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Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?

Bavilo

War schon mal da
Hallo,

Ich habe jetzt zum 2. mal bei TR* die Vorabpauschale bezahlt. Jedes mal etwas über 1000€. Das meiste hat mein Pauschbetrag aufgefangen, sodass ich jedes mal nur um die 100€ tatsächlich bezahlen musste.

Heute habe ich meine kompletten Anteile verkauft. Der erzielte Gewinn lag bei ca. 55.000€. Meine Steuerlast würde ja demnach wie folgt aussehen:
55.000 € x 0,7 x 0,26375 = 10154,375 €.

TR hat aber nur ca. 9600€ an Steuern abgeführt.

Jetzt frage ich mich jedoch was mit den beiden Vorabpauschalen ist. Wo wurden die jetzt verrechnet?

Danke!
 

EpicShares

Dauergast
Hallo @Bavilo

Ja, die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet. Allerdings ist es so - und hier liegt wohl das Missverständnis - dass die Vorabpauschale keine Steuer ist, sondern ein fiktiver Gewinn, auf den du Steuern bezahlen musst (sofern der Betrag nicht durch den FSA abgedeckt ist). Deshalb wird die Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf auch nicht auf die zu zahlende Steuer angerechnet, sondern auf den zu versteuernden Gewinn. Das heißt beim Verkauf wird vom tatsächlichen Gewinn der bereits vorab versteuerte Gewinn abgezogen, so dass du nur noch Steuern auf die Differenz bezahlen musst.

Wie alle Erträge aus einem (Aktien-)ETF gilt für die Vorabpauschale auch eine Teilfreistellung von 30%. Bei der von TR* ausgewiesenen Position "Steuerpflichtige Vorabpauschale" handelt es sich um den tatsächlich zu versteuernden Ertrag, sprich die 30% Teilfreistellung ist dort bereits abgezogen.

Mit den von dir gemachten Angaben ergibt sich folgende Berechnung:

Gewinn: 55.000 €
nach Teilfreistellung: 55.000 x 70% = 38.500 €
abzgl Vorabpauschale zu versteuern: 38.500 € - 2.000 € = 36.500 €
KESt: 36.500 € x 25% = 9.125 €
SolZ: 9.125 € x 5,5% = 502 €
Steuer gesamt: 9.627 €
 

west

Kennt sich aus

Mit den von dir gemachten Angaben ergibt sich folgende Berechnung:
und da sieht man mal wieder das Problem mit den minimal detaillierten Abrechnungen bei TR*. Die müssen einfach ausführlicher werden, dass jeder es direkt nachvollziehen kann und man nicht auf ein Forum zurückgreifen muss, dass es da vorrechnet wird.

Von der ING und auch Flatex habe ich letztes Jahr Abrechnungen gehabt, wo es aufgeführt war. (allerdings auch nicht so übersichtlich, wie Du es hier getan hast)
 

EpicShares

Dauergast
Ja, das stimmt. Bei den meisten Banken ist das deutlich besser nachvollziehbar, sowohl die Ermittlung der Vorabpauschale als auch die spätere Anrechnung beim Verkauf.

Zumindest wird auf den Abrechnungen zur Vorabpauschale die steuerliche Verrechnung dargestellt, so dass man direkt sieht wie sich der verbleibende FSA, die Verlusttöpfe und der Quellensteuertopf verändert haben. Das war letztes Jahr schon so, und ich verstehe nicht, warum TR das bis heute nicht auf allen Abrechnungen so transparent ausweist. Das würde viele Rückfragen überflüssig machen, wenn man auf einen Blick sehen würde, was da genau verrechnet wurde.
 

momem2

War schon mal da
Noch eine Verständnisfrage zu dem Beispiel:
Wenn ich die Rechnung von @EpicShares richtig verstehe, kann man die Vorabpauschale als Art Gewinn-Verrechnungstopf von TR verstehen.

Wo sehe ich in TR meine noch "verfügbare" Vorabpauschale?

Danke
 

EpicShares

Dauergast
Hallo @momem2

Ja, wenn du so willst. Allerdings ist das kein Topf von TR, sondern diese Information wird wie auch die Anschaffungskosten bei einem Depotübertrag* an den neuen Broker* übertragen. Und die Anrechnung erfolgt hier auch nur beim Verkauf des Wertpapiers, für das die Vorabpauschale versteuert wurde. Genau genommen sogar nur beim Verkauf von den Anteilen, für die die Vorabpauschale angefallen ist. Mal angenommen du hast 10 Anteile von ETF xy und du hast in der Vergangenheit für diesen ETF bereits 50 € Vorabpauschale versteuert. Wenn du jetzt 2 Anteile mit 200 € Gewinn verkaufst dann werden dir nicht die vollen 50 € auf den Gewinn angerechnet und auch nicht 2/10 davon, sondern exakt der Teil der Vorabpauschale, der in der Vergangenheit rechnerisch für genau diese beiden Anteile angefallen ist.

Einsehen kann man diese Werte aber nirgends. Auch bei anderen Brokern geht das meines Wissens nicht. Du musst dir also selbst eine Übersicht erstellen, wo du die jährlich anfallende Vorabpauschale für jedes Wertpapier einträgst und aufsummierst. Wichtig ist, wie oben schon erwähnt, dass man sich bewusst ist, welchen Wert man erfasst. Also ob es sich um die Vorabpauschale vor oder nach Teilfreistellung handelt. Bei manchen Brokern werden auf der Abrechnung beide Werte ausgewiesen, bei TR nur die Vorabpauschale nach Teilfreistellung (auch wenn das nicht explizit dabei steht). Manchmal macht es auch keinen Unterschied, weil es keine Teilfreistellung gibt bspw. bei Anleihen-ETFs oder Geldmarktfonds.

Kompliziert wird es aber wenn du Teilverkäufe tätigst, dann wird nach dem FIFO-Prinzip verkauft und die Vorabpauschale von genau diesen Anteilen angerechnet. Um da noch irgendetwas nachvollziehen zu können, müsste man dann exakt ermitteln für welche Anteile in welchem Jahr eine Vorabpauschale in welcher Höhe angefallen ist. Dazu kommt ja dann auch noch, dass im Jahr des Kaufs die Vorabpauschale nur anteilig anfällt. Also für Anteile die im März gekauft wurden nur 10/12 oder für Anteile die im September gekauft wurden nur 4/12 der eigentlichen Vorabpauschale. Man kann also nicht einfach die auf der Abrechnung ausgewiesene Vorabauschale gleichmäßig auf die vorhandenen Anteile vom 31.12. verteilen. Manche Broker weisen das auf der Abrechnung ganz detailliert aus, aber bei TR steht da immer nur die Vorabpauschale insgesamt für alle Anteile.
 

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