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Noch immer keine Jahressteuerbescheinigung / Ex-Post Kosteninformation

Lukez

War schon mal da
Moin,

ich zähle wohl zur Kategorie „blutiger Anfänger“ und hoffe, dass ihr mir helfen könnt!
Ich habe für das Jahr 2022 bei TR* weder Jahressteuerbescheinigung noch Ex-Post Kosteninformationen erhalten. Auf Nachfrage beim Support hieß es, dass das zumindest für die Jahressteuerbescheinigung so sei, weil ich 2022 keine „steuerlich relevanten“ Transaktionen gehabt hätte. Das finde ich spannend, weil ich die exakt gleichen Transaktionen wie 2021 hatte (Überweisungen auf das Verrechnungskonto, Ausführungen von Sparplänen), mit Ausnahme von völligem Verzicht auf einmalige Käufe. Ist das „normal“ und erhält man dann wirklich keine Jahressteuerbescheinigung? Und wie sieht es mit der Ex-Post Kosteninformation aus? Sollte die inzwischen schon vorliegen?
Als letzte Frage am Rande: Bei einer anderen Bank erhalte ich seit Beginn keine Ex-Post Kosteninformationen, es sind allerdings ausschließlich Einzelaktien, die mir überschrieben wurden. Hängt das irgendwie damit zusammen?

Vielen Dank euch!
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Lukez,

die Ex-Post Kosteninformation liegt wirklich noch nicht vor(kam letztes Jahr im März und 2021 im Juli; jedenfalls bei mir)

zur Jahressteuerbescheinigung, wenn du keine „steuerlich relevanten“ Transaktionen gehabt hast (wie vom Support bestätigt)
d.h. eine sogenannte Null-Bescheinigung muss nicht (mehr) ausgestellt werden.
Einige andere Broker/Banken machen das aber.

Du wirst auch feststellen, dass in den (Verkaufs-)Abrechnungen nur steuerlich relevante Positionen auftauchen,
wenn diese sich wirklich steuerlich auswirken bzw. Steuer abgezogen oder erstattet wird.
Solange du z.B. noch Freibetrag oder die Verlusttöpfe noch gefüllt sind, erscheint ein Verbrauch nicht auf der Abrechnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lukez

War schon mal da
Hallo Roliboli,

danke dir schon mal für die schnelle Antwort! Das mit der Ex-Post Kosteninformation beruhigt mich schon mal. [Siehe EDIT] Hast du auch eine Meinung dazu, dass die bei meiner anderen Bank gar nicht erst ausgestellt wird? Der entsprechende Berater hat irgendwas ausgekramt von wegen „nur notwendig, wenn wir Ihnen die Aktie angeboten haben“ und da ich sie nie gekauft habe, wäre das ja hinfällig…? Oder so ähnlich. Eine andere Theorie von mir wäre, dass bei Einzelaktien keine indirekten Gebühren wie bei Fonds anfallen (oder doch?) und es damit nichts auszuweisen gibt. Das beißt sich aber damit, dass die Kreditinstitute in den allermeisten Fällen doch verpflichtet sind, ein entsprechendes Dokument auszustellen.

Was genau zählt denn eigentlich als „steuerlich relevante“ Transaktion? Wenn das nur dann gilt, wenn „irgendwas mit Steuern“ ist, verstehe ich nicht, wieso ich für das Jahr 2021 eine Jahressteuerbescheinigung erhalten habe, denn dort habe ich solche Ereignisse ebenfalls nicht gehabt. Gilt die Regel, dass eine Null-Bescheinigung nicht mehr ausgestellt werden muss, erst für das Jahr 2022? Dann würde das zumindest in Teilen Sinn ergeben.

Kannst du noch ein bisschen näher erläutern, was genau du mit den Verkaufsabrechnungen meinst? Ich verstehe das bis jetzt so: Ich verkaufe Aktie X mit Gewinn von 100€. Wenn ich jetzt einen Freibetrag von 500€ habe, taucht gar nichts auf der Verkaufsabrechnung auf, weil es vom Freibetrag gedeckt ist? Das scheint mir irgendwie komisch, vermutlich missverstehe ich dich einfach. Ich wäre davon ausgegangen, dass ich eine ganz normale Rechnung ausgestellt kriege, in der dann zum Beispiel sinngemäß steht „Verkaufskurs X, Gewinn brutto 100€, Steuer 0, Gewinnt netto 100€“. Für eine Klarstellung wäre ich dir sehr dankbar!

