jannis0511
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Hallo an alle Freunde dieses Forums,
ich beschäftige mich jetzt seit einer gewissen Weile mit Aktien und auch Kryptowährung, was hier recht unwichtig ist.
Meine Fragen beziehen hier sich nur auf Steuern die durch Aktiengewinne zustande kommen. Mir ist zudem bekannt, dass ich einen Freistellungsauftrag beantragen kann, und somit einen Freibetrag von 850 Euro habe. Allerdings bin ich mir unsicher ob ich wirklich nichts weiter tun muss als diesen Freistellungsauftrag zu beantragen und nur unter 850 Euro Gewinn zu erzielen... Muss nichts in einer Steuererklärung oder ähnlichem angegeben werden? Und wie siehts es aus, wenn ich Aktien im Wert von z.B. 1000 Euro verkaufe aber nur bei 950 Euro eingekauft habe? Dann habe ich ja theoretisch nur einen Gewinn von 50 Euro...
Ich hoffe Ihr versteht meine Fragen und könnt mir etwas Aufschluss über das Thema Steuern geben.
Viele Grüße!
ich beschäftige mich jetzt seit einer gewissen Weile mit Aktien und auch Kryptowährung, was hier recht unwichtig ist.
Meine Fragen beziehen hier sich nur auf Steuern die durch Aktiengewinne zustande kommen. Mir ist zudem bekannt, dass ich einen Freistellungsauftrag beantragen kann, und somit einen Freibetrag von 850 Euro habe. Allerdings bin ich mir unsicher ob ich wirklich nichts weiter tun muss als diesen Freistellungsauftrag zu beantragen und nur unter 850 Euro Gewinn zu erzielen... Muss nichts in einer Steuererklärung oder ähnlichem angegeben werden? Und wie siehts es aus, wenn ich Aktien im Wert von z.B. 1000 Euro verkaufe aber nur bei 950 Euro eingekauft habe? Dann habe ich ja theoretisch nur einen Gewinn von 50 Euro...
Ich hoffe Ihr versteht meine Fragen und könnt mir etwas Aufschluss über das Thema Steuern geben.
Viele Grüße!