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Online-Broker: Gewinn- und Kapitalertragssteuerberechnung

XFZ

War schon mal da
Da sie mit irgendeinem Support nicht zu klären sind, poste ich hier fünf thematisch zusammengehörige Vermutungen, mit der Bitte an die Wissenden um Korrektur, wo ich falsch liege, oder um Bestätigung, wo ich recht habe:

1. Ein Gewinn aus einem Aktiengeschäft wird nach der simplen Formel...
Verkaufspreis - Kaufpreis = Gewinn
...berechnet, was Grundlage der Steuerberechnung ist.
Handelt man in mehreren Raten gestaffelt kaufend und verkaufend, so gilt das First-In-First-Out Prinzip - Es wird der erste Verkauf mit dem ersten Kauf verrechnet. Dabei kommt es auf den Preis an und nicht auf die Anzahl der Aktien.
Beispiel:
Erster Kauf sind 10 Aktien der Xyzi AG zum Kurs € 10. Zweiter Kauf sind weitere 10 Xyzi-Aktien zum Kurs € 11. Später, nach weiteren Zukäufen geschieht der erste Verkauf von 15 Aktien zum Kurs 12 Euro. - Streng genommen müsste der Einkaufspreis jetzt mit (10 * 10) + (5 * 11) = 10,33 berechnet und mit 15 multipliziert werden, um ihn korrekt zur Gewinnberechnung auf den Verkaufspreis der 15 Aktien beziehen zu können. Diese Verschachtelung von Käufen und Verkäufen kann jedoch so komplex werden, dass das nicht zu programmieren ist.
Tatsächlich wird zur Berechnung lediglich der Kaufkurs des ersten Trades herangezogen. Ob die Anzahl der Aktien aus dem ersten Kauf mit der Anzahl der Aktien aus dem ersten Verkauf übereinstimmt, ist nicht von Belang. Der Kaufpreis beträgt dann 15 * € 10, und wird so auf den Verkaufspreis von 15 * € 12 bezogen. Das ist natürlich inkorrekt und wird nach Verkauf aller Xyzi-Aktien irgendwann im Rahmen einer Steuerkorrektur richtiggestellt, denn erst nach Beendigung einer Handelsperiode können alle Käufe und Verkäufe präzise abgerechnet werden.

2. Es kann sogar sein, dass das FIFO-Prinzip noch nicht einmal hinsichtlich der Reihenfolge exakt eingehalten wird. Es kann passieren, dass nach 16 Trades der zweite Verkauf (Trade 11) mit dem fünften Kauf (Trade 7) verrechnet wird, weil die Kurse ungefähr gleich und gut aufeinander zu beziehen sind. Den Rest erledigt nach dem Verkauf der letzten Aktien die Steuerkorrektur.

3. Besteuerungszeitpunkt, erstens: Obwohl nach § 44, Abs. 1, Satz 5, EStG, der späteste Zahlungszeitpunkt für Steuern der 10. des Folgemonats ist, ist ein Gewinn aus einer Kapitalanlage sofort zu versteuern. Die Banken versteuern sofort, und das Finanzamt wartet bis zum 10. des Folgemonats. Die Banken haben dann offenbar 1 bis 30 Tage Zeit, mit den Steuergeldern zu wirtschaften, bis das Finanzamt am nächsten 10. bedient werden muß. - Das ist alles nur Vermutung. Ob das rechtens ist und kontrolliert wird weiss ich nicht.

4. Besteuerungszeitpunkt, zweitens: Die Verrechnungstöpfe "Aktien" (Verluste durch Aktienhandel) und "Sonstige" (Verluste durch anderweitige Kapitalhandel, z.B. ETFs) müssen in der Abrechnungskette Gewinnberechnung - Orderkostenabrechnung - Verrechnungstopfabrechnung - Steuerabrechnung vor den Steuern abgerechnet werden. Würde ein Gewinn zuerst besteuert werden, würde ein nachgeschalteter Verrechnungstopf keinen Sinn mehr machen: Die Steuer wäre bereits voll bezahlt und es gäbe nichts mehr zu verrechnen. - Verrechnungstöpfe sind steuerliche "Kulanzinstrumente", die den Aktienhandel attraktiv machen. Würden die Finanzämter Aktiengewinne mit 25% besteuern und die Verluste ignorieren, so kämen Investoren schnell auf 35 oder gar 40% oder mehr Gewinnabgaben, was die wichtige Steuereinnahmequelle Börse unattraktiv machte.

