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Versteuerung Guthabenzinsen Monat Dezember

Dominik

War schon mal da
Vielleicht eine recht dumme Frage: Werden die monatliche Guthabenzinsen für Dezember steuerlich zu 2024 oder 2025 gerechnet? Ich vermute mal zu 2025, da sie ja erst am ersten gutgeschrieben werden.

Danke im Voraus
 

EpicShares

Stammuser
Hallo @Dominik

eigentlich sind die Zinsen für Dezember steuerlich dem Jahr 2024 zuzurechnen, auch wenn sie erst Anfang Januar 2025 ausbezahlt werden. Die Steuerabteilung bei TR* scheint das aber nicht zu wissen :unsure: Vielleicht wissen sie es dieses Jahr besser, ich glaube aber eher dass man wieder denselben Aufwand betreiben wird wie im letzten Jahr. Da wurde die Zinszahlung vorgezogen und ein Großteil der Dezember-Zinsen noch im Dezember ausbezahlt und der Rest wurde dann zusammen mit den Zinsen für Januar im Februar ausbezahlt.

Ich hatte das hier auch schonmal beantwortet:

 
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MF.LDividenden

Kennt sich aus

Moin, die Zinszahlung für den Dezember ist noch für den 31.12 als Zahltag geplant und würden somit noch in 2024 steuerlich berücksichtigt werden.
 

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Dominik

War schon mal da
Laut Anzeige wurde mit der Zinszahlung komplett der Freistellungsauftrag für das neue Jahr 2025 belastet.
Das ist jetzt verdammt ärgerlich, da ich den letzten nun nicht richtig ausgenutzt habe. :(

Ich habe vor wenigen Wochen ein C24* Girokonto eröffnet, weil TR* mit der Girokontofunktion ja nicht voran kommt. Darauf gibt es auch noch - wenn auch geringer als bei TR - Zinsen und die haben korrekt den Buchungstag der Zinsen auf 31.12.2024 gelegt. Also ich weiß langsam nicht mehr, was ich von TR noch halten soll. Lohnt es sich bei TR zu beschweren? Können die das ggf. noch umbuchen?
 
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t.klebi

Dauergast
Laut Anzeige wurde mit der Zinszahlung komplett der Freistellungsauftrag für das neue Jahr 2025 belastet.
Das ist jetzt verdammt ärgerlich, ...
Nein, das ist vollkommen normal. Es gilt bei den Kapitaleinkünften das Zuflussprinzip.
Wie in allen Vormonaten auch, wurden die monatlichen Zinsen am Ersten des Folgemonats, für den Dez 2024 mithin also im Januar 2025, gutgeschrieben.
 

MF.LDividenden

Kennt sich aus
Sogar der Screenshot vom 1.Dez direkt über den Beitrag hat genau das Gegenteil prognostiziert!
Und genau das Gegenteil ist auch bei mir passiert. :cry: Die Zinszahlung wurde, entgegen der Ankündigung, am 01.01.2025 gutgeschrieben und meine FSA gegengerechnet. Auch scheint TR* das Problem der Darstellung der einzelnen Werte in den Verlustverrechnungstöpfen noch nicht behoben zu haben. Ich verfüge Stand 02.01.2025 bereits wieder, oder noch, über einen verrechenbaren Quellsteuerbetrag von 804,72 €. Dieser Verrechnungstopf ist zum Jahresbeginn auf Null zu setzen. Okay, scheint ein Darstellungsproblem zu sein, da mir die Zinszahlung vom FSA abgezogen wurde und nicht von meinem "bestehenden" VT Quellensteuer. ;)
 

t.klebi

Dauergast
Da wurde das Gegenteil behauptet. Insofern ist es nicht "vollkommen normal",
Zinsen fließen mit Fälligkeit zu, d. h. wenn der Stpfl. wirtschaftlich über sie verfügen kann.

Der monatliche Zins wird aber immer mit Ablauf (!) des jeweiligen Monats fällig. Da du am 31.12.24 noch nicht über die Zinsen für den Dezember verfügen konntest, ist der steuerliche Zufluss im Kalenderjahr 2025 korrekt.

Im Dez 2023 hatte TR den Zinslauf des Monats Dezember verkürzt und die Fälligkeit bereits drei (?) Tage eher gelegt. Die tatsächliche Gutschrift erfolgte ebenfalls bereits in 2023. Damit lag der damalige steuerliche Zufluss unzweifelhaft im Kalenderjahr 2023.
 

