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Insolvente Unternehmen Verlustverrechnung

Axxl

War schon mal da
Hallo Zusammen,

weiß vielleicht jemand von euch wie das bei TR* mit insolventen Unternehmen aussieht, wenn man nicht rechtzeitig verkaufen könnte und die Aktien nicht mehr handelbar sind? Werden die irgendwann automatisch ausgebucht und der Verlustverrechnungstopf aufgefüllt?
Ich habe von Leuten gehört bei denen solche Aktien seit Jahren im Depot* sind und der Verlust nicht realisiert werden konnte...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Gruß
Alex
 

Waldsterben

Forenmaskottchen
Hallo @Axxl,
interessante Frage, hatte ich zum Glück so noch nicht bei TR*, aber vielleicht wissen wir bald mehr mit unseren Gazprom ADR's, da dürfte der Ernstfall bald eintreten, vermutlich im August.
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Ja, würde mich auch mal interessieren
Ich musste das auch schon leider am eigenen Leib erfahren, dass eine Ausbuchung steuerneutral erfolgte 😭
allerdings schon ein paar Jahre her und bei der ING*.....
Aber es gibt eine Neuregelung ab 2020

und hier zum Urteil:
 

Axxl

War schon mal da

Danke Roliboli,
das mit dem Gerichtsurteil habe ich auch schon gelesen, da wäre dann interessant ob es in dem Fall reicht in der Steuererklärung nur diesen einen Fall anzugeben oder alle Trades (was in meinem Fall ziemlich viele sind) die ja eigentlich schon steuerlich abgerechnet sind....
 

FKT

War schon mal da
Werden Verluste aus wertlos ausgebuchten Zertifikaten automatisch im Verlusttopf verrechnet?
Seit dem 01.01.2020 gilt die Neuregelung zur Anrechenbarkeit von Verlusten aus wertlosen Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs 6. S. 6 EStG). Demnach können Verluste aus wertlosem Verfall, wertloser Ausbuchung oder wertlosem Übertrag von Zertifikaten und Optionsscheinen nur bis maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen darf die Verrechnung der Verluste in diesem Fall seit Jahresbeginn 2021 nicht mehr durch die Bank erfolgen. Daher werden seit dem 01.01.2021 Verluste aus wertlos verfallenen Zertifikaten und Optionsscheinen nicht mehr im allgemeinen Verlustverrechnungstopf berücksichtigt. Für Dich heißt das, dass Verluste aus dem wertlosen Verfall, der wertlosen Ausbuchung und dem wertlosen Übertrag von Zertifikaten und Optionsscheinen nicht mehr von uns angerechnet werden. Deine Verluste kannst Du zukünftig über Deine Steuererklärung verrechnen.

Bitte beachte, dass wir keine Steuerberatung erbringen. Wende Dich bitte bei individuellen Fragen zu Steuerthemen an einen Steuerberater.


O.a. steht in der TR* Hilfe, ob das auch für Aktien gilt?
 

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