5. Alle Online-Broker verfahren so wie in den Punkten 1 bis 4 beschrieben.

Danke für die Hilfe im voraus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @XFZ

zu allererst ein Hinweis. Du sprichst hier zwar explizit von Aktien, ich gehe aber davon aus, dass du eigentlich Wertpapiere meinst. Nicht alle Wertpapiere sind Aktien. Steuerlich kann das einen großen Unterschied machen, ob du eine Aktie oder bspw. einen ETF verkaufst.

1. Ein Gewinn aus einem Aktiengeschäft wird nach der simplen Formel...
Verkaufspreis - Kaufpreis = Gewinn
...berechnet, was Grundlage der Steuerberechnung ist.
Vom Prinzip her ja, wobei dir die Gebühren für Kauf/Verkauf angerechnet werden und den zu versteuernden Gewinn reduzieren:
Verkaufspreis (abzgl. Gebühren) - Kaufpreis (inkl. Gebühren) = zu versteuernder Gewinn
Aber keine Regel ohne Ausnahme. Manchmal wird der steuerliche Einstandspreis nachträglich angepasst, so dass du einen höheren Gewinn versteuern musst, z.B. bei Aktien bei denen die Dividende steuerfrei ausbezahlt wird (Telekom) oder bei Kapitalmaßnahmen (Aktiensplit, Spin-Off, etc.). Bei Fonds/ETF ist es nochmal ganz anders, dort gibt es in der Regel eine Teilfreistellung von 30% (Aktienfonds), so dass am Ende nur 70% des Gewinns versteuert werden müssen.

Handelt man in mehreren Raten gestaffelt kaufend und verkaufend, so gilt das First-In-First-Out Prinzip - Es wird der erste Verkauf mit dem ersten Kauf verrechnet. Dabei kommt es auf den Preis an und nicht auf die Anzahl der Aktien.
Erster Satz: Ja
Zweiter Satz: Verstehe ich ehrlich gesagt nicht, spielt aber glaube ich auch kein Rolle.

Beispiel:
Erster Kauf sind 10 Aktien der Xyzi AG zum Kurs € 10. Zweiter Kauf sind weitere 10 Xyzi-Aktien zum Kurs € 11. Später, nach weiteren Zukäufen geschieht der erste Verkauf von 15 Aktien zum Kurs 12 Euro. - Streng genommen müsste der Einkaufspreis jetzt mit (10 * 10) + (5 * 11) = 10,33 berechnet und mit 15 multipliziert werden, um ihn korrekt zur Gewinnberechnung auf den Verkaufspreis der 15 Aktien beziehen zu können. Diese Verschachtelung von Käufen und Verkäufen kann jedoch so komplex werden, dass das nicht zu programmieren ist.
Ähm nein, das ist nicht wirklich komplex. Es gibt deutlich komplexere Dinge wie z.B. die Vorabpauschale, und auch das bekommen die Programmierer hin.
1. Kauf 10 Aktien à 10 € + 1 € Gebühr -> jede dieser Aktien wird mit einem Einstandskurs von 10,10 € in der Datenbank gespeichert
2. Kauf 10 Aktien à 11 € + 1 € Gebühr -> jede dieser Aktien wird mit einem Einstandskurs von 11,10 € in der Datenbank gespeichert
Der Kaufzeitpunkt wird ebenfalls zu jeder Aktie gespeichert, so dass klar ist, in welcher Reihenfolge diese später wieder verkauft werden.

