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Verrechnungstöpfe / Verständnisproblem?

thomass

War schon mal da
Hallo zusammen,

einer meiner ETFs wurde Anfang 2024 mit einem anderen ETF verschmolzen (A2JSDA => ETF143, siehe auch hier).
Da diese Verschmelzung aufgrund des Landeswechsels (Luxemburg => Irland) nicht steuerneutral stattfinden konnte, wurde der Vorgang wie ein Verkauf der alten Anteile + ein Kauf der neuen Anteile verbucht.

Da mir dadurch zwangsweise Kapitalerträge entstanden sind, würde ich gerne nachschauen, wie viel dies genau war, damit ich diese Erträge evtl. mit einen verlustbehafteten Verkauf eines anderen ETFs ausgleichen kann.

In TR* sehe ich momentan allerdings nur folgendes:
1.) Steuerübersicht:
- Freistellungsauftrag verwendet: 1.000 €, Verbleibend 0 €
- Verrechnungstopf Aktien ("Verluste mit Aktien"): 0 €
- Verrechnungstopf ETFs und Derivate ("Verluste mit ETFs"): 0 € => hier würde ich eigentlich die Anzeige meiner nicht verrechneten Erträge erwarten
- Verrechnungstopf Quellensteuer: 0 €

2.) Unter "Aktivität" steht am 25.01. der Vermerk "Steuerlicher Umtausch", allerdings ohne steuerliche Infos, und im angehängten Dokument "Ausführungsanzeige" steht nur die Anzahl der neu eingebuchten ETF-Anteile.
3.) Unter "Cash => Transaktionen" sehe ich am gleichen Tag (25.01.) eine Belastung des Verrechnungskontos mit 550,33 € "Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag", also wahrscheinlich das, was über den Freistellungsauftrag hinausging? Die Verrechnung mit dem Freistellungsauftrag oder gar eine Berechnung, wie die 550,33 € zustande gekommen sind, sehe ich nirgends.

Eigentlich würde ich erwarten, dass ich irgendwo - entweder bei den Verrechnungstöpfen, oder in einem steuerlichen Dokument - der "Füllstand" meiner Verrechnungstöpfe sichtbar ist, ohne dass ich mir diese aus den Einzel-Abrechnungen zusammensuchen + addieren muss.

Habe ich hier ein Verständnisproblem? Muss ich evtl. bis zur Quartalsabrechnung warten, bis ich den genauen Stand der Verrechnungstöpfe sehen kann? Eigentlich dachte ich, dass die Töpfe täglich aktualisiert werden.

Danke euch und viele Grüße

thomass
 

thomass

War schon mal da
Ich versuche mal eine gewagte Theorie:

Es hätten *zuerst* die Verluste realisiert werden müssen, bevor die Erträge eingebucht wurden. Da beim Einbuchen der Erträge die Verlustverrechnungstöpfe nicht gefüllt waren, war TR* gezwungen, unmittelbar die Kapitalertragsteuer + Soli abzuführen. Somit verbleibt jetzt nachträglich nur die Option, weitere Verluste zu realisieren und die bereits abgeführten Steuern dann per Verlustbescheinigung über die Steuererklärung auszugleichen. Oder eben ein Verlustvortrag.

Was denkt ihr?
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @thomass,

du hast dir die Antwort schon selbst gegeben, Wenn kein Verlusttopf da ist zum verrechnen, muss bei einem "Gewinn" in dem Fall Steuer gezahlt werden. realisierte Verluste können nur im aktuellen Jahr gegengerechnet werden. Passiert das ganze erst im Folgejahr, wird der Verlusttopf "gefüllt" der wird aber dann fortgeschrieben.
 

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