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Freistellungsauftrag bei TR und Bausparvertrag

Isko

War schon mal da
Hallo

Kurze Frage:
Wenn ich bei meinem Bausparvertrag einen FSA von 801 Euro wähle und das gleiche auch bei TR* und ich meinen Bausparvetrag in 10 Jahren auflöse und in diesem Jahr nicht den Freibetrag mit TR nutze, ist das dann ein Problem?

Kann ich einfach beides bei 801 Euro belassen, weil ich ja sowieso bei TR nicht vorhabe jährlich was auszahlen zu lassen und die Wahrscheinlichkeit einfach zu klein ist das sich beide Sachen je überschneiden.

Danke euch..
 

Roliboli

Forenmaskottchen
Hallo @Isko,
Bausparkasse und TR* (und auch alle deutschen Banken (gesetzlich dazu verpflichtet)
melden deinen eingereichten Freibetrag automatisch an dein FA
Das FA weiß diese Überschreitung dann auf jeden Fall!
Wie das FA darauf reagiert, kann ich dir nicht sagen, habe dazu keine Erfahrung
Da du deinen Freibetrag aber jederzeit anpassen kannst (zumindest nach oben),
kann ich nur empfehlen, diesen gut verteilt innerhalb deines Gesamtbetrages zu verteilen.
Bei der Bausparkasse fallen während der Ansparphase nur wenig Zinsen an(siehe deinen Vertrag)
Hier würde ich erst im Jahr der Auflösung den Freibetrag höher anpassen...

Wenn du bei TR z.B. 400€ einstellst und du hast in dem Jahr höhere Erträge,
kannst du deinen Freibetrag nachträglich noch erhöhen und es wird von TR eine Steueroptimierung durchgeführt
und du erhältst zu viel abgeführte Kapsteuer+Soli zurück.
Absenken deines Freibetrages geht aber überall immer nur bis zu dem schon verbrauchten Freibetrag je Bank.
 

Isko

War schon mal da
Verstehe ich, aber ist es ein Problem beides auf 801 Euro zu lassen? Vorausgesetzt man weiß, dass es nie dazu kommen wird, dass sich beide im selben Jahr überschneiden.
 

kleinanleger

Dauergast
Moin - so wie ich es kenne ist es so das Du als "Alleinstehender" 801 € und als "zusammen veranlagte" 1602 € Freistellungsaufträge erteilen darfst...

Höhe des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge

Die gesamte Höhe alle gestellten Freistellungsaufträge darf nicht mehr betragen als 801 Euro für einen Alleinstehenden und 1.602 Euro für Ehegatten, die gemeinsam veranlagt werden. (Zitat aus www.Tagesgeld.Info)

Ich würde mich da sehr vorsehen, einfach mal überall 801 Euro einzutragen, wie @Roliboli oben geschrieben hat, werden die FSA's von den Banken gemeldet und ich würde da nicht schlafende Hunde wecken wollen (5 Euro ins Phrasenschwein).
Bei dem Bausparer (habe ich auch) weißt Du ja im Vorfeld was an Zinsen kommt, sofern Du eine gleichbleibende Sparrate hast und Guthabenzinsen bekommst - den Rest kannst Du ja dann bei TR* eintragen (immer an noch irgendwelche vorhandenen Sparbücher, Tagesgeldkonten etc. denken...)
Also selbst wenn Du weißt das es nicht zu Überschneidungen kommt und nicht der volle Betrag ausgeschöpft wird ist es wohl nicht ratsam, als "Single" mehr als 801 € auf alle FSA's zu verteilen...
 

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