Tatsächlich wird zur Berechnung lediglich der Kaufkurs des ersten Trades herangezogen. Ob die Anzahl der Aktien aus dem ersten Kauf mit der Anzahl der Aktien aus dem ersten Verkauf übereinstimmt, ist nicht von Belang. Der Kaufpreis beträgt dann 15 * € 10, und wird so auf den Verkaufspreis von 15 * € 12 bezogen. Das ist natürlich inkorrekt und wird nach Verkauf aller Xyzi-Aktien irgendwann im Rahmen einer Steuerkorrektur richtiggestellt, denn erst nach Beendigung einer Handelsperiode können alle Käufe und Verkäufe präzise abgerechnet werden.
Nein, das stimmt so nicht. Die einzelnen Trades sind vollkommen irrelevant. Die ältesten Aktien im Depot werden verkauft, jede Aktie hat ihren eigenen Einstandskurs und ihren Rang in der Reihenfolge der Käufe. Wenn du 15 Aktien für 12 € verkaufst, dann errechnet sich der Gewinn wie folgt:
Verkaufspreis: 15 x 12 € = 180 € - 1 € Gebühr = 179 €
Kaufpreis: 10 x 10,10 € + 5 x 11,10 € = 156,50 €
Gewinn: 179 € - 156,50 € = 22,50 €

2. Es kann sogar sein, dass das FIFO-Prinzip noch nicht einmal hinsichtlich der Reihenfolge exakt eingehalten wird. Es kann passieren, dass nach 16 Trades der zweite Verkauf (Trade 11) mit dem fünften Kauf (Trade 7) verrechnet wird, weil die Kurse ungefähr gleich und gut aufeinander zu beziehen sind. Den Rest erledigt nach dem Verkauf der letzten Aktien die Steuerkorrektur.
Nein, das kann nicht sein. Siehe oben.

3. Besteuerungszeitpunkt, erstens: Obwohl nach § 44, Abs. 1, Satz 5, EStG, der späteste Zahlungszeitpunkt für Steuern der 10. des Folgemonats ist, ist ein Gewinn aus einer Kapitalanlage sofort zu versteuern. Die Banken versteuern sofort, und das Finanzamt wartet bis zum 10. des Folgemonats. Die Banken haben dann offenbar 1 bis 30 Tage Zeit, mit den Steuergeldern zu wirtschaften, bis das Finanzamt am nächsten 10. bedient werden muß. - Das ist alles nur Vermutung. Ob das rechtens ist und kontrolliert wird weiss ich nicht.
Die Steuern sind für dich sofort fällig. Die Bank muss diese zu einem bestimmten Stichtag abführen, ob das jetzt der 10. ist weiß ich nicht. Wenn du das nachgeschaut hast, dann wird es stimmen. In diesem Fall hat die Bank dann sogar bis zu 40 Tage Zeit, wenn es am 10. des Folgemonats fällig ist. Die Bank kann dann logischerweise mit diesem Geld wirtschaften. Daran ist jetzt aber nichts wirklich verwerfliches, das gehört zum Geschäftsmodell einer Bank. Nichts anderes tut die Bank auch mit unverzinsten Guthaben auf dem Girokonto. Sie kann aber nur dahingehend damit wirtschaften, dass das Geld bei Fälligkeit auch noch sicher vorhanden ist, also vermutlich über Nacht bei der EZB parken. Außerdem kann die Bank nicht mit dem vollen Betrag wirtschaften, da sie auf der anderen Seiten ja auch Steuererstattungen sofort auf deinem Konto gutschreibt und bis zum nächsten Fälligkeitstermin vorstrecken muss. Sie kann also allerhöchstens noch mit der Differenz aus Steuerabzügen und Steuererstattungen wirtschaften, der Differenzbetrag muss dann zur nächsten Fälligkeit abgeführt werden. Falls du der Bank aber den Zinsgewinn nicht gönnst, dann empfehle ich Wertpapierverkäufe mit Gewinn grundsätzlich am Monatsende vorzunehmen, dann kann die Bank maximal 10 Tage damit wirtschaften. Und umgekehrt dann Verkäufe mit Verlust immer am 1. des Monats vornehmen, dann muss die Bank deine Steuererstattung 40 Tage lang vorstrecken ;) Im Übrigen wüsste ich jetzt auch nicht wie das anders funktionieren soll. Die Bank wird zum Steuerschuldner, sie kann das Geld, das sie an die Finanzbehörden abführen muss, nicht einfach auf deinem Verrechnungskonto liegen lassen. Wer garantiert ihr, dass es zum Fälligkeitstermin noch da ist?

