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Wo sehe ich die Dividendengutschrift bei thesaurierenden ETF bei TR?

Hoppelhase

War schon mal da
Hallo,
ich habe Ende April u.a. MSCI World ETF (ACC) gekauft.
Wo sehe ich in der TR*-App die Dividendengutschriften? Da sollte doch mittlerweile eine Ausschüttung erfolgt sein?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Hoppelhase,
WKN für den obigen ETF wäre gut, um eine konkrete Antwort für diesen zu geben.

Ansonsten siehst du im Profil die Historie aller deiner Vorgänge incl. der Dividendeneingänge.
Da Dividenden steuerpflichtig sind wird/muss von TR* eine Abrechnung erstellt werden.
In dieser erscheinen dann die entsprechenden Beträge wie Dividenden und auch ev. Steuern,
welche zum Zeitpunkt der Erstellung deinen eingereichten Freibetrag überschreiten.
Solange du unter deinem Freibetrag bist, wird dir nur die Dividende ausgewiesen.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Hoppelhase,
zu schnell geschossen. :oops:
Ich hab erst nach dem Post absenden verstanden, dass du ja nach einem thesaurierenden ETF gefragt hast.
Bei diesen ETFs bekommt du keine Dividenden-Abrechnung. Das geschieht innerhalb des ETFs beim jeweiligen Anbieter.
Du bekommst für diese je nach Haltedauer nur die Besteuerung der Vorabpauschale berechnet
(Besteuerung der Vorabpauschale nach § 18 InvStG)

Edit: ich hab jetzt mal nachgeschaut.
Für meinen im Jan20 begonnen Sparplan iShare Core MSCI EM IMI U.ETF
habe ich nach einem Jahr im Feb 21 die Besteuerung zur Vorabpauschale bekommen
Abrechnung_20210204_Vorabsteuer_ETF_Core MSCI EM IMI (Acc).jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

Hoppelhase

War schon mal da

danke. es ist der A0RPWH.
Leider verstehe ich nur Bahnhof. Heißt "das geschieht innerhalb des ETF", dass zum Auszahlungstag der Dividende mein Guthaben steigt ohne dass der Kurs steigt? Hab ich danach mehr Anteile oder mehr Wert pro Anteil?
Vielleicht wird es besser wenn ich mal die erste Abrechnung habe und vom Finanzamt den Einlauf, dass ich irgendwas nicht ordentlich angegeben hab.

LG
 

kleinanleger

Dauergast
Hallo Hoppelhase,

wie von Roliboli erklärt bekommst Du bei einem thesaurierendem ETF Fonds keine Dividende gutgeschrieben, die Dividenden werden von dem Fonds wieder angelegt und erhöhen somit den Kurs. Eine individuelle "Abrechnung" bekommst Du hier nicht.

Vielleicht hilft Dir hier der Artikel um das Thema besser zu verstehen, ich tue mich da auch etwas schwer mit


Zum Thema Besteuerung siehe dann im obigen Beitrag...

LG
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi Hoppelhase,

also 1. du brauchst in deinem Fall nichts unternehmen,
um irgendwas richtig anzugeben. Lediglich dein Freistellungsbetrag sollte bei TR* korrekt eingestellt sein.
TR ist mit Sitz bzw. Zulassung in Deutschland verpflichtet, die steuerliche Abrechnung(und zwar direkt mit dem FA) für dich durchzuführen.
Die Abrechnungen für den ETF sind auch erstmal informatorisch für dich.
Am Anfang des Folge-Jahres stellt TR automatisch eine Gesamt-Steuerbescheinigung für dich, die du dann dem FA zukommen lassen musst.
Dort sind auch die Gewinne/Verluste/Erträge als Summe aller Depotpositionen zusammengefasst aufgezählt.

2. Wie oben beschrieben, bei einem thesaurierenden ETF bekommst DU keine direkte Ausschüttung. Diese werden reinvestiert und der ETF steigt vom Kurs stärker als der vergleichbare ausschüttende ETF. Da hat dir Kleinanleger schon einen guten Link gegeben.

