Hallo, hat schon mal jemand von euch, eine Auskunft von Trade Republic bekommen oder wurde schon mal eine Jahressteuererklärung korrigiert. Folgendes ging per Einschreiben an Trade Republic.
Mit freundlichen Grüßen
Marima
Betreff: Förmliches Auskunfts- und Rechenschaftsbegehren gemäß §§ 666, 675 BGB –
Verlustverrechnungstöpfe 2024; Berichtigung der Jahressteuerbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die bestehende Geschäftsverbindung fordere ich Sie hiermit auf, mir bis
spätestens XXXXX.2026 eine lückenlose, chronologische und rechnerisch nachvollziehbare
Aufstellung der Entwicklung meiner Verlustverrechnungstöpfe auf Aktien sowie auf den
Verlusttopf auf ETFs/Derivate & Co. für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 zur
Verfügung zu stellen.
Rechtsgrundlagen des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs
Mein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ergibt sich insbesondere aus:
§§ 666, 675 BGB (Rechenschafts- und Auskunftspflichten aus dem Geschäftsbesorgungs- und
Depotverhältnis),
den im Zusammenhang mit der Verlustverrechnung bestehenden Dokumentations- und
Sorgfaltspflichten, u. a. nach § 43a EStG,
sowie Ihren Pflichten zur ordnungsgemäßen Information und Berichterstattung nach § 63 Abs. 1
WpHG.
Konkrete Anforderungen
Ich fordere Sie auf, mir eine prüffähige Aufstellung (bevorzugt in Form eines Steuer-Journals
oder einer Einzelsteuererläuterung der Verlustverrechnungstöpfe) zu übermitteln, aus der sich
insbesondere ergibt:
der Bestand beider Verlustverrechnungstöpfe jeweils unmittelbar vor und nach jeder einzelnen
Verrechnung, Umbuchung oder steuerlichen Korrekturbuchung im Zeitraum vom 01.01.2024 bis
31.12.2024,
die explizite Ausweisung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer pro Transaktion im Abgleich zum
jeweils verfügbaren Verlustvortrag,
der Nachweis der Einbuchung des Verlusttopf-Übertrags im März 2024 in Höhe von XXXXXX
EUR sowie dessen fortlaufender Verbleib (lückenlose Buchungskette),
eine kurze sachliche Erläuterung der jeweiligen Buchungslogik, soweit interne Buchungstexte
allein nicht ausreichen, um die Vorgänge rechnerisch nachvollziehen zu können.
Sobald die Verlustverrechnungstöpfe auf dieser Grundlage rechnerisch zutreffend ermittelt und
gegebenenfalls berichtigt wurden, fordere ich zudem die Ausstellung einer berichtigten
Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2024, soweit die bereits erteilte Bescheinigung hiervon
betroffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marima
Betreff: Förmliches Auskunfts- und Rechenschaftsbegehren gemäß §§ 666, 675 BGB –
Verlustverrechnungstöpfe 2024; Berichtigung der Jahressteuerbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die bestehende Geschäftsverbindung fordere ich Sie hiermit auf, mir bis
spätestens XXXXX.2026 eine lückenlose, chronologische und rechnerisch nachvollziehbare
Aufstellung der Entwicklung meiner Verlustverrechnungstöpfe auf Aktien sowie auf den
Verlusttopf auf ETFs/Derivate & Co. für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 zur
Verfügung zu stellen.
Rechtsgrundlagen des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs
Mein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ergibt sich insbesondere aus:
§§ 666, 675 BGB (Rechenschafts- und Auskunftspflichten aus dem Geschäftsbesorgungs- und
Depotverhältnis),
den im Zusammenhang mit der Verlustverrechnung bestehenden Dokumentations- und
Sorgfaltspflichten, u. a. nach § 43a EStG,
sowie Ihren Pflichten zur ordnungsgemäßen Information und Berichterstattung nach § 63 Abs. 1
WpHG.
Konkrete Anforderungen
Ich fordere Sie auf, mir eine prüffähige Aufstellung (bevorzugt in Form eines Steuer-Journals
oder einer Einzelsteuererläuterung der Verlustverrechnungstöpfe) zu übermitteln, aus der sich
insbesondere ergibt:
der Bestand beider Verlustverrechnungstöpfe jeweils unmittelbar vor und nach jeder einzelnen
Verrechnung, Umbuchung oder steuerlichen Korrekturbuchung im Zeitraum vom 01.01.2024 bis
31.12.2024,
die explizite Ausweisung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer pro Transaktion im Abgleich zum
jeweils verfügbaren Verlustvortrag,
der Nachweis der Einbuchung des Verlusttopf-Übertrags im März 2024 in Höhe von XXXXXX
EUR sowie dessen fortlaufender Verbleib (lückenlose Buchungskette),
eine kurze sachliche Erläuterung der jeweiligen Buchungslogik, soweit interne Buchungstexte
allein nicht ausreichen, um die Vorgänge rechnerisch nachvollziehen zu können.
Sobald die Verlustverrechnungstöpfe auf dieser Grundlage rechnerisch zutreffend ermittelt und
gegebenenfalls berichtigt wurden, fordere ich zudem die Ausstellung einer berichtigten
Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2024, soweit die bereits erteilte Bescheinigung hiervon
betroffen ist.