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FSA erhöht und Fehler festgestellt

Speedy2

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Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich gerade ein Verständnisproblem habe, oder mir wirklich zuviel Steuern abgezogen wurden.

Anfang November habe ich meinen Freistellungsauftrag angehoben. Die Anzeige wieiviel an Freistellungsauftrag verwendet und verbleibend ist, wurde nicht angepasst. Allerdings kam eine Steuerkorrektur. Diese kam mir niedrig vor, so dass ich sämtliche Abrechnungen durchgegangen bin, um zu sehen, wieviel mir tatsächlich schon an Steuern abgezogen wurde. Dabei ist mir aufgefallen, dass zu keinem Zeitpunkt irgendein Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde laut Abrechnungen. Oder müsste ich das woanders sehen?? In der Abrechnung steht ja immer, wieviel Zinserträge man hat, wieviel Steuern man darauf bezahlt und welchen Betrag man ausgezahlt bekommt. Wenn ein Freistellungsauftrag berücksichtigt worden wäre, müsste man das doch an der Abrechnung erkennen?

Ein Ticket wurde bisher nicht beantwortet und langsam werde ich unruhig. Bisher habe ich nie daran gezweifelt, dass irgendwas falsch sein könnte, weswegen ich nicht alles einzeln überprüft habe...
 

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Hallo @Speedy2

es wäre ganz hilfreich gewesen, wenn du noch gesagt hättest, mit was du konkret gerechnet hast und was du letztendlich an Steuern erstattet bekommen hast. Wenn du bspw. gesagt hättest, dass du den FSA um x erhöht hast und mit einer Steuererstattung von x gerechnet hast, aber am Ende nur ca. ein Viertel von x erstattet wurde, dann würde es sich tatsächlich um ein Verständnisproblem handeln, das sich relativ einfach hätte aufklären lassen.

Leider sind die Abrechnungen bei TR* nicht so detailliert, dass man nachvollziehen könnte, was genau verrechnet wurde. Damit bleibt einem eigentlich nur am Folgetag in der App in die Steuerübersicht zu schauen. Um irgendetwas nachvollziehen zu können, muss man dann allerdings noch wissen, was dort am Vortag gestanden hat. Und man muss wissen, wie hoch der Gewinn bzw. die Bemessungsgrundlage eigentlich war, das geht ja aus der Abrechnung leider auch nicht hervor. Dazu kommt dass diese Anzeige seit der Umstellung im Sommer auch bei einigen Nutzern kaputt ist.

Grundsätzlich ist es so, dass überhaupt keine Steuer anfällt, wenn noch ein ausreichender FSA vorhanden ist. Auf der Abrechnung wird dann auch keine Steuer ausgewiesen. Zumindest keine inländische Steuer, die ausländische Quellensteuer fällt ggf. trotzdem an und das lässt sich auch durch einen FSA nicht verhindern. Wenn du also Abrechnungen hast, auf denen keine "Kapitalertragssteuer" ausgewiesen wird, dann spricht viel dafür, dass hier der FSA genutzt wurde. Das muss aber nicht zwingend sein, da es auch noch andere Gründe gibt, warum kein Steuerabzug erfolgt: bspw. wenn eine Verrechnung mit Verlusten erfolgt ist, Quellensteuer angerechnet wurde oder sich gar kein Gewinn ergeben hat und damit dann auch keine Steuern anfallen. Leider lässt sich aktuell nichts davon auf der Abrechnung nachvollziehen.
 

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