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Besteuerung von Kryptowährungen

Sorry fürs Offtopic aufspringen, aber die Cryptozertifikate fände ich auch interessant.

Kann man da über TR welche kaufen?
Ich konnte spontan tatsächlich nichts finden. Die Krypto-ETPs von 21Shares bspw. sind bei Lang & Schwarz gelistet, aber bei TR trotzdem nicht verfügbar. Aber das ist eigentlich auch logisch. Wenn man das anbieten würde, dann ginge das zu Lasten des Kryptohandels über das Bankhaus Scheich und deren Coins mit willkürlich festgelegten Ausführungskursen, die man auch erst erfährt wenn die Order schon ausgeführt wurde. Das dürfte nicht nur für Scheich sondern auch für TR ein einträgliches Geschäft sein.

Ich habe gerade auch nochmal bei finanzen.net zero geschaut, dort kann man die Krypto-ETPs von 21Shares ganz normal handeln. Dasselbe gilt dann wahrscheinlich für alle Neobroker, die mit Baader zusammenarbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Bei kryptowährung besteht ja die haltefrist von einem Jahr um keine Steuern zahlen zu müssen. Wie sieht es in folgendem Beispiel aus.

Einzahlung 10.000€
Gewinn 5.000€
Summe 15.000€

Nun lasse ich mir 10.000€ drei Monate nach kauf auszahlen. Der Rest von 5.000 Euro verbleibt als kryptowährung. Diese lasse ich mir frühstens ein Jahr nach dem Kauf Auszahlen. Muss ich dann auf irgendwas steuern zahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Christian
 

Ja, es muss versteuert werden.
Der Kauf ist ja kein Jahr her.

Auch bei Krypto gilt FiFo (First in- First Out) also es wird immer das zuerst verkauft was zuerst gekauft wurde.
Und wir reden immer von Anteilen, nicht von (Kauf-) Summen.
Für 5000 € hat man XYZ Anteile erhalten (Geld : Kaufkurs = Anteile)
Die Frist der steuerlichen Relevanz für diese Anteile beginnt also immer mit dem Kauf, völlig unabhängig ihres aktuellen und zukünftigen Kurses.

In deinem Beispiel hast du alles an einem Tag gekauft, also läuft die Frist auch für alle Anteile gleich lang.

Würdest du z.b. 3 Monate später für Summe xy Anteile dazu kaufen, läuft die Frist auch ab dem Kaufdatum dieser neuen Anteile, also entsprechend 3 Monate später.

Und ob es volle, oder wie bei Bitcoin Eventuell z.b. 0,000046 Anteile sind ist egal. Das ist auch ein Anteil, allerdings eben nur ein Bruchstück.
 
Hallo @ChristianHu

du willst dir den Einsatz steuerfrei auszahlen lassen und den Gewinn dann risikolos weiterlaufen lassen bis die Haltefrist erreicht ist damit du darauf dann auch keine Steuern bezahlen musst. Das wäre ja zu einfach :ROFLMAO:

Letztendlich ist es so, dass du hier weder Ein- noch Auszahlungen tätigst. Du kaufst und verkaufst Anteile wie bei Wertpapieren und der Gewinn errechnet sich analog.

Wenn du 10k in eine Kryptowährung investierst, dann erwirbst du x Anteile. Wenn diese Anteile dann irgendwann 15k wert sind und du sie verkaufst, dann hast du 50% Gewinn gemacht.

Um sich wie in deinem Beispiel 10k "auszahlen" zu lassen musst du 2/3 der ursprünglich gekauften Anteile verkaufen. Für diese Anteile hattest du 6.666 € bezahlt und 3.333 € sind dann der Gewinn. Da dieser Gewinn über der Freigrenze (nicht Freibetrag!) liegt musst du die kompletten 3.333 € mit bis zu 42% Spitzensteuersatz (oder sogar 45% Reichensteuer) versteuern.

Komplizierter wird es, wenn du die 10k nicht auf einmal investiert hast, sondern in mehreren Tranchen. Dann musst du den Veräußerungsgewinn nach FIFO ermitteln, d.h. du musst erstmal nachvollziehen welche Anteile du gerade verkaufst und in welcher Reihenfolge du sie zu welchem Preis gekauft hast. Beim nächsten Verkauf wird es dann noch komplizierter und wenn du zwischenzeitlich wieder neue Anteile dazu kaufst dann steigst du schnell nicht mehr durch. Diese ganzen Berechnungen übernimmt ja normalerweise der Broker für dich, aber beim Kryptohandel bist du selbst für die korrekte Versteuerung verantwortlich.
 

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