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Steuerfreibetrag 9.984 Euro und FSA 801 Euro?

Isko

War schon mal da
Kann man bei TR* beides anwenden? Falls ja, wie genau sieht das aus. Es interessiert mich einfach nur, ich möchte es gerne verstehen.

Wenn man den Steuerfreibetrag von 9.984 Euro mit seinem eigenen Geschäft verbraucht, betrifft das dann auch den FSA von 801 und man hat keinen Anspruch mehr darauf?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hallo @Isko,
hier vermischst du etwas.
Bei TR* kannst du mit dem FSA (801€) deinen Freibetrag für Kapitalerträge direkt ausnutzen und eintragen.

Kapitalerträge zählen wiederum zum Einkommen (über 801€) und sind auch deinen anderen Einnahmen zuzurechnen.
Wenn die Gesamtheit deines Einkommens/Einnahmen abzüglich möglicher z.B. Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen unter den genannten Grundfreibetrag 9984€ in 2022 bleibst,
brauchst du dafür keine Steuern zu zahlen bzw. wenn du darüber liegst, nur für den Teil darüber.
Das kannst du aber nur über die Steuererklärung machen,
wenn du Kaperträge über 801€ hast, bist du auch verpflichtet eine zu machen.
ich hoffe ich konnte einigermaßen verständlich helfen.
 

Isko

War schon mal da
Ich habe es teilweise verstanden, danke für deine Mühe.

Heißt das, dass ich über die Steuererklärung wieder Geld zurückbekomme, wenn TR* den Gewinn ab 801 Euro vorab versteuert. Wenn dann später rauskommt das ich in dem Jahr nicht den Steuerfreibetrag überschritten haben sollte, kann ich also Geld zurück bekommen. Ist so korrekt?
 

Roliboli

Forenmaskottchen
genau,
das erfolgt mit einer Steuererklärung, dort wird dein zu versteuerndes Einkommen mit deinen Angaben durch das FA geprüft
und du bekommst einen Steuerbescheid,
in dem deine Steuerschuld festgesetzt ist,
und entweder bekommst du dann was wieder oder musst was nachzahlen... So läuft dann das jedes Jahr;)
 

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