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Trade Republic und die Steuererklärung

GamesPaddy

War schon mal da
Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier, deswegen wollte ich fragen ob ich Trade Trade Republic* bei der Steuererklärung angeben muss. Ich handele ausschließlich mit ETFs und Aktien, also keine Crypto Währungen, die ja meines Wissens nach nicht mit der Abgeltungssteuer besteuert werden. Ich habe bereits ein Freibetrag hinterlegt, allerdings habe ich den bereits aufgebraucht (NVIDIA sei dank 😅). Die anteiligen Steuern wurden dabei auch abgezogen. Kann man Trade Republic bei der Steuererklärung also ignorieren oder muss man auf die Jahressteuerbescheinigung warten?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hi @GamesPaddy,

ich kenne natürlich nicht deine persönlichen steuerlichen Verhältnisse,
aber wenn schon schreibst das du eine Steuererklärung abgibst,
und TR* auch bereits für dich KapSt abgeführt hat,
dann bekommt dein FA automatisch eine Benachrichtigung
das heißt, ich würde die Jahressteuerbescheinigung auf jeden Fall mit einreichen!
 

GamesPaddy

War schon mal da
Ich bin nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, aber gebe trotzdem jedes Jahr meine Werbungskosten an

Welchen Sinn hat es denn zusätzlich die abgeführten Steuern in die Steuererklärung mit aufzuführen? Falls man den Freibetrag nicht genutzt hat oder der Broker* im Ausland sitzt, dann verstehe ich es ja, aber ist Trade Republic* nicht dazu verpflichtet die Steuern einzubehalten? Ich bin kein Profi auf dem Gebiet, deswegen verlasse ich mich auf deren Berechnung
 

EpicShares

Stammuser

Hallo @GamesPaddy

In der Regel ist es nicht notwendig die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Es kommt aber wie immer auf die persönliche Situation an (im Zweifel einen Steuerberater konsultieren). Vom Prinzip her berechnen die Banken/Broker* die Steuer für dich und führen diese dann auch direkt an das Finanzamt ab. Das Thema ist damit für dich erledigt, deshalb auch Abgeltungssteuer.

Unter bestimmten Bedingungen musst du aber trotzdem eine Steuererklärung abgegeben bzw. die Anlage KAP ausfüllen. Zum Beispiel wenn du Kapitalerträge im Ausland hast, für die noch keine Steuern abgeführt wurden. Oder auch dann wenn zwar Kapitalertragsteuer abgeführt wurde aber keine Kirchensteuer, weil die Bank nicht wusste dass du kirchensteuerpflichtig bist.

Manchmal kann es auch Sinn machen, die Anlage KAP freiwillig auszufüllen. Nämlich dann wenn du dadurch Steuern erstattet bekommst. Zum Beispiel weil
- kein Freistellungsauftrag erteilt oder dieser ungünstig verteilt wurde
- Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen werden sollen
- Quellensteuer angerechnet werden soll

Grundsätzlich besteht hier auch immer die Möglichkeit eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt zu beantragen. Das FA prüft dann, ob es für dich günstiger ist die Kapitalerträge zusammen mit deinem sonstigen Einkommen zu versteuern statt dafür pauschal 25% Steuern zu bezahlen. Das ist aber nur dann relevant wenn man sehr wenig verdient (z.B als Rentner) so dass der persönliche (Grenz-)Steuersatz unter 25% liegt.

Solltest du die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen, dann müssen dort alle Kapitalerträge angegeben werden. Du brauchst dafür also die Jahressteuerbescheinigung von allen Banken, bei denen du Kunde bist.
 

Jorgenson

War schon mal da
Solltest du die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen, dann müssen dort alle Kapitalerträge angegeben werden. Du brauchst dafür also die Jahressteuerbescheinigung von allen Banken, bei denen du Kunde bist.
Das stimmt so nicht ganz.
Meine Steuersoftware reicht z.B. von den eingegebenen regulären Jahessteuerbescheinigungen deutscher Banken nur die ein, die steuerlich relevant sind. Alle anderen werden ignoriert.
Nur Kapitalerträge (typisch: ausländischer Banken) für die keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde müssen angegeben werden. Für die hast du aber auch keine "Jahressteuerbescheinigung" sondern irgend ein Format eben der jeweiligen Bank. Diese Banken melden deine Erträge in der Regel auch an das Deutsche Finanzamt (CRS).
 

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