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Gemeinsame Veranlagung

Odinson_88

Stammuser
Hallo

Aber gibt es hierzu vllt Neuigkeiten oder allgemeine Infos, wann TR* das einfügen möchte?

Bei Scalable* ist dies ja möglich.

Ist gibt halt doch noch 2-3 Leute die keine Steuererklärung machen, hab ich gehört 😄


Danke

Grüße
 

Al-Bert

Verdientes Mitglied a.D.

vielleicht solltest du das lieber TR* selber fragen....meine Glaskugel ist grad zugestaubt ;)
 

Odinson_88

Stammuser
Habe ich schon, vor ca 1 Woche.
Soll angeblich in Arbeit sein und wir bekommen Bescheid sobald es möglich ist.

Hätte ja sein können, dass hier "Insider" sitzen 😉
 

t.klebi

Dauergast
Habe ich schon, vor ca 1 Woche.
Soll angeblich in Arbeit sein und wir bekommen Bescheid sobald es möglich ist.
Das setzt aber eigentlich voraus, dass auch das TR*-Konto selbst dann gemeinsam für die Eheleute bestehen müsste.

Und mal im Ernst. Wir reden hier von sagenhaften 250 Euro, welche man erst im Rahmen seiner ESt-Erklärung zurückerhält.

Ist gibt halt doch noch 2-3 Leute die keine Steuererklärung machen, hab ich gehört 😄

Was sollten jemanden daran hindern, eine Einkommensteuererklärung einzureichen? Vor allem reden wir hier doch von Leuten, die sich um den Erhalt und der Vermehrung ihres Vermögens kümmern. Vor diesem Hintergrund wird das für mich noch unverständlicher.
 

Odinson_88

Stammuser
Wenn z. B. Die privaten Umstände, wie auch die Beruflichen dazu führen, dass man jedes Jahr eine dreistellige Summe nachzahlen müsste.
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Das ist aber dann unzulässige Steuervermeidung und erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
 

t.klebi

Dauergast
Es kann wirklich mal passieren, dass Leute jahrelang durchs Raster gerutscht sind, obwohl dem Finanzamt eigentlich schon seit langer Zeit alle relevanten Informationen elektronisch bekannt sind.

Ein typischer Fall sind z.B. die ganzen älteren Bestandsrentner. Erst peu à peu werden die endlich mal zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.
Und auch bei Arbeitnehmer habe ich es schon öfter erlebt, dass die nie in den Fokus des FA geraten sind, obwohl jahrelang eine Erklärungspflicht bestand. Soweit noch keine Festsetzungsverjährung vorliegt, kann die Steuererklärung natürlich vom FA nachgefordert werden. Mit zum Teil erheblichen Zinsen und mittlerweile automatisierten Verspätungszuschlägen. Kommt Vorsatz dazu, kann sogar die Einleitung eines Strafverfahrens drohen.
 

Odinson_88

Stammuser

Oha, ja da hat mein Kollege bestimmt keine Lust dazu, daher werde ich ihm mal nahelegen, dass nachzuholen bzw sich da mal schlau zu machen.
Es gibt mittlerweile ja auch sehr einfache Lösungen wie TaxFix usw, auch wenn das nicht so der Knaller sein soll.

Mal schauen was er zu den Infos sagt.

Merci
 

t.klebi

Dauergast
@mannikr
Bitte höre auf über Sachen zu schreiben, von denen du offenbar nichts verstehst.
Der Ertragsanteil einer Rente war und ist schon immer (!) steuerpflichtig.
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo zusammen,

hab mal in den Geschichtsbüchern gekramt wem wir die Doppelbesteuerung unserer speziell auch meiner zukünftigen Rente zu verdanken haben.

Wie wurden Renten vor 2005 besteuert
Die Besteuerung des Ertragsanteils von Renten vor 2005 führte dazu, dass Rentenbezieher in den meisten Fällen keine Einkommenssteuern auf ihre gesetzlichen Renten zahlen mussten. Eine Situation die dem Bundesverfassungsgericht nicht gefiel und einer Verfassungsbeschwerde eines Beamten stattgab. Dieser musste seine volle Pension versteuern. Der gesetzliche Rentner nur seinen Ertragsanteil. Im Ergebnis führte die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten mit dem Alterseinkünftegesetz. Und auch zu der möglichen Doppelbesteuerung von gesetzlichen Renten!
 

t.klebi

Dauergast
hab mal in den Geschichtsbüchern gekramt wem wir die Doppelbesteuerung unserer speziell auch meiner zukünftigen Rente zu verdanken haben.
Sorry für die harten Worte, aber auch das ist nur Stammtischgeschwätz.