Dominik

War schon mal da
Bei der C24* wurden meine Zinsen am 31.12.2024 verbucht und auch der FSA von 2024 belastet. Nur TR fällt hier offenbar aus der Reihe.

Und genau das Gegenteil ist auch bei mir passiert. :cry: Die Zinszahlung wurde, entgegen der Ankündigung, am 01.01.2025 gutgeschrieben und meine FSA gegengerechnet.

Ich habe TR kontaktiert mit der bitte um Umbuchung. Leider habe ich aber dummerweise keinen Screenshot gemacht wie Du, weil ich die Absweichung davon absolut nicht erwartet habe :(
 

EpicShares

Stammuser
Steuerrechtlich gilt zwar das Zuflussprinzip, aber es gibt mit der sogenannten 10-Tage-Regelung eine Ausnahme rund um den Jahreswechsel. Wenn es sich um regelmäßige Zinszahlungen handelt, die in den ersten Januartagen zugeflossen sind aber wirtschaftlich zum alten Jahr gehören, dann sind diese steuerlich auch noch dem alten Jahr zuzurechnen. Dasselbe würde umgekehrt bspw. auch für eine Mietzahlung für den Monat Januar gelten, die bereits am 30.12. geleistet wurde.

Die meisten Banken buchen die Zinsen noch im alten Jahr und valutieren zum 31.12. damit stellt sich diese Frage dann gar nicht. Allerdings ist es in der Regel auch so, dass auf den Tagesgeldkonten keine Echtzeitüberweisungen möglich sind. Somit kann sich der Kontostand nach Buchungsschluss am letzten Bankarbeitstag bis zum Jahreswechsel nicht mehr verändern. Die Banken konnten daher bereits am Abend des 30.12. (letztes Jahr sogar schon am 29.12.) die Zinsen für den gesamten Dezember ermitteln, obwohl dieser noch gar nicht zu Ende war. Bei TR sind Echtzeitüberweisungen möglich, deshalb können sie die Zinsen erst ermitteln, wenn der Abschlusssaldo vom 31.12. feststeht. Wenn TR die in Deutschland meist übliche Zinsmethode 30/360 verwenden würde, dann wäre der Kontostand vom 31. auch gar nicht relevant, aber TR verwendet act/365 und damit fließt der Kontostand vom 31.12. in die Berechnung mit ein.

Damit ist zumindest nachvollziehbar, warum TR die Zinsen grundsätzlich erst am 1. des Folgemonats ermitteln kann. Außer man macht es so wie im letzten Jahr und zahlt die Zinsen für die ersten 28 Tage schon im Dezember aus und die Zinsen für die restlichen 3 Tage dann zusammen mit den Januar-Zinsen. Warum man diesen Aufwand betrieben hat, hat sich mir damals schon nicht erschlossen und dieses Jahr hat man dann offensichtlich auch darauf verzichtet. Warum TR hier aber von der 10-Tage-Regelung abweicht und die Zinsen auf den FSA des Folgejahres anrechnet, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Letztendlich hat TR entschieden das ganze so zu handhaben und die Zinsen steuerlich dem neuen Jahr zuzurechnen, und da ist dann auch jede weitere Diskussion mit dem Kundenservice zwecklos. Und schon gar nicht wird TR individuell auf Kundenwunsch die Zinsen wahlweise dem Jahr 2024 oder 2025 zurechnen, wie es dem jeweiligen Kunden gerade am besten passt. Am Ende ist es doch auch so, wenn jemand seinen FSA bis zu 31.12. nicht aufgebraucht hat, dann wird er das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im nächsten Jahr nicht schaffen, dazu kommt ja auch noch das sinkende Zinsniveau. Von daher ist es doch eigentlich vollkommen egal, ob die Dezember-Zinsen jetzt mit dem FSA für 2024 oder 2025 verrechnet wurden.
 

Dominik

War schon mal da
Am Ende ist es doch auch so, wenn jemand seinen FSA bis zu 31.12. nicht aufgebraucht hat, dann wird er das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im nächsten Jahr nicht schaffen,

Doch, ich habe deshalb extra Aktien mit Verlust verkauft, und deshalb noch ~250EUR vom FSA übrig gelassen, um die Dezember-Zinsen nicht versteuern zu müssen. Jetzt habe ich 250EUR Zinsen im Januar bekommen und damit schon 1/4 meines FSA für 2025 verbraucht in der Steuerübersicht. :(
Ich finde es total unseriös von TR, dass man nicht vorher weiß, wie da verfahren wird. Ich werde mein Cash da nun abziehen und vermutlich in einen Geldmarkt ETF bei einem seriöseren Brokers investieren.
 

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