Hallo XXXXX,
zunächst möchte ich mich für Deine Nachricht bezüglich der steuerlichen Verrechnung bedanken.
Genereller Vorgang:
Gerne erkläre ich Dir den Verlauf. Im Laufe eines Kalenderjahres werden kontinuierlich Gewinne und Verluste miteinander verrechnet. Dabei entstehen verschiedene Steuerlasten.
Wenn Du in der Zeit einen steuerlich relevanten Verlust gemacht hast, wird dieser auch berücksichtigt. Dies geschieht mit der Steueroptimierung. Darunter versteht man, dass die Gewinne und Verluste gegengerechnet werden. Übersteigen Deine Verluste die erzielte Gewinne, werden Deine Verluste in einem sogenannten Verlustverrechnungstopf festgehalten.
Dazu ist aber zu beachten, dass es einen Verlustverrechnungstopf für Aktiengeschäfte und einen für sonstige Investitionen (ETFs, Derivate usw.) gibt. Du kannst deswegen, zum Beispiel, nur Kapitalerträge aus Aktien mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Das bedeutet wiederum, dass Erträge aus sonstigen Wertpapieren wie ETFs nicht damit verrechnet werden.
Durch den Freistellungsauftrag hast Du anschließend die Möglichkeit, Deine Steuerpflicht zu mindern. Hierbei ist es aber egal welcher Wertpapiertyp einen Gewinn erzielt hat. Das hat natürlich zur Folge, dass Du einen vollen Verlustverrechnungstopf und einen aufgebrauchten Freistellungsantrag haben kannst - und deswegen Steuern zahlen musst.
Wichtig ist auch, dass wir Dir die zu viel gezahlten Steuern natürlich erstatten.
Generell ist es also so, dass wenn ein steuerlich relevanter Verlust generiert wird, folgende Reihenfolge berücksichtigt wird:
1.) Erstattung von zuvor bezahlter KESt (natürlich nur bis zur Höhe der auf Jahressicht im entsprechenden Steuerjahr zuvor belasteten KESt)
2.) Wiederaufleben Quellensteuertopf (aber ebenfalls natürlich nur bis zur Höhe der auf Jahressicht im entsprechenden Steuerjahr zuvor angefallenen anrechenbaren Quellensteuern
3.) Wiederaufleben FSA (bis zur Höhe des eingereichten FSA)
4.) Der restliche Verlust baut den allgemeinen Verlustverrechnungstopf auf.
Diese Reihenfolge wird genauso in umgekehrter Reihenfolge berücksichtigt.
Dies ist also bei Dir geschehen:
In Deinem Fall wurde der Großteil des Freistellungsauftrages durch den Verkauf der TUI Bezugsrechte am 22.01.2021 aufgebraucht.
Falls Du Detailfragen zu steuerlichen Themen hast, wende Dich am besten an einen Steuerberater. Bitte beachte, dass ich Dir keine Steuerberatung geben darf.
Du kannst gerne auf diese Mail antworten wenn Du weitere Fragen hast. Bis dahin rate ich Dir einen Blick in unser
Help Center zu werfen. Dort findest Du die Antworten zu unseren meist gestellten Fragen und weitere Informationen zum Thema Trading.
Ich wünsche Dir einen schönen Tag!
Viele Grüße