4. Besteuerungszeitpunkt, zweitens: Die Verrechnungstöpfe "Aktien" (Verluste durch Aktienhandel) und "Sonstige" (Verluste durch anderweitige Kapitalhandel, z.B. ETFs) müssen in der Abrechnungskette Gewinnberechnung - Orderkostenabrechnung - Verrechnungstopfabrechnung - Steuerabrechnung vor den Steuern abgerechnet werden. Würde ein Gewinn zuerst besteuert werden, würde ein nachgeschalteter Verrechnungstopf keinen Sinn mehr machen: Die Steuer wäre bereits voll bezahlt und es gäbe nichts mehr zu verrechnen.
Ja, die Beträge aus dem Verlusttopf verringern den zu versteuernden Gewinn. Steuern werden dann ggf. nur noch auf den verbleibenden Betrag fällig. Was in deiner Kette noch fehlt ist der Freistellungsauftrag, dieser wird erst angetastet wenn keine Verluste mehr verrechnet werden können. Erst wenn der FSA aufgebraucht ist werden Steuern fällig. Und dann gibt es noch den Quellensteuertopf. Dieser wird aber erst dann relevant wenn tatsächlich Steuern fällig werden. Der Steuerabzug verringert sich dann 1:1 um die anrechenbare Quellensteuer bis der Topf aufgebraucht ist. Im Gegensatz zu den Verlusttöpfen, verfallen nicht verbrauchte Beträge zum Jahresende.

Verrechnungstöpfe sind steuerliche "Kulanzinstrumente", die den Aktienhandel attraktiv machen. Würden die Finanzämter Aktiengewinne mit 25% besteuern und die Verluste ignorieren, so kämen Investoren schnell auf 35 oder gar 40% oder mehr Gewinnabgaben, was die wichtige Steuereinnahmequelle Börse unattraktiv machte.
Naja, was heißt attraktiv machen. Das Finanzamt kann schlecht sagen, wir wollen alle deine Gewinne besteuern aber lassen dich auf deinen Verlusten sitzen. Letztendlich wird der Nettogewinn nach Abzug der Verluste besteuert. Das ist ja auch vollkommen normal. Wenn Verluste nicht angerechnet würden, dann hätte das längst jemand (erfolgreich) eingeklagt.

5. Alle Online-Broker verfahren so wie in den Punkten 1 bis 4 beschrieben.
Nein. Da dort einige falsche Annahmen enthalten sind, würde ich behaupten, dass kein einziger Broker so verfährt. Aber alle Broker verfahren mehr oder weniger gleich, da bei steuerlichen Themen nicht besonders viel Spielraum ist.

Trotzdem können sich die Broker in manchen Details unterscheiden. Zum Beispiel bei der nachträglichen Verlustverrechnung, also wenn du bereits Steuern im laufenden Jahr bezahlt hast und dann Wertpapiere mit Verlust verkaufst. In diesem Fall werden die Verluste normalerweise nicht in den Verlusttopf eingestellt, sondern direkt mit vergangenen Gewinnen verrechnet, so dass du unmittelbar bereits bezahlte Steuern zurückerstattet bekommst. So machen es alle mir bekannten Broker. Außer Consors, dort findet eine unmittelbare Steuererstattung nur dann statt, wenn die zu erstattende Steuer einen bestimmten Betrag (ich glaube es sind 100 €) übersteigt. Ansonsten findet die Verlustverrechnung erst zum nächsten Quartalsende statt. Consors wirtschaftet teilweise also bis zu 90 Tage lang mit dem Geld, bevor der Kunde die Steuererstattung auf seinem Konto gutgeschrieben bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo EpicShares,
Ich danke Dir für Deine fundierte und ausführliche Antwort (y)

Es ist für mich nicht wirklich wichtig, wie lange Online-Broker mit Steuergeldern in Warteposition arbeiten. Sollen sie ruhig damit verdienen.

