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Vorrechtszeichnung für Droneshield AU000000DRO2

Jetofo

War schon mal da
ich habe ein Schreiben von Trade Republic* erhalten zur Vorrechtszeichnung für die Aktie Droneshield. Ich habe mich dabei an alle Fristen gehalten, und dennoch hat man mir die Aktien nicht gewährt. Im Nachgang behauptet man seitens Trade Republic, dass nachträglich eine Länderrestriktionen eingeführt wurde, welche die Weisung für Aktienhändler aus Deutschland ausschließt. Diese Schreiben habe ich jedoch nie erhalten und ich habe das Gefühl, dass man seitens Trade Republic einen Fehler gemacht hat und man meine Weisung nicht bearbeitet hat. Dadurch entgehen mir nach jetzigem Aktienkurs circa 3000 €. Ich möchte jetzt in Erfahrung bringen, ob es andere Aktienbesitzer aus Deutschland gibt, denen diese Weisung gewährt wurde, um zu sehen, ob diese Länderrestriktionen wirklich eingeführt wurde. gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit um eine solche geänderte Restriktionen einsehen zu können?

p.s. In dem mir vorliegenden Dokument (von TR*) wird Deutschland explizit genannt, so dass ich extra für die Zeichnung andere Positionen aufgegeben habe um die vorrechtszeichnung wahrnehmen zu können.

Hier noch das Schreiben seitens TR
 

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Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @Jetofo, die Zeichnungsfrist war der 10.05.2024 ist der Termin wirklich gehalten worden?

Ob die Restriktionen eingeführt wurden, könntest du evtl. beim Unternehmen erfahren.
 

Jetofo

War schon mal da
Ja, die zeichnungsfrist war am 10.5. Trade Republic* hat eine eingangsrist für das ausgefüllte dokument zum 7.5. gesetzt.

die Übermittlung sollte per email erfolgen (siehe Dokument). Ich habe das Dokument am 6.5. eingereicht.

Ich habe dazu einen Fall bei TR* aufgemacht und sie sagen, es hätte eine Änderung der Länderrestriction gegeben und nur noch Austrslien und Neuseeland seien berechtigt vom Recht der Zeichnung gebrauch zu machen. Sie behaupten man hätte mir das per email auch mitgeteilt. Ich habe aber den kompletten Verlauf und eine solche email ging bei mir nie ein.

sie können mir auch diese besagte email nicht weiterleiten und haben mir in ihrer Antwort quasi nur den Text aus der angeblichen email geschickt.

Ich bin mir sicher, dass so eine email nie zu mir verschickt wurde und dies der Grund ist warum sie mir die email auch nicht weiterleiten können. Anfangs haben sie auch noch gesagt, die Frist sei abgelaufen gewesen, sprich da war der Grund der Zeichnung noch ein anderer. Doch das kann ich ja wiederlegen und nun sei es die Länderrestriction, weshalb ich auch versuche in Erfahrung zu bringen ob es die wirklich gab.

Für mich ist das ganze schon sehr bitter, weil mir so innerhalb von drei Wochen mehr als +100 Prozent (etwas mehr als 3000€) entgangen sind. Nur leider kann ich nirgendwo Infos darüber finden, was ich tun kann bzw wo ich zumindest in Erfahrung bringen könnte ob es eine Änderung der länderrestriction gab. Kann mir das nicht vorstellen, denn der Grund für das Vorrecht ist ja, dass die Anteile der aktuellen aktienbesitzer durch die kapitalerhöhung (es wurden neue Aktien im Wert von mehreren mio Euro in Umlauf gebracht) nicht verwässert werden. Warum sollten hier bestimmte Länder davon ausgeschlossen werden?
 

Joab

Kennt sich aus

Spannender Fall, ich war (leider) nicht betroffen. Der Brief den du bekommen hast war wohl eine 1:1-Übersetzung des englischen Originals, das ich hier https://yourir.info/resources/3308b...se_Plan_Letter_to_Shareholders.pdf?download=1 gefunden habe.
Ich habe nicht alle Veröffentlichungen gelesen und auch nicht alles verstanden was ich las, aber einen Hinweis auf eine nachträgliche Länderbeschränkung fand ich nicht.
Es wirkt auf jeden Fall als ob ein bisschen Aufwand hinter dem Zeichnen steckt und ehrlich gesagt traue ich sowas TR* nicht zu. Hast du denn die Extragebühr für Weisungen bezahlen müssen (25€?) ?
 

Jetofo

War schon mal da
Hier der Sinneswandel in ihrer Begründung und die neuste angebliche Begründung der Nichtzeichnung. Jedoch nur wiedergegeben anstelle mir die angeblich versandte email weiterzuleiten.

in jedem Fall habe ich nun einen Fall bei der BaFin aufgemacht, die wohl auch als Schlichtungsstelle fungiert.

dennoch wäre es gut zu wissen, ob jemand anderes aus Deutschland Gebrauch von der Zeichnung machen konnte bzw. Ob es tatsächlich eine Änderung der länderrestriktion gab und es einfach nur versäumt wurde mich darüber zu informieren.

Jetzt hab ich’s doch gefunden:
https://yourir.info/resources/3308b...y_Closure_Due_To_Excess_Demand.pdf?download=1

Wenn ich’s richtig verstehe, endete die Zeichnungsfrist wegen großer Nachfrage schon am 3.5.
TR kann einfach nicht ordentlich kommunizieren.
Mh, das sieht dann tatsächlich doof für mich aus. Das ist echt bitter…
 

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