Da sie mit irgendeinem Support nicht zu klären sind, poste ich hier fünf thematisch zusammengehörige Vermutungen, mit der Bitte an die Wissenden um Korrektur, wo ich falsch liege, oder um Bestätigung, wo ich recht habe:
1. Ein Gewinn aus einem Aktiengeschäft wird nach der simplen Formel...
Verkaufspreis - Kaufpreis = Gewinn
...berechnet, was Grundlage der Steuerberechnung ist.
Handelt man in mehreren Raten gestaffelt kaufend und verkaufend, so gilt das First-In-First-Out Prinzip - Es wird der erste Verkauf mit dem ersten Kauf verrechnet. Dabei kommt es auf den Preis an und nicht auf die Anzahl der Aktien.
Beispiel:
Erster Kauf sind 10 Aktien der Xyzi AG zum Kurs € 10. Zweiter Kauf sind weitere 10 Xyzi-Aktien zum Kurs € 11. Später, nach weiteren Zukäufen geschieht der erste Verkauf von 15 Aktien zum Kurs 12 Euro. - Streng genommen müsste der Einkaufspreis jetzt mit (10 * 10) + (5 * 11) = 10,33 berechnet und mit 15 multipliziert werden, um ihn korrekt zur Gewinnberechnung auf den Verkaufspreis der 15 Aktien beziehen zu können. Diese Verschachtelung von Käufen und Verkäufen kann jedoch so komplex werden, dass das nicht zu programmieren ist.
Tatsächlich wird zur Berechnung lediglich der Kaufkurs des ersten Trades herangezogen. Ob die Anzahl der Aktien aus dem ersten Kauf mit der Anzahl der Aktien aus dem ersten Verkauf übereinstimmt, ist nicht von Belang. Der Kaufpreis beträgt dann 15 * € 10, und wird so auf den Verkaufspreis von 15 * € 12 bezogen. Das ist natürlich inkorrekt und wird nach Verkauf aller Xyzi-Aktien irgendwann im Rahmen einer Steuerkorrektur richtiggestellt, denn erst nach Beendigung einer Handelsperiode können alle Käufe und Verkäufe präzise abgerechnet werden.
2. Es kann sogar sein, dass das FIFO-Prinzip noch nicht einmal hinsichtlich der Reihenfolge exakt eingehalten wird. Es kann passieren, dass nach 16 Trades der zweite Verkauf (Trade 11) mit dem fünften Kauf (Trade 7) verrechnet wird, weil die Kurse ungefähr gleich und gut aufeinander zu beziehen sind. Den Rest erledigt nach dem Verkauf der letzten Aktien die Steuerkorrektur.
3. Besteuerungszeitpunkt, erstens: Obwohl nach § 44, Abs. 1, Satz 5, EStG, der späteste Zahlungszeitpunkt für Steuern der 10. des Folgemonats ist, ist ein Gewinn aus einer Kapitalanlage sofort zu versteuern. Die Banken versteuern sofort, und das Finanzamt wartet bis zum 10. des Folgemonats. Die Banken haben dann offenbar 1 bis 30 Tage Zeit, mit den Steuergeldern zu wirtschaften, bis das Finanzamt am nächsten 10. bedient werden muß. - Das ist alles nur Vermutung. Ob das rechtens ist und kontrolliert wird weiss ich nicht.
4. Besteuerungszeitpunkt, zweitens: Die Verrechnungstöpfe "Aktien" (Verluste durch Aktienhandel) und "Sonstige" (Verluste durch anderweitige Kapitalhandel, z.B. ETFs) müssen in der Abrechnungskette Gewinnberechnung - Orderkostenabrechnung - Verrechnungstopfabrechnung - Steuerabrechnung vor den Steuern abgerechnet werden. Würde ein Gewinn zuerst besteuert werden, würde ein nachgeschalteter Verrechnungstopf keinen Sinn mehr machen: Die Steuer wäre bereits voll bezahlt und es gäbe nichts mehr zu verrechnen. - Verrechnungstöpfe sind steuerliche "Kulanzinstrumente", die den Aktienhandel attraktiv machen. Würden die Finanzämter Aktiengewinne mit 25% besteuern und die Verluste ignorieren, so kämen Investoren schnell auf 35 oder gar 40% oder mehr Gewinnabgaben, was die wichtige Steuereinnahmequelle Börse unattraktiv machte.