Die Situation bis 2004.
Die Rentenversicherungsbeiträge wirkten sich im aktiven Berufsleben nicht wirklich steuermindernd aus. Die Rentenzahlungen wurden dann in einen nicht steuerbaren Teil (der entsprach den aus dem Netto eingezahlten Beträgen) und einen Ertragsanteil (bei einem Renteneintrittsalter von 63 Jahren betrug der z.B. 27%) aufgeteilt.
Wenn man als Rentner nur Renteneinkünfte bezog, lag dieser Ertragsanteil sehr häufig unter dem Grundfreibetrag des Stpfl.
Mit anderen Worten, es fiel trotzt Steuerpflicht häufig gar keine Steuer an.

Ab 2005
Die Rentenversicherungsbeiträge wirken sich im aktiven Berufsleben zu 100% steuermindernd ein. Die Einzahlungen war also noch niemals besteuert. Im Gegenzug werden dann aber die Renteneinkünfte zu 100% steuerpflichtig. Es gibt definitiv KEINE (!) Doppelbesteuerung, wenn man nach 2004 erstmal in das Rentensystem einzahlt.

Übergangszeit:
Problematisch sind nur die Fälle, wo die Leute jahrelang in das alte System eingezahlt haben (und keinen Möglichkeit des Steuerabzugs hatten) und dann die Renten voll versteuern sollen. Dafür würde eine jahrzehntlange Übergangsregelung geschaffen (Kohortenregelung). Die Besteuerungsanteil für die Bestandsrentner 2004 wurde dauerhaft auf 50% festgesetzt und für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt dieser Anteil bis er irgendwann 100% erreicht. Wer 2023 in Rente ging, hat einen Besteuerungsanteil von 83%.
Diese Übergangsregelung wird gerade nochmals überarbeitet.
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @t.klebi was soll da Stammtischgeschwätz sein.

Deine Fakten entsprechen meiner Darstellung bis 2004

meine Beiträge von 1984 bis 2004 musste ich voll versteuern, und ich finde es furchtbar, dass ich mich erst als Leistungsempfänger dagegen wehren kann. Was bis zu meinem Renteneintritt vielleicht mit 65 oder doch 67 oder doch erst mit 70 passiert weis nur der liebe Gott.

Ab 2040 muss ein Neu Rentner 100% versteuern. Wenn ich 2033 nach dann 49 Arbeitsjahren mit 65 hoffentlich die Altersrente beziehen kann muss ich 93% meiner Altersrente versteuern (abzgl Sozialversicherungsbeiträge). Ich kann nicht erkennen wo da die Doppelbesteuerung der Beiträge 1984-2004 kompensiert wird.

Also bitte Vorsicht mit irgendwelchen Behauptungen aus Zeiten in den du vielleicht noch gar nicht geboren warst.
 

t.klebi

Dauergast
Wenn ich 2033 nach dann 49 Arbeitsjahren mit 65 hoffentlich die Altersrente beziehen kann muss ich 93% meiner Altersrente versteuern (abzgl Sozialversicherungsbeiträge). Ich kann nicht erkennen wo da die Doppelbesteuerung der Beiträge 1984-2004 kompensiert wird.

Also bitte Vorsicht mit irgendwelchen Behauptungen aus Zeiten in den du vielleicht noch gar nicht geboren warst.
1. Auch vor 2004 wurden die Altersvorsorgebeiträge steuerlich berücksichtigt. Sie liefen nur häufig in Höchstbetragsgrenzen. Je nach persönlicher Konstellation konnte es aber durchaus sein, dass auch nach altem Recht 100% der Altersvorsorgebeiträge steuerlich abgezogen wurden.
2. Ein lebenslanger Freibetrag von (in deinem Fall) 7% kompensiert sehr wohl.
3. Auch nach neuen Recht fallen in einem Großteil der Fälle (keine weiteren Einkunftsquellen neben der Rente) keine bzw. nur sehr geringe Steuern an. Schlicht und ergreifend, weil das Einkommen auch bei 0% Freibetrag nach Berücksichtigung von Sonderausgaben usw. kaum den Grundfreibetrag überschreitet. Erst wenn später mal eine etwaige Hinterbliebenenrente auf Einzelveranlagung trifft, entstehen regelmäßig Steuern.


PS:
Mit deiner Vermutung zu meinem Alter liegst du falsch.
 

mannikr

Kennt sich aus
Liebes (vielelicht passt das am besten) @t.klebi
mir ging es nicht darum, wer seit wann irgendwelche Rente besteuern muss, sondern darum, dass sich ein Mensch wie du/sie, sich darüber scheinbar freuen dass Rentner ENDLICH mal dazu aufgefordert werden eine Steuererklärung zu machen.
 

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