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thomass

War schon mal da
Hallo zusammen,

einer meiner ETFs wurde Anfang 2024 mit einem anderen ETF verschmolzen (A2JSDA => ETF143, siehe auch hier).
Da diese Verschmelzung aufgrund des Landeswechsels (Luxemburg => Irland) nicht steuerneutral stattfinden konnte, wurde der Vorgang wie ein Verkauf der alten Anteile + ein Kauf der neuen Anteile verbucht.

Da mir dadurch zwangsweise Kapitalerträge entstanden sind, würde ich gerne nachschauen, wie viel dies genau war, damit ich diese Erträge evtl. mit einen verlustbehafteten Verkauf eines anderen ETFs ausgleichen kann.

In TR* sehe ich momentan allerdings nur folgendes:
1.) Steuerübersicht:
- Freistellungsauftrag verwendet: 1.000 €, Verbleibend 0 €
- Verrechnungstopf Aktien ("Verluste mit Aktien"): 0 €
- Verrechnungstopf ETFs und Derivate ("Verluste mit ETFs"): 0 € => hier würde ich eigentlich die Anzeige meiner nicht verrechneten Erträge erwarten
- Verrechnungstopf Quellensteuer: 0 €

2.) Unter "Aktivität" steht am 25.01. der Vermerk "Steuerlicher Umtausch", allerdings ohne steuerliche Infos, und im angehängten Dokument "Ausführungsanzeige" steht nur die Anzahl der neu eingebuchten ETF-Anteile.
3.) Unter "Cash => Transaktionen" sehe ich am gleichen Tag (25.01.) eine Belastung des Verrechnungskontos mit 550,33 € "Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag", also wahrscheinlich das, was über den Freistellungsauftrag hinausging? Die Verrechnung mit dem Freistellungsauftrag oder gar eine Berechnung, wie die 550,33 € zustande gekommen sind, sehe ich nirgends.

Eigentlich würde ich erwarten, dass ich irgendwo - entweder bei den Verrechnungstöpfen, oder in einem steuerlichen Dokument - der "Füllstand" meiner Verrechnungstöpfe sichtbar ist, ohne dass ich mir diese aus den Einzel-Abrechnungen zusammensuchen + addieren muss.

Habe ich hier ein Verständnisproblem? Muss ich evtl. bis zur Quartalsabrechnung warten, bis ich den genauen Stand der Verrechnungstöpfe sehen kann? Eigentlich dachte ich, dass die Töpfe täglich aktualisiert werden.

Danke euch und viele Grüße

thomass
 

thomass

War schon mal da
Ich versuche mal eine gewagte Theorie:

Es hätten *zuerst* die Verluste realisiert werden müssen, bevor die Erträge eingebucht wurden. Da beim Einbuchen der Erträge die Verlustverrechnungstöpfe nicht gefüllt waren, war TR* gezwungen, unmittelbar die Kapitalertragsteuer + Soli abzuführen. Somit verbleibt jetzt nachträglich nur die Option, weitere Verluste zu realisieren und die bereits abgeführten Steuern dann per Verlustbescheinigung über die Steuererklärung auszugleichen. Oder eben ein Verlustvortrag.

Was denkt ihr?
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @thomass,

du hast dir die Antwort schon selbst gegeben, Wenn kein Verlusttopf da ist zum verrechnen, muss bei einem "Gewinn" in dem Fall Steuer gezahlt werden. realisierte Verluste können nur im aktuellen Jahr gegengerechnet werden. Passiert das ganze erst im Folgejahr, wird der Verlusttopf "gefüllt" der wird aber dann fortgeschrieben.
 

uFinn

War schon mal da
Moin,
ich nutze TR* nun relativ frisch seit Ende letzten Jahres.
Einen Teil meines Freistellungsauftrags (100€) habe ich bei meiner Hausbank angegeben. Bis jetzt hatte ich diesen bei TR auf 800€ gesetzt, heute jedoch auf 900€ erhöht, weil ich nichts übrig haben wollte.
Mir wird jedoch gar nicht angezeigt, dass ich etwas von dem Freistellungsauftrag bei TR nutze (0,00€ Verwendet - 900,00€ Verbleibend) obwohl ich bereits einen kleinen Teil an Zinsen dieses Jahr erhalten habe.
Meine Verrechnungstöpfe sind jedoch „höher“ als die erhaltenen Zinsen.
Ist dies nun richtig oder ist dann ein Fehler in der Anzeige?

Beste Grüße
Finn
 

MagicBerlin

Kennt sich aus
Was sagen denn die Abrechnungen für die Zinsen ( Bei TR ?) in dem Transaktionen Menu?
 

MagicBerlin

Kennt sich aus
OK, nochmals etwas langsamer: Was steht in den Dokumenten unter Cash / Transaktionen / Zinsen zur Zinsgutschrift in Deinem Transaktionsmenu? Also die schriftliche Abrechnung zu den einzelnen Bewegungen auf Deinem Konto
Dort ist aufgeführt, ob Kapitalertragssteuer abgezogen wurde ( wenn Freistellungstopf erschöpft) oder eben nicht (wenn der Freistellungstopf noch gefüllt ist)
 

uFinn

War schon mal da
Ah sorry. Dort wurde jeweils keine Kapitalertragssteuer erhoben. Bei „Gutschrift nach Steuern“ ist jeweils der volle Wert der mir gutgeschrieben wurde, identisch mit den Zinsen in den jeweiligen Zeiträumen.
 

EpicShares

Stammuser
Meine Verrechnungstöpfe sind jedoch „höher“ als die erhaltenen Zinsen.
Hallo @uFinn
Was meinst du mit diesem Satz? Werden bei dir in der Steuerübersicht Beträge in den Verlusttöpfen ausgewiesen? Wenn ja, dann hast du in der Vergangenheit Verluste realisiert. In diesem Fall werden die Zinsen mit dem Verlusttopf "Sonstige" (bzw. "Allgemein" wird er bei TR glaube ich genannt) verrechnet, so lange bis dieser leer ist. Erst dann wird dein Freistellungsauftrag in Anspruch genommen.
 

uFinn

War schon mal da
Ganz vielen Dank. Ja meine Verrechnungstöpfe sind noch ein wenig gefüllt bei „ETFs und Derivate“ (Jetzt noch knapp 4 Euro). Jetzt ergibt das Sinn!

Also wird der Verrechnungstopf erst mit Zinsen verrechnet und dadurch auf Null gesetzt und dann der Freistellungsbetrag in Anspruch genommen. Alles klar.
 

EpicShares

Stammuser
Stimmt "ETFs und Derivate" heißt der Topf jetzt. Das ist aber nur die Bezeichnung woher die Verluste stammen. Verrechnet werden damit grundsätzlich alle Erträge, auch Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen. Anders ist es bei Verlusttopf "Aktien", diese Verluste werden ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet. Wenn du Zinsen erhältst und der Verlusttopf "ETFs und Derivate" leer ist, dann wird immer dein Freistellungsauftrag in Anspruch genommen, auch dann wenn noch Verluste im Verlusttopf "Aktien" vorhanden sind, weil die Verrechnung mit Zinserträgen hier nicht möglich ist.
 

investthebest

Ist öfter hier
TR (und auch viele andere Broker*) haben keinen Bock die Verluste mit Zertifikaten etc. in den Verlusttopf einfließen zu lassen. Dafür solle man sich die Verlustbescheinigung am Jahresende ausstellen lassen, oder den Verlust manuell in seiner Steuererklärung angeben.
 

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