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Kapitalertragssteuer berechnen

TeamLenzner

War schon mal da
Guten Abend ihr lieben Trader,
Da man mir bei meiner letzten (ersten) Frage so super helfen konnte, versuche ich mein Glück direkt noch einmal...

Wird die Kapitalertragssteuer auch auf die Gebühren gerechnet?
Mir wurde gesagt ja, da ich einen Freistellungsauftrag habe, kann ich es nicht rausrechnen, da ich noch nicht drüber bin...

Beispiel:
Ich kaufe eine Aktie für 5€ (+1€ Gebühr) und verkaufe sie für 10(-1€ Gebühr)
Zahle ich jetzt auf die 3€ die Kapitalertragsssteuer oder auf die 5€?

Hat das mal jemand erörtert und kann das auf Anhieb beantworten.

Wünsche euch allen ein schönes Wochenende
LG Corinna
 

Waldsterben

Dauergast
Hallo @TeamLenzner,

Wenn es richtig berrechnet wird, dann ist der Gewinn = Verkauf - Kosten - (Einkauf + Kosten) daraus wird dann 25% KapSt. und Soli berechnet. d.h. bei deinem Beispiel ist der Gewinn dann 3€ Ganz klasische GuV Rechnung. Bei Gewinn siehst du ein Abschmelzen des Freistellers in Höhe des Gewinns in deinem Beispiel wird der Freisteller von 1000 auf 997 reduziert und den Soli musst du auch noch reinrechnen. Bei Verlust wandert die negative KapSt. in den Verlusttopf (auch bei vorhandenen Freisteller) und wird mit dem nächsten Gewinn gegengerechnet bevor der Freisteller angeschaut wird.

TR* macht es hier richtig im Gegensatz zu SC*, hier werden die Kosten nicht eingerechnet, die muss man sich über die Steuererklärung zurückholen, was für mich einer der Killer für SC war/ist.
 

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