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Einzelunternehmer: Sind die Aktivitäten auf TR für meine Steuererklärung relevant?

Isko

War schon mal da
Ich bin Einzelunternehmer und seit neuem investiere ich bei TR*. Muss ich die Kontoauszüge meinem Steuerberater weiterleiten, oder reicht es, wenn Sie für mich online abrufbar bleiben?

Ich möchte die Aktien gerne lange halten und keine Verluste etc. gegenrechnen müssen. Wie relevant sind die Steuerunterlagen für meine Steuererklärungen wirklich?

Gibt es wichtiges zu beachten?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hallo @Isko,

du bekommst immer für das vergangene Jahr eine Jahressteuerbescheinigung (so im März/April)
Wenn du 2021 bei TR* aktiv warst, müsste dies in den nächsten Tagen in deinem Profil im Verlauf auftauchen.
Diese musst du dann deinem Steuerberater geben, um event. Kapitalertragssteuer zu verrechnen.
Die Einzelabrechnungen sind erstmal nur für dich relevant...
Bedenke, Kapitalerträge sind Einnahmen und zählen zu deinem Einkommen hinzu!
(abzüglich Freibetrag v801€ über alle Banken)
und sind daher auf jeden Fall steuerlich relevant!
Auch bei der Einkommensermittlung für z.B. Krankenversicherung usw. wichtig...
 

Isko

War schon mal da
Verstehe danke. Aber TR* versteuert den Gewinn doch automatisch, wenn ich mir dass Geld auszahlen lasse. Oder was genau meinst du? Ich möchte auf jeden Fall langfristig investieren, ich hoffe mindestens 10 Jahre. Evtl. kann ich dann darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist etwas zu verkaufen. Aber in weit muss ich bis dahin überhaupt jemanden darüber in Kenntnis setzen?

Klar wenn ich jetzt 1 Mio Euro auf mein Konto auszahlen lasse und dem Finanzamt belegen muss, dass es auch korrekt versteuert wurde, dann sind die Unterlagen hilfreich.

Aber darüber hinaus dachte ich, dass man hierbei etwas entspannter sein darf, was den Papierkram angeht.

Vielleicht irre ich mich auch, deswegen bin ich hier. Danke für deine Zeit.
 

kleinanleger

Dauergast

...so ist es wohl - wichtig ist die Jahressteuerbescheinigung deines Brokers, also das was TR hoffentlich in den nächsten Tagen zur Verfügung stellt.
Steuerpflichtige Gewinne/Verluste fallen ja auch nur bei Realisierung an und natürlich bei der Einnahme von Dividenden (siehe dein Thema Freistellungsauftrag)
von daher ist es jedem selbst überlassen ob er den "Papierkram" oder welchen "Papierkram" er sich ausdruckt oder abspeichert - da es hier um Geld geht drucke/speichere ich mir zumindest regelmäßig die Quartalsauszüge ab und selbstverständlich die Jahressteuerbescheinigung...
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Verstehe danke. Aber TR versteuert den Gewinn doch automatisch, wenn ich mir dass Geld auszahlen lasse. Oder was genau meinst du? Ich möchte auf jeden Fall langfristig investieren, ich hoffe mindestens 10 Jahre. Evtl. kann ich dann darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist etwas zu verkaufen. Aber in weit muss ich bis dahin überhaupt jemanden darüber in Kenntnis setzen?

Vielleicht irre ich mich auch, deswegen bin ich hier. Danke für deine Zeit.
Die Versteuerung erfolgt nicht bei der Auszahlung!(Überweisung auf Referenzkonto)
Ein Verkauf von Anteilen oder auch der Erhalt einer Dividende ist ein "steuerlich relevanter Vorgang"
bei dem automatisch TR (bei allen deutschen Banken gesetzlich vorgeschrieben)
unter Berücksichtigung deines eingestellten Freibetrages sofort prüft, ob dieser mit verrechnet werden kann.
Ist dieser ausgeschöpft bekommst du eine Abrechnung mit ausgewiesenen Abzug der Kapitalerertragssteuer+Soli, welche von TR direkt an das FA abgeführt wird. Dies geschieht voll automatisch sowohl bei einem Gewinn, aber auch im umgekehrten Fall, falls du mit Verlust verkaufst und TR bereits Steuern verrechnen musste, bekommst du Steuern entsprechend direkt zurück.
Dann würde auf deiner Abrechnung der Punkt Steueroptimierung auftauchen.

Aber wenn du langfristig investieren willst und erst nach Jahren verkaufen willst,
warum willst du dann unbedingt gleich den vollen Freibetrag eintragen?
 

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