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Gold ETF steuerfrei?

bong_lee

War schon mal da
Hallo zusammen,

nachdem ich schon länger in Gold investieren will, ich habe mich nun nach langer Recherche entschlossen den Responsible Sourced Physical Gold USD WKN: A279KU von HANetf zu kaufen.
Meiner Meinung nach (und z. B. diesem Artikel von extraETF https://extraetf.com/de/wissen/besteuerung-von-gold-etc) ist der Verkauf nach einem Jahr Haltedauer Steuerfrei, da: Gold ist physisch repliziert und es besteht anscheinend die Möglichkeit zur Auslieferung

Ist dies soweit richtig?
Und dann zu meiner eigentlichen Frage: Wird bei einem Verkauf ohne anfallende Steuern die Steuer von TR trotzdem abgeführt und ich muss mir diese im Nachhinein wiederholen oder wird direkt ohne Steuerabführung verkauft?

Wird eine eventuell anfallende Steuer (Verkauf vor Haltefristende) von TR abgeführt oder muss ich mich darum kümmern?

In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2020 wird die Steuerfreiheit solcher ETF oder ETC bestätigt:
 
Auf der Homepage justetf.com steht, dass folgende ETC's die das Gold physisch hinterlegen, nach einen Jahr Haltedauer nicht versteuert werden müssen (siehe Screenshot).

Bin neu im Forum und bei TR, falls ich falsch liege möge man mich berichtigen.
 

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Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, ob physisch Gold hinterlegt ist. Es muss zwingend auch die Auslieferungsoption geben, damit das nach deutschem Steuerrecht so behandelt wird als würdest du das Gold tatsächlich physisch besitzen.

Mir sind da nur XETRA-Gold und EUWAX Gold II bekannt (beide können meines Wissens nicht bei TR gehandelt werden). Wenn justetf behauptet, dass das bei den anderen Gold ETC auch so ist, dann wird das schon stimmen. In jedem Fall würde ich mich da aber vorher nochmal beim jeweiligen Anbieter schlau machen, ob das wirklich so ist.

Meines Wissens kann man aber bei TR auch gar keine Gold ETC handeln, die nach EStG als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Und du musst dir auch bewusst sein, dass es bei einer kurzfristigen Spekulation sogar deutlich teurer werden kann als ein regulärer ETC mit 25% Pauschalbesteuerung. Wenn du nämlich vor Ablauf der 12 Monate verkaufst und über die Freigrenze (nicht Freibetrag) kommst, dann musst du den kompletten (!) Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das dürfte bei vielen der sogenannte Spitzensteuersatz von 42% sein, da man mittlerweile gar kein Spitzenverdiener mehr sein muss um maximal mit Steuern überzogen werden. Gut, es gibt auch noch ein paar wenige die dürfen sogar 45% Steuern bezahlen.
 
In jedem Fall würde ich mich da aber vorher nochmal beim jeweiligen Anbieter schlau machen, ob das wirklich so ist.
Ich schaue mal morgen, ob ich es finde.
Da hatte jemand bei Flatex und auch bei der ING den gleichen Gold ETC und hat sie beide verkauft. Flatex hat es nicht versteuert, die ING hat versteuert.

Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, ob physisch Gold hinterlegt ist.
steht auch so im Artikel

"ETCs, die das Gold physisch hinterlegen und über eine Auslieferoption verfügen, bieten steuerliche Vorteile für deutsche Endanleger."
 
Ich schaue mal morgen, ob ich es finde.
Da hatte jemand bei Flatex und auch bei der ING den gleichen Gold ETC und hat sie beide verkauft. Flatex hat es nicht versteuert, die ING hat versteuert.
ich habe es gefunden und kopiere es mal hier rein.


" Vorsicht bei ING-Depots:
Ich halte den WisdomTree Physical Swiss Gold ETC (ISIN JE00B588CD74, WKN A1DCTK, KID: MSL). Dieser ETC ist physisch besichert, auslieferbar und wird nach deutschem Steuerrecht als privates Veräußerungsgeschäft nach 23 EStG behandelt.
Das bedeutet: Gewinne sind steuerfrei, wenn die Haltedauer länger als 12 Monate ist.

Diese Einschätzung wird auch vom Emittenten (WisdomTree) KID bestätigt.

Trotzdem hat ING bei meinem Verkauf am 15.09.2025 Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag einbehalten, obwohl ich die Papiere länger als 12 Monate gehalten hatte.
Zum Vergleich: Den gleichen Wert habe ich am selben Tag bei Flatex verkauft – dort wurde keine Steuer einbehalten.
Wichtig für alle, die den ETC bei ING handeln trotz eindeutiger Rechtslage und Emittenten-Statement."
 
Interessant finde ich, wie innerhalb des Beitrags aus einer anfangs persönlichen „Einschätzung“ am Ende dann eine „eindeutige Rechtslage“ gezaubert wird.

Gut, im Zweifel muss man sich dann halt die Steuern über die Steuererklärung wieder zurückholen, sollte jetzt auch kein Drama sein.

Ich finde den Beitrag aber an mehreren Stellen etwas irreführend, wenn jemand nicht im Thema drin ist.

Nur weil der Broker keine Steuern einbehält heißt das ja nicht, dass die Gewinne steuerfrei sind. Es kann ja auch andere Gründe dafür geben (kein Gewinn gemacht oder durch FSA abgedeckt, Verluste angerechnet, Quellensteuer angerechnet).

Auch der Hinweis darauf, dass die Steuer einbehalten wurde obwohl die Papiere doch länger als 12 Monate gehalten wurden, finde ich schwierig weil das zu falschen Schlüssen führen kann. In Wirklichkeit ist es nämlich so, dass den Broker die Haltedauer überhaupt nicht interessiert.

Wenn der Broker das ganze als Privates Veräußerungsgeschäft behandelt, dann führt er grundsätzlich keine Steuern ab. Das heißt als Anleger ist man bei solchen Papieren immer selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Kriterien für die Steuerfreiheit erfüllt sind (Freigrenze, Spekulationsfrist). Und falls nicht, das ganze dann selbstständig und unaufgefordert über die Steuererklärung nachzuversteuern. Dasselbe gilt natürlich auch für Krypto-Geschäfte.
 

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