Dir einen schönen Abend!
Lukez

EDIT: Ich habe gerade herausgefunden, dass die andere Bank in den vierteljährlichen Updates immer bei dem zum 31.03. schreibt, sie würde auch die Ex-Post Kosteninformation dranhängen. Da finde ich nur nichts. Woran das liegt, verstehe ich aber auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Roliboli

Forenmaskottchen

Hi Lukez,

erstmal zur Frage aus Absatz 1:
zur Unterscheidung: Das Dokument "Kosteninformation" ist rein informativ und dient der Kostentransparenz und ist 1x immer vor einer Finanztransaktion zu erstellen. Wenn du nicht auf den "zahlungspflichtig" kaufen drückst, ist es auch nicht weiter relevant.

Das Dokument "Ex-Post Kosteninformation" enthält dagegen Positionen, die du wirklich gekauft hast und enthält die über im Vorjahreszeitraum entstandenen Kosten und Nebenkosten.
Als Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet (seit 2018),
dir den Report einmal jährlich auszustellen. Die angegebenen Kosten sind bereits beglichen. Du musst also nichts weiter unternehmen.
Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 63 Absatz 7 Satz 6 Wertpapierhandelsgesetz in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.

Also, wenn du Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen/gekauft hast, musst du diese Ex-Post Kosteninformation erhalten!
In diesen Informationen findest du natürlich auch Kosten, die dich nur indirekt betreffen.
Viel wichtiger sind aber die tatsächlichen Kosten, die dir berechnet werden und dass sind bei TR* bei Kauf/Verkauf =1€ !

zur Frage aus Absatz 2:
im nächsten Post……
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Lukez,

das Thema Steuern ist ziemlich komplex und nicht in einem Post erklärbar, trotzdem versuche ich ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen ;)
Hinweis: wenn ich von Steuern spreche,
meine ich immer die Kapitalertragssteuer für das dt. FA oder die Quellensteuer für die ausländischen Finanzämter
zur Frage aus Absatz 2:

jeder deutsche Broker/Bank ist verpflichtet das Steuerthema für dich aufzubereiten. Mit Hilfe von Verrechnungstöpfen können auch Gewinne und Verluste im jeweiligen Jahr aufgerechnet werden. Dazu müssen verschiedene Regeln eingehalten werden. Schau auch hier:

Im Laufe eines Kalenderjahres werden also Steuern durch Gewinne mit dem event. eingetragenen Freibetrag verrechnet oder bei Verlusten die jeweiligen Töpfe gefüllt. Solange durch das gegeneinander Verrechnen, keine Steuer abgeführt wird, erscheint das auch nicht auf der Abrechnung. Da finde ich(da heutzutage alles elektronisch zugestellt wird) könnte TR* auch mehr Transparenz zeigen und diese Informationen mit darstellen. Dafür hast du aber im Gegenzug beim Verkauf fast in Echtzeit die Abrechnung in der TimeLine stehen.
(Hier folgt noch mal ein extra Post)

Am Ende des Jahres bilden die Ergebnisse dann die Summen in der Jahresbescheinigung ab.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Lukez,

ich hab mal ChatGPT bemüht:ROFLMAO:, es etwas aufzudrösseln.
Leider ist das nur sehr, sehr rudimentär:unsure::
Da muss ich mir keine Sorgen machen, dass deutsche Steuersystem ist auch für die beste KI zu schwer:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Entschuldigung für das Missverständnis. Hier ist die überarbeitete Beschreibung des Flussdiagramms, das den Ablauf eines Jahres bei Käufen und Verkäufen von Aktien und ETFs sowie die Verrechnung der Kapitalertragssteuer mithilfe der Verrechnungstöpfe darstellt:

1. Starten Sie im Januar des Jahres.

2. Tätigen Sie während des Jahres verschiedene Aktien- und ETF-Käufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Jeder Kauf wird als separate Transaktion betrachtet.

3. Wenn Sie Aktien oder ETFs verkaufen, erfolgt jeder Verkauf als separate Transaktion.

4. Für jede Transaktion berechnen Sie den Kapitalgewinn oder -verlust, indem Sie den Verkaufspreis vom Kaufpreis abziehen.

