Sparplan regelmäßig auch Bruchstücke von ETF-Anteilen. Da man diese bei einem Depotübertrag* (wer weiß ob ich in 30 Jahren noch ein TR* Depot* habe) nicht übertragen kann, würde mich interessieren, ob diese Bruchstücke sich bei reglemäßigem Erwerb wieder zu vollen, übertragbaren Anteilen "zusammenfügen".
Zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel:
01.09 2023: Kauf "ETF A" 0,6 Anteile für 88,00 EUR
01.10.2023 Kauf "ETF A" 0,6 Anteile für 90,00 EUR
Hätte ich in diesem Beispiel einen vollen (übertragbaren) ETF Anteil und 0,2 Anteile in Bruchstücken? Was wäre der steuerrechtliche Anschaffungswert dieses einen ETF Anteils?
Oder ist es vielmehr so, dass sich die Bruchstücke, die man kauft, einfach summieren und ich im Beispiel Bruchstücke im Wert von 1,2 Anteilen habe, die nicht übertragbar bleiben.
Viele Grüße
Michael
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