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Verluste machen Freistellungsauftrag wieder frei

jonaskibo

War schon mal da
Hallo zusammen,

Folgendes:

Ich habe im Laufe des Jahres meinen Freistellungsauftrag von 1000€ ausgeschöpft.
Jetzt habe ich letzte Woche meine schlecht laufende Aktienposition mit 1100€ Verlust verkauft mit dem Hintergedanken, dass ich diese 1100€ Minus in die Folgejahre mitnehmen kann, um sie mit meinen künftigen Gewinnen auszugleichen.

Heute morgen habe ich festgestellt, dass mein Verlusttopf allerdings nicht mehr 1100€ beträgt, wie direkt nach dem Verkauf, sondern nur noch 100€ und der Freistellungsauftrag hat wieder die volle Höhe von 1000€.
Das Ding ist, der Freistellungsauftrag wird ja eh in 2 Wochen wieder auf die volle Höhe eigentlich gesetzt.

Heißt das, ich habe diese 1100€ Verlust-Aktie umsonst verkauft und kann mir diese Verluste nur noch in diesem Jahr zugutekommen lassen, indem ich einen Gewinn von 1100€ irgendwo realisiere? Dann hätte ich im Nachhinein lieber 2 Wochen warten sollen bis Neujahr, um die Verluste zu realisieren...
 
Ja, das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen. Du musst jetzt auch erstmal 100 € Gewinn realisieren und den Verrechnungstopf wieder auf 0 zu bringen, erst dann wird der FSA zukünftig wieder verwendet. Ausnahme natürlich bei sonstigen Gewinnen (Zinsen, Dividenden, ETF-Verkäufe, ...), diese lassen sich nicht mit Aktienverlusten verrechnen und dann würde dein FSA in Anspruch genommen obwohl sich noch ein Verlust im Verlusttopf Aktien befindet.

Das ist jetzt blöd gelaufen. Ehrlich gesagt verstehe ich aber nicht ganz was du damit bezwecken wolltest. Du hättest den Verlust ja auch ins nächste Jahr mitnehmen können ohne zu verkaufen. Der Verlust entsteht ja nicht durch die Wertentwicklung in einem bestimmten Kalenderjahr, sondern erst in dem Moment wo du verkaufst sprich den Verlust realisierst.
 
Mein Gedankengang war jetzt im Nachhinein anscheinend dumm.
Ich dachte mir, ich verkaufe die jetzt mit Verlust, damit die im Verlusttopf landen und FALLS ich dieses Jahr dann noch Gewinne von 1100€ erziele, diese direkt damit verrechnen kann, ohne steuerliche Abzüge.
Falls ich halt keine Gewinne in Höhe von 1100€ erziele dieses Jahr, habe ich den Freibetrag quasi versemmelt für dieses Jahr.

Ich bin nicht von ausgegangen, dass der FSA einfach "resettet" werden kann durch Verluste, wenn er einmal aufgebraucht worden ist.
 

Ja, aber du hättest die Verluste ja auch noch realisieren können, nachdem du tatsächlich Gewinne in Höhe von 1100 € hattest. Die Reihenfolge von Gewinnen und Verlusten ist vollkommen egal. Wenn du erst Gewinne und anschließend Verluste machst, dann bekommst du zu viel bezahlte Steuern automatisch wieder zurückerstattet.
 
Ich hatte das schon mal irgendwo geschrieben, aber hier nochmal die Reihenfolge, in der die Verrechnung erfolgt. Die Verrechnung erfolgt aber immer nur im selben Kalenderjahr, zum 01.01. wird alles wieder auf 0 gestellt. Außer die Verlusttöpfe natürlich, die werden ins nächste Jahr übertragen. Und es gilt natürlich die allgemeine Regel, dass Aktienverlust nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können. Sonstige Verluste können grundsätzlich mit allen Gewinnen verrechnet werden.

Bei Gewinnen gilt folgende Reihenfolge:
1. Verrechnung mit Verlusttopf
2. Inanspruchnahme Freistellungsauftrag
3. Versteuerung der Erträge unter Anrechnung von Quellensteuer (kein Steuerabzug)
4. Versteuerung der Erträge mit Steuerabzug

Bei Verlusten dann die umgekehrte Reihenfolge:
1. Verrechnung mit bereits versteuerten Erträgen, bezahlte Steuern werden zurückerstattet
2. Verrechnung mit bereits versteuerten Erträgen, angrerechnete Quellensteuer wird wieder in den Quellensteuertopf eingestellt
3. Inanspruchnahme des Freistellungsauftrags wird rückgängig gemacht
4. Einstellung des verbleibenden Betrags in den jeweiligen Verlusttopf
 
Vielen Dank für deine Infos! Dann habe ich daraus gelernt fürs nächste Mal.

Eine Frage diesbezüglich: Wenn ich den Freistellungsauftrag jetzt nachträglich auf "0€" setze, würden dann die aktuellen 1000€ aus dem FSA zum Verlusttopf übertragen werden, weil die kommen ja aus meinem Verlust-Verkauf!?
 
Nein, das ändert nichts. Die 1000 € Verlust wurden mit deinen 1000 € Gewinnen verrechnet, die dadurch steuerfrei geblieben sind. Das wäre genau dasselbe Ergebnis wenn du TR* gar keinen FSA erteilt hättest. In diesem Fall hättest du aber erstmal Steuern auf die 1000 € bezahlt, und diese Steuern dann mit dem Verlust jetzt wieder komplett zurückerstattet bekommen.

Falls du dieses Jahr noch bei einer anderen Bank Erträge hattest, auf die du Steuern zahlen musstest, dann könntest du den FSA bei TR reduzieren und den entsprechenden FSA dafür bei der anderen Bank einreichen. Dann würdest du dort rückwirkend die abgezogenen Steuern zurückerhalten. Ansonsten geht so etwas natürlich auch noch im Nachgang über die Steuererklärung.
 

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