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Erwerb und Behandlung von Bruchstücken

Micha El

War schon mal da
Hallo Zusammen,

ich erwerbe mittlels monatlichem Sparplan regelmäßig auch Bruchstücke von ETF-Anteilen. Da man diese bei einem Depotübertrag (wer weiß ob ich in 30 Jahren noch ein TR* Depot habe) nicht übertragen kann, würde mich interessieren, ob diese Bruchstücke sich bei reglemäßigem Erwerb wieder zu vollen, übertragbaren Anteilen "zusammenfügen".

Zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel:

01.09 2023: Kauf "ETF A" 0,6 Anteile für 88,00 EUR
01.10.2023 Kauf "ETF A" 0,6 Anteile für 90,00 EUR

Hätte ich in diesem Beispiel einen vollen (übertragbaren) ETF Anteil und 0,2 Anteile in Bruchstücken? Was wäre der steuerrechtliche Anschaffungswert dieses einen ETF Anteils?
Oder ist es vielmehr so, dass sich die Bruchstücke, die man kauft, einfach summieren und ich im Beispiel Bruchstücke im Wert von 1,2 Anteilen habe, die nicht übertragbar bleiben.

Viele Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @Micha El

Bruchstücke können nicht >1 werden, wenn wir bei deinem Beispiel bleiben, hast du in der Verwahrstelle 0,6 + 0,6 = 1,2 Anteile, d.h. 1 Anteil den du auch übertragen kannst und 0,2 Bruchstücke die du veräußern musst.
 

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