5. Summieren Sie alle Kapitalgewinne und -verluste für das Jahr.

6. Trennen Sie die Kapitalgewinne und -verluste in verschiedene Verrechnungstöpfe auf:

a. Verrechnungstopf I (VT I): Kapitalgewinne.

b. Verrechnungstopf II (VT II): Kapitalverluste.

7. Beginnen Sie mit der Verrechnung der Kapitalverluste (VT II) mit den Kapitalgewinnen (VT I). Verluste können zunächst nur mit Gewinnen aus demselben Verrechnungstopf verrechnet werden.

8. Wenn nach der Verrechnung der Kapitalverluste immer noch Kapitalgewinne in VT I vorhanden sind, werden diese Gewinne mit der Kapitalertragssteuer belastet.

9. Beachten Sie den erteilten Freibetrag für Kapitalerträge. Wenn die Gesamtsumme der Kapitalerträge (nach Verrechnung der Verluste) unterhalb des Freibetrages liegt, fallen keine Kapitalertragssteuern an.

10. Falls Kapitalertragssteuern anfallen, entrichten Sie diese entsprechend den geltenden Steuervorschriften.

Bitte beachten Sie, dass die steuerlichen Regelungen und Verrechnungsmöglichkeiten je nach Land und Steuervorschriften unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich bei einem Steuerberater oder einer Finanzfachkraft über die spezifischen Bestimmungen in Ihrem Land zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten, die auf Ihre individuelle Situation zutreffen.
 

TeKK

War schon mal da
Solange du z.B. noch Freibetrag oder die Verlusttöpfe noch gefüllt sind, erscheint ein Verbrauch nicht auf der Abrechnung.
Das hier stimmt nicht ganz.

Wenn man einen z.b. einen Verkauf von 500 Euro hat steht das direkt oben unter "Höhe der Kapitalerträge"
Wenn man einen Freibetrag bei TR eingetragen hat, stehen die 500 Euro, insofern der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, unter "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages - 500 Euro".

Also werden auch nicht steuerpflichtige EInkünfte eigentlich ausgewiesen.
 

Lukez

War schon mal da
@Roliboli danke dir für deine sehr ausführlichen Antworten, das hilft mir schon mal sehr weiter. Ich habe inzwischen auch herausgefunden, dass meine andere Bank das ein bisschen anders regelt. Einmal im Jahr schreiben sie in ein Dokument, das sowieso kommt „hier finden sie ebenfalls die Ex-Post-Kostenabrechnung“. Seit 2021 gibt es diesen Anhang aber nicht mehr bei mir, weil ich seitdem nichts mehr ge- und verkauft habe. Ergo sind auch keine Kosten angefallen, weil dort nur Einzelaktien liegen. Dort entstehen meiner Meinung nach auch keine indirekten Kosten, die aufgelistet werden müssten, was wohl das Fehlen der Anlage erklärt. Hoffe ich zumindest mal.
Weiterhin danke an @TeKK! Beziehst du dich hier auf das Menü „Steuerübersicht“ oder meinst du etwas anderes?

Ansonsten: Trade Republic* hat meine Anfrage zur Jahressteuerbescheinigung intern weitergeleitet. Mal sehen, ob ich da noch mit einer solchen rechnen darf. Ich hoffe ja, das ist wohl der Alman in mir. Für die Unterlagen hätte ich sie schon gerne, auch wenn sie leer ist.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi zusammen,
um Mißverständnisse zu vermeiden:
Mit Abrechnungen meine ich immer die Abrechnung eines Verkaufs(bei der ja immer Kapitalerträge oder Verluste anfallen könnten)
In der Jahressteuerbescheinigung steht natürlich immer die Höhe der Kapitalerträge bzw. auch die Höhe des Verbrauchs des erteilten Freistellungsauftrags drin

Lukez, schau trotzdem mal in deiner Timeline nach und scrolle ca. zum 23.03.2023!
Die Jahresbescheinigung 2022 wurde dort, wenn erstellt, einsortiert, auch wenn dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte und nicht gleich für einen ersichtlich war.

Ab diesem Jahr hat man allein durch die Zinsen ja Kapitalerträge ;),
dadurch musst du ab diesem Jahr auf jeden Fall eine bekommen.
 