Verblüfft hat mich, dass in den Datenbanken Zeitpunkt, Menge, Kurs und Gebühren gespeichert und exakt nach FIFO abgerechnet werden, was überdies leicht zu programmieren sein soll. - Dann ist kaum ein Kauf-Verkauf-Paar von den abgerechneten Summen für mich nachvollziehbar. Hintergrund meines Postings war (und ist jetzt wieder), dass ich die Gewinnberechnung nicht verstanden habe, weil der Einkaufspreis bei FIFO-Abrechnung nicht nachvollziehbar war (natürlich trage ich abends jeden Trade in meine Tabellenkalkulation ein).

Ich rechnete daraufhin den Einkaufspreis vom Gewinn ausgehend zurück (Einkaufspreis = Verkaufspreis - Gewinn + 1 € Ordergebühren) und ermittelte dann den Einkaufskurs (Einkaufspreis / Aktienanzahl). Dieser Kurs fand sich dann irgendwo und oft auch nur annäherungsweise in der Liste meiner Käufe wieder; auf jeden Fall aber mehr oder weniger entfernt von einer präzisen FIFO-Abrechnung, die die Anzahl der Aktien, die FIFO-Chronologie und die Kurswerte streng berücksichtigt.
Also ging ich davon aus, dass die Rechnerei mit vielen verschachtelten Käufen und Verkäufen zu komplex ist, dass statt dessen ein Annäherungswert gewählt und der Rest per Steuerkorrektur präzisiert wird. - Ich werde nach Deinen Ausführungen meine Trades nochmals überprüfen und schauen, wo ich welche Faktoren übersehen habe.
 

Hallo @XFZ

Verblüfft hat mich, dass in den Datenbanken Zeitpunkt, Menge, Kurs und Gebühren gespeichert und exakt nach FIFO abgerechnet werden, was überdies leicht zu programmieren sein soll.
Da werden sogar noch viel mehr Informationen gespeichert. Zum Beispiel werden erhaltene Ausschüttungen und die jährlich versteuerte Vorabpauschale für jeden einzelnen Anteil separat gespeichert, die Werte können sich ja durchaus unterscheiden je nachdem wie lange der entsprechende Anteil schon in deinem Depot liegt. Das wird später dann auch wieder relevant, wenn Teilverkäufe nach FIFO erfolgen, weil dann exakt die Werte der tatsächlich verkauften Anteile für die Steuerberechnung herangezogen werden. Diese detaillierten Informationen müssen bei einem Depotübertrag dann auch vom alten an den neuen Broker übermittelt werden.

Ich rechnete daraufhin den Einkaufspreis vom Gewinn ausgehend zurück (Einkaufspreis = Verkaufspreis - Gewinn + 1 € Ordergebühren) und ermittelte dann den Einkaufskurs (Einkaufspreis / Aktienanzahl). Dieser Kurs fand sich dann irgendwo und oft auch nur annäherungsweise in der Liste meiner Käufe wieder; auf jeden Fall aber mehr oder weniger entfernt von einer präzisen FIFO-Abrechnung, die die Anzahl der Aktien, die FIFO-Chronologie und die Kurswerte streng berücksichtigt.
Und hier liegt wohl das Problem. Ich tracke alle Transaktionen und bei mir stimmt der Steuerabzug bei TR grundsätzlich, es kommt höchstens mal zu einer Rundungsdifferenz von 0,01 € bei der KESt oder beim Soli.

