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Voraussetzungen für Steuerbescheinigung

Micha El

War schon mal da
Guten Abend Zusammen,

mein Name ist Michael und ich habe letztes Jahr ein Depot bei TR* eröffnet in welchem ich 2 ETF bespare.

Zuvor hatte ich noch kein Wertpapierdepot und mich verunsichert die Steuerthematik ein bisschen.

Auf Anfrage hat TR mir mitgeteilt, dass ich für 2022 keine Jahressteuerbescheinigung erhalte, da ich keine "steuerlich relevanten Transaktionen" hatte. Da meine ETF Anteile per 31.12.2022 auch weniger Wert waren als zuvor, ist das soweit auch nachvollziehbar.

Wie verhält sich das denn bei TR? Bekomme ich nächstes Jahr, für 2023 dann, eine Steuerbescheinigung, wenn der Freistellungsauftrag nicht voll ausgeschöpft wurde? Oder wird diese nur erstellt, wenn tatsächlich Steuern abgeführt werden? "Steuerlich relevante Transaktionen" sollte es ja alleine wegen den Zinsen geben, unabhängig vom Kursverlauf meiner ETF.

Ich weiß zwar, dass TR die Steuern generell für mich abführen muss, dennoch hätte ich gerne eine Bescheinigung, auch wenns eine Nullbescheinigung wäre, um das in der Steuererklärung anzugeben. Hatte zuvor noch kein Wertpapierdepot und ich habe immer Angst dass ich irgendetwas übersehe oder falsch verstehe und am Ende Probleme mit dem Finanzamt bekomme.

Würde mich über Eure Antworten freuen.

Viele Grüße
Michael
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @Micha El,

Willkommen an Bord.

Wenn steuerlich relevante Sachen passieren dann bekommst du von TR* eine Steuerbescheinigung auch wenn vielleicht nur der nicht ausgeschöpfte Freibetrag draufsteht. Ob es eine Nullbescheinigung gibt kann ich dir nicht sagen. Das Problem hatte ich bei TR noch nicht. Aber warum willst du eine Nullbescheinigung?
Tr meldet sowieso direkt an das Finanzamt eine Nullmeldung.
Nullmeldungen müssen nicht veranlagt werden soweit ich weiß. Das war früher anders als es noch ein Bankgeheimnis gab.

Die Doppelmeldung durch den Steuerzahler ist eigentlich total sinnfrei. Das Finanzamt bekommt von allen europäischen Banken Meldungen über deine Gewinne, wenn es welche gibt.
 

Micha El

War schon mal da
Guten Morgen @Waldsterben

Vielen Dank für deine Antwort.

Mal etwas anderes: ich bekomme seit meiner Anmeldung gestern automatisierte E-Mails, die scheinbar von diesem Forum versendet wurden. Die dort enthaltenen Links verweisen aber auf die Seite serversrmtpbond.com/tracking/...... Sieht sehr verdächtig aus. Ist da etwas bekannt?
 

t.klebi

Stammuser

dennoch hätte ich gerne eine Bescheinigung, auch wenns eine Nullbescheinigung wäre, um das in der Steuererklärung anzugeben. Hatte zuvor noch kein Wertpapierdepot und ich habe immer Angst dass ich irgendetwas übersehe oder falsch verstehe und am Ende Probleme mit dem Finanzamt bekomme.
Es gibt Kreditinstitute, welche auch Nullbescheinigungen ausstellen aber dafür gibt es keine rechtliche Verpflichtung.
Des weiteren ist eine Angabe dieser Kapitalerträge mit Kapitalertragsteuer-Abzug in deine Steuererklärung grundsätzlich gar nicht erforderlich. Die KapESt hat schließlich Abgeltungswirkung.
Nur wenn die Freibeträge trotz höherer Erträge nicht vollständig ausgeschöpft wurden, die Günstigerprüfung durchgeführt werden soll oder aber die KiSt nicht richtig einbehalten wurde, müssen inländische Kap-Erträge noch mal extra erklärt werden.

Fazit: Man bekommt definitiv mit dem FA keine Problem, weil keine Nullbescheinigung vorhanden ist.
 

Roti

War schon mal da
Hallo zusammen,

ja so ist dies, eine Leer- oder Nullerbescheinigung ist von der Bank bzw. dem Broker rein freiwillig. Viele erstellen erst eine Bescheinigung wenn entsprechende Verkäufe und/oder Erträge (Ausschüttungen/Dividenden oder Zinsen) gegeben sind. Man kann sich für sein Depot via E-Mail Anfrage an den Support für das jeweilige Kalenderjahr eine Leermeldung quasi 'bescheinigen' lassen und dies dann dem FA vorlegen, geht einwandfrei ;)

Aus den FAQ der DAB BNP Paribas zur Veranschaulichung: Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten, wie z.B. Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen etc. vorhanden sind. Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt.

Quelle: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland - Fragen und Antworten / Jahressteuerbelege

Viel Erfolg.
 

t.klebi

Stammuser
eine Leer- oder Nullerbescheinigung ist von der Bank bzw. dem Broker rein freiwillig
Wenn es mal bei Licht betrachtet, ist so eine Nullbescheinigung heutzutage auch vollkommen sinnfrei.

Das Finanzamt bekommt ja mittlerweile elektronisch gemeldet, ob und in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag in Anspruch (!) genommen wurde. So kann es sowieso nicht mehr passieren, dass man nur Steuerbescheinigungen mit KapESt-Abzug in der Erklärung einreicht, die Steuerbescheinigungen mit bereits in Anspruch genommenen Freibetrag "vergisst" und auf diese Weise den Sparerpauschbetrag "versehentlich" ein zweites Mal beantragt.
 

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