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Fragen eines "Anfängers" in Bezug auf Steuern

jannis0511

Einmalposter
Hallo an alle Freunde dieses Forums,

ich beschäftige mich jetzt seit einer gewissen Weile mit Aktien und auch Kryptowährung, was hier recht unwichtig ist.
Meine Fragen beziehen hier sich nur auf Steuern die durch Aktiengewinne zustande kommen. Mir ist zudem bekannt, dass ich einen Freistellungsauftrag beantragen kann, und somit einen Freibetrag von 850 Euro habe. Allerdings bin ich mir unsicher ob ich wirklich nichts weiter tun muss als diesen Freistellungsauftrag zu beantragen und nur unter 850 Euro Gewinn zu erzielen... Muss nichts in einer Steuererklärung oder ähnlichem angegeben werden? Und wie siehts es aus, wenn ich Aktien im Wert von z.B. 1000 Euro verkaufe aber nur bei 950 Euro eingekauft habe? Dann habe ich ja theoretisch nur einen Gewinn von 50 Euro...

Ich hoffe Ihr versteht meine Fragen und könnt mir etwas Aufschluss über das Thema Steuern geben.

Viele Grüße!
 

Pepita

War schon mal da
Hallo,
der Freistellungsauftrag liegt gesamt bei 801€/Single;1602€/Verheiratet. kannst du auch auf mehrere Geldinstitute verteilen.
Der gewinn bei deinem Beispiel berechnet sich: (VK+Verkaufskosten) - (EK+Anschaffungskosten)=gewinn.

gewinn%100x25=KapST.
KapST%100x5,5=Soli
 

Lev

Kennt sich aus
Du hast 801€ Freibetrag, die du auf Geldinstitute aufteilen kannst. Bei Trade Republic* kannst du in den Einstellungen eingeben, wie viel deines FST (Freistellungsauftrag) sie in Anspruch nehmen sollen. Wenn du bei keinen anderen Instituten oder Banken einen Freistellungsauftrag erteilt hast, kannst du hier guten Gewissens die 801€ angeben.

Wenn du mit Aktien gewinne erzielst, sind diese grundsätzlich mit Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern. Wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, hast du den entsprechenden Betrag "frei", wirst also erst ab dem 802. Euro besteuert.

Der Gewinn ist hierbei, wie du schon ganz richtig erkannt hast, nicht die gesamte Verkaufssumme, sondern nur dein Profit. Auch Dividendenzahlungen zählen als Gewinne.

Falls dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist (oder keiner erteilt ist), führen deutsche Institute die Steuern automatisch für dich bei jeder Order ab.
 

akh

War schon mal da
Noch zu ergänzen:
Du muss den Freibetrag nicht beantragen oder so. Du hast ihn bereits.

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) werden durch die Kapitalertragssteuer bereits durch die Bank besteuert. Sie ist eine Abgeltungssteuer, was bedeutet, dass mit der Besteuerung alles abgegolten ist (z.B. andere Kosten wie Bücher oder Seminare). Das ist wichtig um zu verstehen, dass Du Deiner Bank oder Deinem Broker* einen Freistellungsauftrag erteilen musst, weil er sonst ganz normal besteuert. Wenn Du keiner Bank einen FSA erteilst, dann musst/ kannst Du Dir die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Wenn Du der Bank den FSA hinterlegst, dann wird sie erst ab dem 802ten Euro mit der Besteuerung beginnen.

Wenn Du Kapitalerträge <801 Euro hast und einen FSA hinterlegt hattest, dann gibt es keine Notwendigkeit dies in der Steuererklärung anzugeben. Dann kommt es evtl. auf besondere Quellensteuern etc. an ob Du es trotzdem machst. Aber darüber lohnt es sich erst zu schreiben, wenn Du konkrete Fakten hast. Ist sonst zu viel und zu kompliziert für den Anfang.
 

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