5. Alle Online-Broker verfahren so wie in den Punkten 1 bis 4 beschrieben.
Danke für die Hilfe im voraus...
1. Ein Gewinn aus einem Aktiengeschäft wird nach der simplen Formel...
Verkaufspreis - Kaufpreis = Gewinn
...berechnet, was Grundlage der Steuerberechnung ist.
Handelt man in mehreren Raten gestaffelt kaufend und verkaufend, so gilt das First-In-First-Out Prinzip - Es wird der erste Verkauf mit dem ersten Kauf verrechnet. Dabei kommt es auf den Preis an und nicht auf die Anzahl der Aktien.
Beispiel:
Erster Kauf sind 10 Aktien der Xyzi AG zum Kurs € 10. Zweiter Kauf sind weitere 10 Xyzi-Aktien zum Kurs € 11. Später, nach weiteren Zukäufen geschieht der erste Verkauf von 15 Aktien zum Kurs 12 Euro. - Streng genommen müsste der Einkaufspreis jetzt mit (10 * 10) + (5 * 11) = 10,33 berechnet und mit 15 multipliziert werden, um ihn korrekt zur Gewinnberechnung auf den Verkaufspreis der 15 Aktien beziehen zu können. Diese Verschachtelung von Käufen und Verkäufen kann jedoch so komplex werden, dass das nicht zu programmieren ist.
Tatsächlich wird zur Berechnung lediglich der Kaufkurs des ersten Trades herangezogen. Ob die Anzahl der Aktien aus dem ersten Kauf mit der Anzahl der Aktien aus dem ersten Verkauf übereinstimmt, ist nicht von Belang. Der Kaufpreis beträgt dann 15 * € 10, und wird so auf den Verkaufspreis von 15 * € 12 bezogen. Das ist natürlich inkorrekt und wird nach Verkauf aller Xyzi-Aktien irgendwann im Rahmen einer Steuerkorrektur richtiggestellt, denn erst nach Beendigung einer Handelsperiode können alle Käufe und Verkäufe präzise abgerechnet werden.
2. Es kann sogar sein, dass das FIFO-Prinzip noch nicht einmal hinsichtlich der Reihenfolge exakt eingehalten wird. Es kann passieren, dass nach 16 Trades der zweite Verkauf (Trade 11) mit dem fünften Kauf (Trade 7) verrechnet wird, weil die Kurse ungefähr gleich und gut aufeinander zu beziehen sind. Den Rest erledigt nach dem Verkauf der letzten Aktien die Steuerkorrektur.
3. Besteuerungszeitpunkt, erstens: Obwohl nach § 44, Abs. 1, Satz 5, EStG, der späteste Zahlungszeitpunkt für Steuern der 10. des Folgemonats ist, ist ein Gewinn aus einer Kapitalanlage sofort zu versteuern. Die Banken versteuern sofort, und das Finanzamt wartet bis zum 10. des Folgemonats. Die Banken haben dann offenbar 1 bis 30 Tage Zeit, mit den Steuergeldern zu wirtschaften, bis das Finanzamt am nächsten 10. bedient werden muß. - Das ist alles nur Vermutung. Ob das rechtens ist und kontrolliert wird weiss ich nicht.
4. Besteuerungszeitpunkt, zweitens: Die Verrechnungstöpfe "Aktien" (Verluste durch Aktienhandel) und "Sonstige" (Verluste durch anderweitige Kapitalhandel, z.B. ETFs) müssen in der Abrechnungskette Gewinnberechnung - Orderkostenabrechnung - Verrechnungstopfabrechnung - Steuerabrechnung vor den Steuern abgerechnet werden. Würde ein Gewinn zuerst besteuert werden, würde ein nachgeschalteter Verrechnungstopf keinen Sinn mehr machen: Die Steuer wäre bereits voll bezahlt und es gäbe nichts mehr zu verrechnen. - Verrechnungstöpfe sind steuerliche "Kulanzinstrumente", die den Aktienhandel attraktiv machen. Würden die Finanzämter Aktiengewinne mit 25% besteuern und die Verluste ignorieren, so kämen Investoren schnell auf 35 oder gar 40% oder mehr Gewinnabgaben, was die wichtige Steuereinnahmequelle Börse unattraktiv machte.
5. Alle Online-Broker verfahren so wie in den Punkten 1 bis 4 beschrieben.
Danke für die Hilfe im voraus...
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