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Steuerbetrug oder ein simpler Trick

mannikr

Kennt sich aus
Hi,
ist das eigentlich schon Betrug / Steuerhinterziehung oder einfach ein simpler "legaler" Trick.
Konnte diesbezüglich im Netz noch nichts dazu finden.

Wichtig ist doch beim Freistellungsauftrag, das er am Jahresende max 1000 € für Singles beträgt.
Ich kann ihn ja jederzeit erhöhen oder senken und die Bank etc passt dann meine Steuern nach oben oder unten im laufenden Jahr an.

Was ist denn, wenn ich bei 2 Banken je einen für 1000 € eingereicht habe und zufällig ;) Anfang Dezember merke, dass ich einen davon ja auf Null stellen muss.
Klar, dann muss ich die erhalten Zinsen etc zurückzahlen weil es an meinen neuen bestehenden angepasst wird.
Aber ich habe ja für das aktuelle Jahr mit dem Geld arbeiten können. bekomme sozusagen einen kostenlosen kredit für knapp ein Jahr.
 

kleinanleger

Dauergast
Moin - ich denke (weil ich keine Ahnung hab) das man hier schon eher auf der „illegalen“ Seite steht. Du versicherst ja im FSA das der Betrag nicht höher als x ist (auch in Summe mit bei anderen Institutionen abgegebenen FSA). Also jetzt 2 zu je 1000 € abzugeben ist da wohl schon auffällig…:ROFLMAO:
Bin aber gespannt was die anderen dazu sagen…
 

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Roliboli

Forenmaskottchen
@mannikr
Hinweis: Absenken des Freistellungsauftrages im laufenden Jahr geht nicht mehr auf 0€, wenn du schon einen Anteil davon in Anspruch genommen hast. Das heißt, Absenken des FSA ist immer nur bis zu der in Anspruch genommenen Summe/Höhe möglich.
Bei Änderung des FSA wurde früher automatisch auch eine Meldung abgegeben. Jetzt ist dem glaube nicht mehr so.
Wenn du also 2x 1000€ einstellst, wird dies erstmal nicht registriert.;)
Wenn du den Freibetrag überschreitest,(kannst ja rückwirkend nicht mehr rückgängig machen) wird dies dann mit der Meldung über abgeführte Kapitalerträge dann beim FA sichtbar und entweder, die schicken gleich das SEK:ROFLMAO:
oder du wirst bei der Steuererklärung mit einer Nachzahlung der Steuern + Zinsen belangt.
Da das zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sollte noch ein Bußgeld fällig werden.

zusätzliche Quelle:

dort steht geschrieben:
Kreditinstitute und andere Stellen, die nach § 44 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach § 7 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) zum Steuerabzug verpflichtet sind, müssen dem BZSt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres eine Meldung über die tatsächlichen freigestellten Kapitalerträge aufgrund eines FSA oder einer NVB übermitteln.

Weiterhin steht dort:
Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.
 

mannikr

Kennt sich aus
OK, wie gesagt es war einfach mal ein Gedankenspiel, weil ich vor ca 3-4 Jahren im laufenden Jahr meine FSA geändert habe und ich beim einen Anbieter Gutschriften bekam und beim anderen nachzahlen durfte.

Danke
 

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