3. Wenn du tiefer in die Materie einsteigen willst(das ist hier leider auch nicht mit ein zwei Sätzen getan) empfehle ich auch noch diesen Link zu iShares:
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU ETFs & STEUERN
 

RobinHood

Kennt sich aus
Apropos Freistellungsauftrag: Als Single hat man 801€/Jahr frei. Wenn ich jetzt aber bei TR bin und parallel noch einen Bausparvertrag habe, der auch Zinsen abwirft, muss ich den Betrag dann splitten? Also zum Beispiel 500€ bei TR und 301€ im BSV?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi RobinHood,

ja,
kommt darauf an, wenn du den Freibetrag von 801 bei TR nicht ausschöpfst würde ich den Betrag auf jeden Fall splitten.
Schau dir dazu am besten den letzten Kontoauszug des Bausparvertrages an und nehme diesen Teil für die Bausparkasse.
Aber, wenn du schon einige Dividendentitel hast und ab und zu auch was mit Gewinn verkaufst,
dann solltest du den größten Teil bei TR belassen.
Achte auf jeden Fall darauf, dass der Gesamtbetrag des Freibetrages bei Aufteilung auf mehrere Geldinstitute dann nicht die 801€ übersteigt,
da alle Banken die eingereichten Freibeträge auch an das FA übermitteln! ;)
Man kann den Freibetrag bei jeder Bank später auch wieder anpassen bei Bedarf, allerdings nach unten nur, wenn im aktuellen Jahr dieser bei der jeweiligen Bank noch nicht verrechnet wurde.
Also wenn du den Freibetrag bei TR z.B. von 500€ auf 300€ senken möchtest, dann darfst du im aktuellen Jahr max. 300€ bei TR in Anspruch genommen haben.
 

kleinanleger

Dauergast
Hallo RobinHood,

in deinem Beispiel solltest Du dies tun - wenn Du also nur Kapitalerträge von Deiner Bausparkasse und von TR bekommst (also kein weiters Festgeld*, Sparbuch, VWL, Depot* o.ä. hast wo Kapitalerträge anfallen) solltest Du Deinen Freistellungsauftrag auf beide "Institute" splitten / aufteilen. Bei einem Bausparvertrag steht die Höhe der Zinsen ja fest - mtl. Sparrate oder Guthaben im Vertrag - somit weißt Du hier im Vorfeld wieviel Euro Zinsen gezahlt werden (schön für alle die einen alten BSV mit 2,5 % Guthabenzins ihr eigen nennen) und wie hoch somit Dein Freistellungsauftrag sein bei deiner Bausparkasse sein muss. Den Restbetrag kannst Du dann bei TR eintragen. Achte darauf das die Höhe der erteilten FSA nicht höher als 801 € für Singles ist...

Bei Google gibt es auch unzählige Einträge über das Thema - einfach mal nachlesen...

Viele Grüße aus dem Sherwood Forrest...;)
 

kleinanleger

Dauergast
...und so sieht das dann hier aus, wenn 3 Leute gleichzeitig auf ein Thema antworten :D

aber wenn alle 3 im Prinzip das gleiche schreiben hast Du die Gewissheit das es nicht allzu falsch sein kann...
 

RobinHood

Kennt sich aus

Ich danke euch.

Allerdings bekomme ich die 801€ nicht ausgeschöpft und dass wird wohl noch eine Zeitlang so bleiben. Ist es dann nicht unschädlich, wenn ich überall 801€ angebe, sofern ich in der Summe den Betrag nicht erreiche?
 

kleinanleger

Dauergast
Ich glaube überall 801 € anzugeben - auch wenn diese nicht ausgeschöpft werden - ist keine gute Idee.

Alle Finanzinstitute teilen dem BZSt (das ist das Bundeszentralamt für Steuern) - ich wusste bis eben nicht das es diese Behörde gibt (und wieder was gelernt...;)) -die Höhe des "..in Anspruch genommenen Freibetrages..." mit. Also weiß wohl das BZSt nicht ob Du bei 5 Instituten 801 € irgendwo eingetragen hast aber schon wieviel wo ausgeschöpft wird.

Besser in Behörden-Deutschland ist es wohl sich die Mühe machen (bei deinen o.a. 2 Instituten ist das auch kein Hexenwerk) die FSA's auf zu teilen , wer weiß zum einen wie die Kammeraden untereinander vernetzt sind und was für Kapitalerträge noch auf Dich zu kommen...also gleich von Anfang an auf der ordnungsgemäßen Seite sein...

IMG_1179.jpg ;)
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi RobinHood,

ich versteh den Sinn dahinter nicht überall 801€ eintragen zu lassen und selber aufzupassen, dass du nicht darüber kommst.
Die "Gefahr", dass dann irgendwann Gewinne über der Grenze eingefahren werden und diese dann automatisch ans FA übermittelt werden
ist das Risiko nicht wert! Du lieferst ja deine Steuerhinterziehung quasi schriftlich frei Haus. 🤣 🤣 🤣
 

RobinHood

Kennt sich aus
Ich sehe das ein wenig anders Roliboli. Da ich in absehbarer Zeit an die 801€ nicht ran kommen werde, ist die Tatsache, dass ich nicht gesplittet habe, eigentlich nur meiner Faulheit geschuldet. Aber wie kleinanleger schrieb, ist das Aufteilen bei mir nur eine Sache von Minuten. Werde das eben fix erledigen. Danke euch beiden!
 

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