Lukez

War schon mal da
Tja, das dachte ich auch. Hab ich aber nicht. Der Support stellt mir gerne eine aus…für 25€.
Edit: Also für 2022 wird das wohl nichts, 25€ lasse ich mir dafür sicher nicht berechnen. Aber wie du schon sagst: Nächstes Jahr müsste ja eigentlich eine kommen für 2023.
 

Roliboli

Forenmaskottchen

Dann wurde für dich von TR letztes Jahr definitiv keine Steuer abgeführt
bzw. hast deinen Freistellungsauftrag(hast du überhaupt was eingestellt) nicht in Anspruch genommen.
TR meldet (wie alle anderen Banken/Broker auch) verbrauchte Freistellungsaufträge bzw. abgeführte Kap.Steuer
automatisch gesammelt im Folgejahr direkt ans FA....
Oder was willst du damit, ein Muster aus 2020 kann ich dir zur Verfügung stellen ;)
 

Anhänge

  • Beispiel_Jahressteuerbescheinigung 2020.pdf
    1.016,7 KB · Aufrufe: 7

Lukez

War schon mal da
Danke, @Roliboli!
Die Ex-Post-Kosteninformation ist inzwischen auch bei mir eingetrudelt.
Zum leidigen Thema der Jahressteuerbescheinigung: Richtig, es wurde nichts abgeführt und auch kein Freistellungsauftrag genutzt. Danke für dein Muster und die Mühe, ich hätte die Nullbescheinigung einfach gern für meinen inneren Monk „offiziell und an mich adressiert“ gehabt, damit ich alles sauber abheften kann. Ja, ich bin ein bisschen bekloppt.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Lukez,

ja, verstehe ich voll und bin bei dir.
Allerdings geht TR einen anderen Weg.

Was bei anderen Banken/Brokern an Unmengen Dokumenten und Informationen an einen geleitet wird,
ob sinnvoll oder nicht, ist es bei TR genau andersrum.
TR denkt weniger ist mehr ;)!
Das wirst du auch bei den normalen Abrechnungen feststellen,
z.B. um deinen Verlauf deines steuerlichen Freibetrages nachzuvollziehen(n).
Hier würde ich mir auch etwas mehr Informationen wünschen......
 

Lukez

War schon mal da
Ist das so schlimm? Verkauft habe ich noch nie 😁. Bei den Zinsen war es immer ganz gut nachzuvollziehen, weil da ja alles einfach 1:1 vom Freibetrag abgezogen wird…
Mal kurz am Rande, im Zweifel mache ich dafür ein neues Thema auf: Weißt du, wie Trade Republic* die angegebene Rendite, die pro Quartal in der App angezeigt wird, berechnet? Ich werde da absolut nicht schlau draus :rolleyes:.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Ist das so schlimm?
Mal kurz am Rande, im Zweifel mache ich dafür ein neues Thema auf: Weißt du, wie Trade Republic die angegebene Rendite, die pro Quartal in der App angezeigt wird, berechnet? Ich werde da absolut nicht schlau draus :rolleyes:.
Hi Lukez,
na ja, das ist das was ich meine! :ROFLMAO: Wenn du weißt, was gemeint ist, dann es einfach und nachvollziehbar,
aber sonst ist es eine BlackBox;)

Zur Frage zurück:
Unterhalb der Rendite in Prozent oder Euro stehen die Quartalsabschlüsse von Portfolio und Verrechnungskonto in Euro
Der Portfoliowert bildet immer die Grundlage für das nächste Quartal.

Die angezeigte Rendite entspricht die Veränderung vom letzten Quartalsabschluss des Portfoliowerts,
aber wenn du Käufe/Verkäufe hast, ändert das ja auch die Depotwerthöhe,
sodass du nicht einfach den neuen vom alten Wert abziehen kannst. Daher ist das nice2have aber sonst.....

Da ist doch wesentlich besser in der Standardansicht oben auf MAX Ansicht
zu gehen und du siehst die Rendite vom Start(y)
 

Lukez

War schon mal da
Merks schon… :rolleyes:
Danke für die Hilfe, aber „so einfach“ funktioniert das bei mir definitiv nicht, die Zahlen passen nicht. Die Anfrage beim Support läuft, die erste Antwort hat etwas von “bei deinem Teilverkauf…“ gefaselt, dabei habe ich noch nie was verkauft :LOL:. Mal sehen, ob da noch was Sinnvolles bei rumkommt. Schönen Abend dir!
 

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