Das Problem ist, dass du bei deiner Berechnung offensichtlich von falschen Werten ausgehst. Du musst die Werte aus der PDF-Abrechnung des ursprünglichen Kaufs verwenden. Nur mit diesen Informationen kannst du den korrekten Gewinn und Steuerabzug ermitteln. So wie ich es verstanden habe, rechnest du anhand des angezeigten Gewinns zurück um auf den ursprünglichen Kaufpreis der Anteil zu kommen. Das Problem ist, dass diese Informationen bei Teilverkäufen in der App teilweise falsch angezeigt werden. Beim Gewinn wird vom durchschnittlichen Kaufpreis aller Anteile ausgegangen und das ist falsch sofern du die Anteile in mehreren Tranchen gekauft hast. Und nach dem Teilverkauf stimmt dann sowieso gar nichts mehr, was dort angezeigt wird. Das ist aber kein Problem von TR, sondern ein generelles Problem bei vielen Brokern.

Ich hatte das Problem mit der falschen Anzeige hier auch mal detailliert beschrieben:

 
Ich möchte noch einmal auf @EpicShares Zitat vom 30.11.2024 eingehen, weil ich mir doch nicht sicher bin, ob ich das recht verstanden habe:
Ich kaufe beispielsweise in vier Staffeln nacheinander insgesamt 58 Aktien für insgesamt € 719,- (je 12,40). Die Kaufphase ist für mich damit abgeschlossen und der Durchschnittskaufpreis von 12,40 ist eine Konstante, die ich benutzen kann, um die Gewinne/Verluste der nächsten Verkäufe zu ermitteln.

Es darf dabei aber nicht nach einem Teilverkauf - von sagen wir 21 Stück - erneut ein Kauf folgen, da das die bisherige Konstante auflösen würde. Die Durchschnittskaufpreis-Berechnung funktioniert also nur auf der Basis eines unveränderlichen Wertes, der nur bei einer unverändert bleibenden Anzahl anfänglich gekaufter Aktien gegeben ist. - Das ist nach einem oder mehreren Verkäufen und erneuten Zukäufen hinfällig und wird durch den FIFO-Berechnungsmodus ersetzt. Damit sind auch alle bisherigen Berechnungen hinfällig und es muß von Anfang an nach FIFO neu berechnet werden.

Arbeiten die tatsächlich so?
Den Durchschnittskaufpreismodus für die schnelle oberflächliche Anzeige auf dem Smartphone; Den FIFO-Modus für die präzise Berechnung auf den Abrechnungsbelegen?
 
und der Durchschnittskaufpreis von 12,40 ist eine Konstante, die ich benutzen kann, um die Gewinne/Verluste der nächsten Verkäufe zu ermitteln.
falsch, Du hast einen Durchschnittskaufpreis ja, aber dieser wird nicht für Verkäufe herangezogen. Da gilt dann wie immer die FIFO Regel.
Jeder Kauf steht für sich allein und damit auch der entsprechende Kaufkurs und von dem geht dann auch die Gewinn und Verlust Rechnung aus.
 
Auf eBay kaufen

Ich möchte noch einmal auf @EpicShares Zitat vom 30.11.2024 eingehen, weil ich mir doch nicht sicher bin, ob ich das recht verstanden habe:
Ich kaufe beispielsweise in vier Staffeln nacheinander insgesamt 58 Aktien für insgesamt € 719,- (je 12,40). Die Kaufphase ist für mich damit abgeschlossen und der Durchschnittskaufpreis von 12,40 ist eine Konstante, die ich benutzen kann, um die Gewinne/Verluste der nächsten Verkäufe zu ermitteln.
Die Abrechnung erfolgt immer (zumindest in Deutschland) streng nach FIFO weil das so vorgeschrieben ist. Die 12,40 € sind der Durchschnittskurs deines aktuellen Bestands. Diesen kannst du nur dann zur Gewinnermittlung verwenden, wenn du alle Anteile auf einmal verkaufst. Beim einem Teilverkauf funktioniert das nicht, da kommst du dann auf ein anderes Ergebnis als in der Abrechnung, weil die nach FIFO verkauften Anteile einen anderen Einstandkurs haben.

