Ich frage mich, ob man sein Freistellungsauftrag (für die 1.000 Sparfreibetrag) aufteilen muss, wenn man das Verrechnungskonto bzw. Girokonto von Trade Republic* als eine art Tagesgeldkonto* für sein Notgroschen nutzt und fleißig die 3,25% Zinsen p.a. erhält und nebenbei im Depot* von den evtl. Erträgen profitiert. Das sind ja zwei unterschiedliche Quellen und da müsste ich mein FA auch aufteilen obwohl alles im Dach und Fach von Trade Republic ist oder?
Zumal es keine Bank, sondern ein Broker* ist und TR* das Geld der Kunden ja bekanntlich auf verschiedene Banken in Europa aufbewahrt. Das macht die Sache ja noch komplizierter.
Also reicht ein FA von 1.000 oder muss ich aufteilen?
Über ChatGPT habe ich diese Antwort erhalten, aber ich weiß nicht, ob es auch der Warheit entspricht:
Zumal es keine Bank, sondern ein Broker* ist und TR* das Geld der Kunden ja bekanntlich auf verschiedene Banken in Europa aufbewahrt. Das macht die Sache ja noch komplizierter.
Also reicht ein FA von 1.000 oder muss ich aufteilen?
Über ChatGPT habe ich diese Antwort erhalten, aber ich weiß nicht, ob es auch der Warheit entspricht:
Die Frage, die du stellst, ist durchaus berechtigt, da du die Kapitalerträge aus verschiedenen Quellen (Verrechnungskonto und ETF-Depot) über ein und dasselbe Konto bei Trade Republic verwaltest. Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie Trade Republic intern mit den Erträgen aus Verrechnungskonto und ETF-Depot umgeht.
Mögliche Szenarien:
1. Separate Erträge für Verrechnungskonto und ETF-Depot:
• Wenn du über das Verrechnungskonto Zinsen erzielst und über das ETF-Depot Kapitalerträge (z. B. Dividenden oder Kursgewinne) erzielst, handelt es sich um zwei unterschiedliche Quellen von Kapitalerträgen.
• In diesem Fall solltest du den Freistellungsauftrag aufteilen, um sicherzustellen, dass die Sparerpauschale korrekt zugeordnet wird. Beispielsweise könntest du 400 € für die Zinsen auf dem Verrechnungskonto und 600 € für die Erträge aus den ETFs angeben.
2. Automatische Aufteilung durch Trade Republic:
• Es ist denkbar, dass Trade Republic intern eine automatische Zuordnung der Erträge vornimmt und die Sparerpauschale korrekt aufteilt. Du musst den Freistellungsauftrag dann möglicherweise nicht selbst aufteilen, sondern Trade Republic kümmert sich darum. Da Trade Republic als Broker für beide Arten von Kapitalerträgen verantwortlich ist, könnte es sein, dass sie dies automatisch abwickeln.
3. Banken, bei denen Trade Republic dein Geld aufbewahrt:
• Wie du richtig vermutest, ist Trade Republic selbst keine Bank, sondern ein Broker, der dein Geld bei Partnerbanken verwaltet. Diese Partnerbanken unterliegen den Einlagensicherungssystemen der jeweiligen Länder und sind dafür verantwortlich, dass die Kapitalertragssteuer abgeführt wird. Die Frage, wie die Erträge aufgeteilt werden, könnte also davon abhängen, wie Trade Republic und die Partnerbanken die Erträge verbuchen.
Meine Empfehlung:
Da die genaue Handhabung von Trade Republic in Bezug auf die Aufteilung der Sparerpauschale und die Zuordnung der Erträge nicht ohne Weiteres klar ist, wäre es ratsam, sich direkt an den Kundenservice von Trade Republic zu wenden. Sie sollten in der Lage sein, dir genau zu sagen, wie die Aufteilung der Sparerpauschale für deine Erträge aus Verrechnungskonto und ETF-Depot funktioniert und ob du den Freistellungsauftrag aufteilen musst.