Wie kann ich bei Trade Republic* eine gemeinsame Veranlagung im Freistellungsauftrag einstellen?
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Das setzt aber eigentlich voraus, dass auch das TR*-Konto selbst dann gemeinsam für die Eheleute bestehen müsste.Habe ich schon, vor ca 1 Woche.
Soll angeblich in Arbeit sein und wir bekommen Bescheid sobald es möglich ist.
Ist gibt halt doch noch 2-3 Leute die keine Steuererklärung machen, hab ich gehört
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Dann besteht sowieso eine Erklärungspflicht gem. §§ 25 EStG i.V.m. § 46 (2) EStG Umkehrschluss. Es gibt also gar kein Wahlrecht.Wenn z. B. Die privaten Umstände, wie auch die Beruflichen dazu führen, dass man jedes Jahr eine dreistellige Summe nachzahlen müsste.
Erst peu à peu werden die endlich mal zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.
Naja, ganz ehrlich, es ist schon traurig das die Rentner auf ihr eigenes geld Steuern bezahlen müssen, aber es gibt ja immer Menschen die scheinen das zu wollen
Sorry für die harten Worte, aber auch das ist nur Stammtischgeschwätz.hab mal in den Geschichtsbüchern gekramt wem wir die Doppelbesteuerung unserer speziell auch meiner zukünftigen Rente zu verdanken haben.
1. Auch vor 2004 wurden die Altersvorsorgebeiträge steuerlich berücksichtigt. Sie liefen nur häufig in Höchstbetragsgrenzen. Je nach persönlicher Konstellation konnte es aber durchaus sein, dass auch nach altem Recht 100% der Altersvorsorgebeiträge steuerlich abgezogen wurden.Wenn ich 2033 nach dann 49 Arbeitsjahren mit 65 hoffentlich die Altersrente beziehen kann muss ich 93% meiner Altersrente versteuern (abzgl Sozialversicherungsbeiträge). Ich kann nicht erkennen wo da die Doppelbesteuerung der Beiträge 1984-2004 kompensiert wird.
Also bitte Vorsicht mit irgendwelchen Behauptungen aus Zeiten in den du vielleicht noch gar nicht geboren warst.
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