Nach einem Teilverkauf steht da für den restlichen Bestand weiterhin 12,40 €. Der Wert passt sich nicht an, obwohl der nach FIFO im Depot verbliebene Restbestand jetzt eigentlich einen anderen Durchschnittskurs hat. Selbst wenn du alle noch verbliebenen Anteile auf einmal verkaufst, passt das nicht mehr mit der Abrechnung zusammen. Wenn du weitere Zukäufe tätigst, dann verändert sich zwar jedes mal der Kurs. Da dieser aber schon nach dem ersten Teilverkauf nicht mehr gestimmt hatte, kommt hier auch nichts sinnvolles mehr dabei raus.

Solange alle Anteile aus einem einzigen Kauf stammen passt das alles. Da kannst du Teilverkäufe machen so viel du willst, da ja alle Anteile ursprünglich denselben Einstandkurs hatten. Theoretisch müsste es hier sogar nach einem Teilverkauf und einem erneuten Kauf immer noch passen. Erst dann wenn es zu einem Mischkurs aus unterschiedlichen Käufen kommt und anschließend ein Teilverkauf erfolgt, dann stimmt die Anzeige nicht mehr.

Es darf dabei aber nicht nach einem Teilverkauf - von sagen wir 21 Stück - erneut ein Kauf folgen, da das die bisherige Konstante auflösen würde. Die Durchschnittskaufpreis-Berechnung funktioniert also nur auf der Basis eines unveränderlichen Wertes, der nur bei einer unverändert bleibenden Anzahl anfänglich gekaufter Aktien gegeben ist. - Das ist nach einem oder mehreren Verkäufen und erneuten Zukäufen hinfällig und wird durch den FIFO-Berechnungsmodus ersetzt. Damit sind auch alle bisherigen Berechnungen hinfällig und es muß von Anfang an nach FIFO neu berechnet werden.
Den Teil verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Arbeiten die tatsächlich so?
Den Durchschnittskaufpreismodus für die schnelle oberflächliche Anzeige auf dem Smartphone; Den FIFO-Modus für die präzise Berechnung auf den Abrechnungsbelegen?
Das ist bei den meisten Brokern so. Und nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch in der Depotansicht im Onlinebanking. Manche Broker (finanzen.net/Baader) schreiben explizit dazu, dass der angezeigte Einstandskurs und damit auch die angezeigte Performance nach einem Teilverkauf nicht mehr stimmt. Manche Broker (comdirect) bieten die Möglichkeit den Einstandkurs selbst zu editieren, damit wieder die korrekte Performance im Depot angezeigt wird. Es gibt aber auch Broker (Sparkasse), die führen nach einem Teilverkauf eine komplette Neuberechnung durch und ermitteln über Nacht den tatsächlichen Durchschnittspreis der nach FIFO im Depot verbliebenen Anteile, so dass am nächsten Tag wieder die korrekten Werte angezeigt werden.
 
Da werden sogar noch viel mehr Informationen gespeichert. Zum Beispiel werden erhaltene Ausschüttungen und die jährlich versteuerte Vorabpauschale für jeden einzelnen Anteil separat gespeichert, die Werte können sich ja durchaus unterscheiden je nachdem wie lange der entsprechende Anteil schon in deinem Depot liegt. Das wird später dann auch wieder relevant, wenn Teilverkäufe nach FIFO erfolgen, weil dann exakt die Werte der tatsächlich verkauften Anteile für die Steuerberechnung herangezogen werden. Diese detaillierten Informationen müssen bei einem Depotübertrag dann auch vom alten an den neuen Broker übermittelt werden.

...


Guten Abend,

volle Zustimmung und sehr wichtig wenn man ergänzend gesagt einen Audslandsbroker (bspw. IB, etc.) hat dieses exakte Ermitteln je Anteil/je Sparplanausführung man selbst machen muss was bei vielen Transaktionen aufwändig wird und diese Dokumente oder Tabellen ja. nicht nach deutschen Steuerrecht vom Auslandsbroker erstellt wurden. Alleine wegen der ganzen Vorabpauschale würde ich keine ETF/ETF-Sparpläne bei einem ausländischen Anbieter machen (Aufwand). Danke dir für diese Details :)
 

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